Fahrtkostenerstattung Vorstellungsgespräch?

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Hallo
für mein Fachpraktikum (praxissemester) habe ich n V.gespräch bei einer Firma (350 km) und ich werde wohl mit zug fahren.
Das schlägt mit 60 € zur buche, was ich als student schon echt heftig finde.

WIe steht die chance dass ich die fahrkosten erstattet bekomme? und wenn ja von wem? von Arbeitsamt oder von der firma selber?
 
Wenn überhaupt, dann von der Firma. Je nach dem was es für eine Firma ist, werden die Kosten übernommen. Eigentlich standen die Chancen ganz gut, wie es bei der derzeitigen Situation der Wirtschaft aussieht weiss ich leider nicht.

Übrigens muss das Unternehmen die Kosten eigentlich übernehmen, es sei denn es wurde vorher ausgeschlossen. Diesen Anspruch durch zu setzen ist wieder eine andere Geschichte ;)

Für die Erstattung vom Amt musst du auch dort als arbeitssuchend gemeldet sein - afair.
 
die meisten übernehmen die Kosten von sich aus - das ist meine Erfahrung aus meiner Bewerberphase. Bei anderen muss man explizit nach fragen. Es muss ja nicht sofort sein. Weiterhin hat man, wenn ich mich nicht irre, sogar ein gewisses Anrecht auf eine Fahrtkostenerstattung, die erst nach Jahren verfallen sollen.

Andere Unternehmen schreiben: "Fahrtkosten übernehmen wir nicht!" Entweder schon in der Stellenanzeige oder wenn man nach dem Gespräch freundlich fragt. Tja, entweder vom Amt erstatten lassen, wenn man dort arbeitssuchend gemeldet ist oder halt aus eigener Tasche.
 
wenn dann sollte man das aber am besten vorher klären, weil falls du doch was übres amt probieren willst, brauchst du eine bestätigung von der firma, und im nachhinein is die schwieriger zu holen
 
in der Privatwirtschaft siehts meistens noch besser aus als im öfftl. Dienst. Du kannst ruhig danach fragen. Aber eher nicht während des Gesprächs. Ich würde nach dem Gespräch die Sekretärin darrauf ansprechen. Zugticket nicht verlieren.
 
das problem hatte ich letztens auch. der eine schrieb direkt in die einladung das fahrtkosten net übernommen werden. der nächste ( im übrigen mein zukünftiger arbeitgeber ) hat mir, ohne das ich nachfragen musste, die fahrtkosten erstattet... ist auch vom gesetzgeber geregelt. wenn nicht in der einladung steht das die fahrtkosten nicht übernommen werden, müssen sie übernommen werden. man kann auch die antwort des unternehmens abwarten und bei absage die fahrtkostenerstattung einfordern, falls man nicht sofort nach dem vorstellungsgespräch nachfragen will...

gruss om
 
Hi!

...ich hatte dieselbe Situation und bin insgesamt 600km(hin und retour) gefahrn.
Wegen einer Fahrtkostenerstattung traute und würde ich micht nicht trauen zu fragen.

Greetz
 
Ja, das ist in der Tat nicht einfach sich da durchzuringen. Aber je nachdem wen du als Ansprechpartner hast, sollte das weniger das Problem sein (bei Praktikanten kümmert sich ja meist irgend ein Heinzel aus ner Gruppe statt Chef oder gar ein Personalmensch). Häng die Frage einfach nett hinten an das Gespräch an ("Ich hätte da noch eine kurze Frage... "). Allerdings sollte das nicht die einzige Frage sein du du im Gespräch stellst :D:cool_alt:


Dazu kommt noch die Größe der Firma, n kleines Unternehmen knausert natürlich mehr als wie ein Großunternehmen.
 
Ja leider ist das mit dem öffentlichen Dienst schon seltsam. Wie so oft wird vom Staat etwas von der Privatwirtschaft gefordert, selbst eingehalten wirds nicht. Bei mir wurden auch keine Anfahrtskosten übernommen (ok, aus Norwegen, aber auch andere haben nichts erhalten).

Ich würde es so machen wie onkelmikey vorgeschlagen hat:
an kann auch die antwort des unternehmens abwarten und bei absage die fahrtkostenerstattung einfordern, falls man nicht sofort nach dem vorstellungsgespräch nachfragen will...
 
Fürn Praxissemester brauchst du es beim Amt gar nicht erst versuchen, nicht mal, wenn du Bafög beziehst.
Du bist ja schließlich Student und da gehört das dazu. Du kannst die Fahrten aber in der Steuererklärung als Werbungskosten absetzen, sofern sie von der Firma nicht übernommen wurden. Auch dazu gilt: Tickets aufheben ;)
 
Fahrkosten wurden bei mir immer nach dem Gespräch von einer Sekretärin erfaßt und später überwiesen.
 
Kenne das eigentlcih so, dass generell generell die Fahrtkosten(und Übernachtung) erst ab mehr als 150km erstattet werden.
 
ich hätte da schon vorab gefragt ob die fahrtkosten übernommen werden. wenn die firma nein sagt, weißte schon mal wie knauserig die sind - in der Regel kann das nix gutes heißen ;) die beuten dich dann wahrscheinlich eh nur aus^^ Auch um sicher zu gehen dass die entscheidung die kosten zu erstatten nicht von dem ergebnis der vorstellung abhängt, so nach dem motto (wenn er eh nicht für uns in frage kommt, gibts kein geld)
 
Laut Paragraf 670 BGB muss ein Unternehmen, das einen Bewerber einlädt, notwendige Ausgaben ersetzen, die im Zusammenhang mit einem Vorstellungsgespräch anfallen
Doch die Regelung lässt ein Hintertürchen offen: Das Unternehmen kann eine Kostenübernahme bereits in der Einladung ausschließen und muss dann nicht
zahlen. Diese Ausnahme nutzen immer mehr Unternehmen: „Vor allem auf Hochschulabsolventen wälzen die Firmen oft die Anfahrtskosten ab“

so siehts gesetzlich aus ...

nur sollte man sich ja auch überlegen: Hallo? du willst einen Job ...
sry, bei mir hättest am nächsten Tag nach einer solchen Frage bereits ne Absage ...
als Arbeitgeber hat man nunmal heute mehr Bewerber als man braucht und kann aussuchen ...
 
Zuletzt bearbeitet:
nur sollte man sich ja auch überlegen: Hallo du willst einen Job ...
sry, bei mir hättest am nächsten Tag nach einer solchen Frage bereits ne Absage ...
Wenn sich ein Arbeitgeber daran die fachliche Eignung festmacht, ists ein beschissener Arbeitgeber. Sorry.
 
Arbeitgeber sind in der Regel zur Erstattung aller Aufwendungen verpflichtet, wenn sie den Arbeitnehmer zur Vorstellung aufgefordert haben. Rechtsgrundlage hierzu: § 670 BGB.
Kommt der Arbeitgeber der Verpflichtung nicht nach, tritt die Arbeitsagentur ein, wenn man arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht arbeitsuchend gemeldet ist und nachgewiesen hat, dass man nicht Eigenleistungsfähig ist (Vermittlungsbudget § 45 SGB III).
 
dann hats der entsprechende arbeitgeber aber auch ni verdient, mich einstellen zu dürfen. damit entgeht ihm was... :king:

nee mal ehrlich, i.d.R. ist die Fahrtkostenerstattung so ein Vergess-Thema. Also wenn jemand nicht fragt, dann macht man auch nix. Würde ich auch so machen :D Man darf bei der Frage nur halt nicht mitm Zeigefinger aufn Tisch hauen.
 
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