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Festplatte defekt?

SSD1TB

Ensign
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Okt. 2010
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Ich habe auf EBAY eine 2TB SEAGATE Barracuda Festplatte gekauft.
Und die ist wohl defekt.
Leider nicht aufgepasst, von einem privaten Verkaufer. Und Rücknahme schliesst er auch aus.
Da es sich um originalverpackte Neuware handelt, ist der Verkaufer aber doch verpflichtet die Ware zurück zu nehmen?
Ansonsten wird sich auch das Finanzamt dafür interessieren?


Fehler: Ich habe sie zuerst in ein Notebook eingebaut um LINUX zu installieren, wird nicht erkannt.
Über einen USB-ID Adapter an den Rechner angeschlossen: Es tut sich nix, keine Geräusche oder sonst was.
 
Privat und Rücknahme ausgeschlossen, alles gesagt.
Neu verschweißte Technik kann auch ungeöffnet von 2010 sein, eine Gewährleistung darauf bekommst du von niemanden. Ohne dem Verkäufer böse Interessen zu unterstellen, er muss die ja auch nicht testen; er verkaufte sicher nur die Ware.
 
SSD1TB schrieb:
Leider nicht aufgepasst, von einem privaten Verkaufer. Und Rücknahme schliesst er auch aus.
Da es sich um originalverpackte Neuware handelt, ist der Verkaufer aber doch verpflichtet die Ware zurück zu nehmen?
Grundsätzlich ist er das nicht, zumal wenn er die Rücknahme explizit ausschließt.

Falls du per PayPal bezahlt hast, würde ich über deren Käuferschutz gehen, da der erhaltene Artikel ja nicht der Beschreibung (neu und unbeschädigt) entspricht. Das regeln die dann für dich und du musst dich mit dem Verkäufer nicht herumschlagen...
 
Ich hoffe du hast nicht zu viel dafür ausgegeben.

Du hast die Platte über einen USB Adapter angeschlossen, richtig? Strom dran? Würde sonst mal intern versuchen und dann über diskpart versuchen aufzurufen.
 
Das Finanzamt wird sich dafür nur interessieren wenn er davon eine größere Menge verkauft und man ihm damit gewerbliche Absichten unterstellen kann sofern er privat verkauft, ansonsten kann er selbst nichts dafür und Gewährleistungspflichtig ist er als Privatperson schon gar nicht.
 
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Topflappen schrieb:
Privat und Rücknahme ausgeschlossen, alles gesagt.

Stimmt nicht. Wenn der Verkäufer falsche angaben macht muss er das zurücknehmen.
Aber wie es bei original Verpackte Ware aussieht hmm?
Ich hab auch schon original Verpackte Neuware als Privat verkauft. Waren Überbleibsel eines Projekts die nicht benötigt wurden.
 
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Hallo,
so wie ich weiss müssen nur Händler etwas zurück nehmen, es sei denn der Händler hat es vorher ausdrücklich ausgeschlossen...
...stimmt, das FA interessiert sich für vieles, ob genau für deine HDD... musst du schon selbst beim FA anfragen.
Um wie viel (Betrag in €) geht es ganz genau? Dürfte wohl kaum mehr als 20-30€ sein. Ob sich das lohnt deswegen zu streiten... abhaken und das nexte Mal beim Händler kaufen
 
@wern001
Vorsätzliche Falschbeschriftung oder Deklaration wäre der einzige Grund weshalb man davon zurücktreten könnte, das halte ich aber bei Neuware für ausgeschlossen :). Er konnte es ja hier selbst nicht wissen.
 
Der kann Rücknahmen ausschließen, wie er will. Sofern der Verkäufer als Privatperson die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat, muss er dir diese gewähren. Weiterhin: Falls der Verkäufer mehrere Artikel verkauft, und bei allen Artikeln die Gewährleistung ausgeschlossen hat, wird dieser Ausschluss zu seinen AGBs. Und dann handelt er unternehmerisch (nicht gewerblich!), und dann kann er die Gewährleistung nicht mehr ausschließen.
 
Ich würde einfach schauen ob noch Hersteller Garantie drauf ist. Und darüber das ganze lösen.
 
Purche schrieb:
Falls du per PayPal bezahlt hast, würde ich über deren Käuferschutz gehen da der erhaltene Artikel ja nicht der Beschreibung (neu und unbeschädigt) entspricht. Das regeln die dann für dich und du musst dich mit dem Verkäufer nicht herumschlagen...
Machst du das immer so?
Dann weißt du sicher, dass du nur rechtlich eine Chance hast wenn der Käufer dir anstatt 2GB irgend was anderes verkauft, und selbst da musst du schon "höhere Gewalt" anwenden. War das aber auf den Bilder erkennbar, ist das auch noch dein Problem, weil Verkauft wie gesehen. Ansonsten ist das von PP Rückerstatten schlicht Diebstahl.
Da empfehle ich Ryanair gegen Kreditkartenrückerstatter auf Spiegel Online.
 
