Mögliche gesundheitliche Auswirkungen bei der Verarbeitung von Bitumen:
Die MAK-Kommission begründet ihre Bitumen-Bewertung ("hautresorptiv" und "krebserzeugend Kategorie 2") vor allem damit, dass in Bitumen PAK enthalten sind. Hier ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Gehalt an B[a]P mit 2 bis 3 mg/kg im Bitumen deutlich unter den 50 mg/kg liegt, ab denen Substanzen entsprechend der Gefahrstoffverordnung als krebserzeugend gelten. Zudem werden die PAK nur bei Temperaturen deutlich über 100°C freigesetzt. Aus Kasuistiken und einzelnen ärztlichen Anzeigen über eine Berufskrankheit geht verdachtsweise hervor, dass Bitumen eine chemisch-irritative Wirkung auf die Atemwege hat. Dies wird im Rahmen eines BGFA-Projektes durch die Untersuchung von Zellmaterial aus Nase und tieferen Atemwegen sowie dem Blut vor und nach Bitumenexposition analysiert. Für die Zukunft wird eine Verringerung der Emissionen aus Bitumen bei der Heißverarbeitung erwartet, da große Anstrengungen unternommen werden, die Misch- und Einbautemperatur von Ashalt bei gleichbleibender Qualität zu verringern. Dies hat einen niedrigeren Energieverbrauch und eine geringere CO2-Entwicklung sowie eine niedrigere Emission zur Folge.