Nero Atreides
Lt. Commander
- Registriert
- Jan. 2004
- Beiträge
- 1.319
Bin gerade über etwas Interessantes gestolpert. Hintergrund: man kann innerhalb zwei Wochen bei Fernabsatzgeschäften Widerspruch einlegen und kriegt den vollen Kaufpreis zurück, muss aber ggf. Wertersatz für Wertminderungen leisten.
Der BGH hat heute geurteilt:
Bedeutet: wenn ich eine CPU oder eine andere Komponente prüfen will, muss ich sie wohl in Betrieb nehmen, weil ich sonst die Funktionsfähigkeit nicht prüfen kann. Wenn dadurch eine Wertminderung verursacht wird (z.B. Spuren des CPU-Kühlers auf dem Heatspreader etc.) dann bekommt man trotzdem den vollen Kaufpreis zurück.
Dürfte auch für jede Menge anderer Geräte gelten, z.B. Spuren an den PCIe-Kontakten von Grakas, den polierten Unterseiten von CPU-Kühlern, PC-Gehäusen etc. pp.
Eigentlich ist man ja mittlerweile bescheuert, wenn man noch was im Laden kauft, obwohl ich ehrlich gesagt die Fernabsatzregelungen in D fast schon skurril händlerfeindlich finde. Ich habe in über 10 Jahren aktivem eCommerce EINMAL einen Monitor zurückgeschickt - wegen 3 Subpixelfehlern...
Der BGH hat heute geurteilt:
Bedeutet: wenn ich eine CPU oder eine andere Komponente prüfen will, muss ich sie wohl in Betrieb nehmen, weil ich sonst die Funktionsfähigkeit nicht prüfen kann. Wenn dadurch eine Wertminderung verursacht wird (z.B. Spuren des CPU-Kühlers auf dem Heatspreader etc.) dann bekommt man trotzdem den vollen Kaufpreis zurück.
Dürfte auch für jede Menge anderer Geräte gelten, z.B. Spuren an den PCIe-Kontakten von Grakas, den polierten Unterseiten von CPU-Kühlern, PC-Gehäusen etc. pp.
Eigentlich ist man ja mittlerweile bescheuert, wenn man noch was im Laden kauft, obwohl ich ehrlich gesagt die Fernabsatzregelungen in D fast schon skurril händlerfeindlich finde. Ich habe in über 10 Jahren aktivem eCommerce EINMAL einen Monitor zurückgeschickt - wegen 3 Subpixelfehlern...
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