Hmm... Seagte ST2000DMxxx oder Seagate ST2000LMxxx ?
Falls es sich um ne Desktop HDD handelt und du die in ein NB einbaust, musst du mir unbedingt sagen wie DAS geht...
 
wenn er die Ware nicht als defekt gekennzeichnet hat dann hat der Käufer sehr wohl das recht auf Rückgabe, egal was er da seiner Meinung nach ausschließt. das gesetzt sticht die Meinung des einzelnen nun mal
 
wern001 schrieb:
Stimmt nicht. Wenn der Verkäufer falsche angaben macht muss er das zurücknehmen.
Aber wie es bei original Verpackte Ware aussieht hmm?
Ich hab auch schon original Verpackte Neuware als Privat verkauft. Waren Überbleibsel eines Projekts die nicht benötigt wurden.
Grundsätzlich geb ich dir recht, nur in diesem Fall leider nicht.
Du müsstest schon arglistige Täuschung nachweisen, das wird über ebay Kleinanzeigen nahezu unmöglich da keine Zeugen.
 
Chesterfield schrieb:
wenn er die Ware nicht als defekt gekennzeichnet hat dann hat der Käufer sehr wohl das recht auf Rückgabe, egal was er da seiner Meinung nach ausschließt. das gesetzt sticht die Meinung des einzelnen nun mal

Da das Ding original Verpackt ist müsste er Hellseher sein um einen Defekt zu erkennen.
 
Topflappen schrieb:
Machst du das immer so?
Im Zweifelsfall ja. Ich habe aber selten Pech auf eBay und musste in den letzten Jahren nie über PayPal gehen.
Letztes mal hat sich ein (offizieller) Händler nach falscher Artikelbeschreibung taub gestellt, ein richtiges Rücksendelabel auf seine Kosten zu schicken. Er hat nur einen Screenshot seiner Adresse hochgeladen, so dass das System glücklich war und mir dann den Ball zugeschoben hat jetzt rückzusenden. Ein Anruf bei eBay und ich hatte ein kostenloses DHL Label...
Nächster Schritt wäre sonst auch PayPal gewesen...
 
hersteller ? warum ?

organal verpackt ändert juristisch doch nichts. kann ja als privatperson was kaufen und nicht auspackenund 5 jahre im schrank lagern bis ich es weiter verkaufen. die haftung hat der verkäufer grundsätzlich
 
@Purche
Ich bin einmal zum Rückerstatten bei PP gewesen, war aber auch bei Ebay und ein Händler.
Der Prozess im Wert meiner Arbeitszeit wären ungefähr 1.000 graue Haare. Das hatte sich über Wochen gezogen, weil PP ja nicht blind einfach Geld einkassiert, sondern selbst prüft und natürlich auch mit dem Verkäufer spricht.
Letzten Endes hatte der eingelenkt und mir den Artikelpreis abzüglich der 6 Euro Versand zurückgegeben. Nach der Erfahrung hab ich diese 6 Euro abgeschrieben.

@Chesterfield
Wie schon gesagt, es geht darum ob du dem Verkäufer Arglistigkeit rechtswirksam unterstellen kannst, das ist bei den Kleinanzeigen quasi genauso wie auf einem Flohmarktkauf.

@SSD1TB
hast du den Verkäufer schon angeschrieben, was hat der gesagt?
 
SSD1TB schrieb:
Der Verkäufer handelt gewerblich, und ist als Privat registriert, der verkauft einen Haufen Neuware:
https://www.ebay.de/fdbk/feedback_profile/rothei-5731?filter=feedback_page:All

Und Artikelzustand: Neu
Muss dann nicht Garantie drauf sein?

Für mich sieht das eher so aus als hätte er sein chia mining Projekt aufgegeben.
hab mir die Auktionen angeschaut und nirgends hat der die Rücknahme/Garantie zusätzlich ausgeschlossen.
da steht nirgends sowas wie

Das neue EU-Recht sieht eine zweijährige Gewährleistung bei Gebrauchtwaren auch bei Privatkäufen vor. Mit der Abgabe eines Gebots verzichten Sie auf die Gewährleistung und stellen mich davon frei

Also den guten Typ anschreiben und sagen die Platte ist defekt und Du willst das Geld zurück. Ihn darauf hinweisen und wenn er das nicht zurück nimmt ihn den Rechtsweg androhen.
 
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