ThomasK_7
Vice Admiral
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@JurChris
Danke für die Verlinkung der Urteilsbegründung des BGH.
Ich teile Deine Schlussfolgerungen in der Sache aber nicht und bleibe bei meinem Standpunkt aus Beitrag #2.
Ich habe auch nicht von einer generellen Inbetriebnahme geschrieben, sondern von einer Prüfung durch Inbetriebnahme.
Danke für die Verlinkung der Urteilsbegründung des BGH.
Ich teile Deine Schlussfolgerungen in der Sache aber nicht und bleibe bei meinem Standpunkt aus Beitrag #2.
Ich habe auch nicht von einer generellen Inbetriebnahme geschrieben, sondern von einer Prüfung durch Inbetriebnahme.
Und genau dieses Recht hat der BGH eindeutig und mehrfach begründet bejaht. Gerade die Inbetriebnahme eines Wasserbettes, wie auch die genannten Möbel zum Zusammenbauen sind meines Erachtens eindrucksvolle Beispiele...Urteil zur Streitfrage, was alles als Prüfung durch den Kunden akzeptiert werden muss (konkret hier Inbetriebnahme)!..