Forderung: Illegales Tauschbörsenangebot - Fakedatei

supersotir

Banned
Registriert
Juli 2014
Beiträge
370
guten Tag,

ich habe mal vor ca. 2 Jahren einen Film von einer bekannten torrent-Tauschbörse heruntergeladen, doch dann musste ich feststellen dass es sich um eine Fake-Datei handelte, habe diese auch wieder gleich gelöscht.

Dies erfolgte über den Telefonanschluss meiner Mutter, da der Vetrag über sie läuft, ich jedoch den Anschluss in meiner Wohnung nutze.

ein paar Monate später kam dann der ca. 10 Seitige Brief mit IP Andresse etc und die Forderung in Höhe von 1000 Euro. Meine Mutter hatte aus Angst ca. 150 Euro schon überwiesen ohne mich davor zu informieren. Daraufhin habe ich sie aufgefordert keine Überweisungen an die Anwaltskanzlei aus München mehr zu tätigen.

Jetzt, 1 Jahr später kam wieder ein Brief mit der Forderung in Höhe von 850 Euro (Anwaltskanzlei Waldorf Frommer):

Sehr geehrte Frau xxx,

Sie haben weder die Unterlassungs-noch die Zahlungsansprüche erfüllt. Unser Mandatschaft war bemüht eine umfassende gerichtliche Klärung mir Ihnen herbeizuführen. Sie haben jedoch bislang sowohl die Abgabe einer Unterlassungserklärung als auch die Erfüllung der Zahlungsansprüche verweigert. Unsere Mandatschaft geht daher davon aus dass offenbar kein Interesse an einer entgültigen Klärung der Auseinandersetzung ohne Einschaltung der Gerichte besteht.

Sie erzwingen die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche
Unsere Mandatschaft ist nunmehr gezwungen die noch offenen Ansprüche im Wege der Klage gegen Sie durchzusetzen. Eine gerichtliche Auseinandersetzung ist damit unvermeidbar.

Ihr Fall ist nach alter Rechtslage zu beurteilen
zum 09.10.13 wurde die Erstattung von Kosten der außßergerichtlichen Rechtsverfolgung im Urheberrecht neu geregelt. DIese neuregelung gilt vorübergehend nicht. Sie wurden bereits zu. 07.03.2013 abgemahnt. Auf Ihren Fall ist daher die Rechtslage zum Zeitpunkt der Abmahung anzuwenden.

Wenn Sie sich ein Gerichtsverfahren ersparen und die Angelegenheit kurzfristig und vor allem Kostenschonend zu einem Abschluss bringen wollen, müssen Sie die Ansprüche auf Unterlassung sowie zahlung nunmehr bis zum 24.08.2015 vollständig erfüllen. Wir weisen darauf hin dass Sie ausreichend Zeit hatten, die Ansprüche unserer mandatschaft zu erfüllen. Fristverlängerungen können daher nicht gewährt werden.

Unterlassung
Zur Erfüllung der Unterlassungsansprüche haben Sie eine hinreichende strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Zur Einhaltung der Frist genügt ein Vorab Versand per Telefax, Das unterschriebene original muss jedoch per Post unverzüglich nachfolgen.

den letzten Abschnitt fasse ich mal kurz zusammen: Sollten Sie sich für den gerichtlichen Weg entscheiden weisen wir Sie darauf hin dass dies für Sie teuer sein wird.

was denkt ihr? Muss meine Mutter bzw ich nun die Forderung begleichen? Werden die das Ganze wirklilch vor Gericht bringen? Wenn ja wie stehen die Chancen mit dem Argument der Fake-Datei?
 
Zuletzt bearbeitet:
1) Waldorf Frommer sind recht hartnäckig und erhöhen kurz vor der Verjährung noch einmal massiv den Druck (& verlängern dadurch auch die Verjährung)
2) Bereits Geld überwiesen = nahezu keine Chance mehr da noch sauber rauszukommen. Nichts zahlen und eine generische Unterlassungserklärung aus dem Netz wäre die richtige Reaktion gewesen.
3) Ob Fake oder nicht interessiert leider keinen
4) Jetzt noch einen Anwalt, nun ja der will auch Geld und im Prinzip kann er Dir nicht mehr sagen als Du auch im Netz nachlesen kannst. Google ist Dein Freund.
 
@ killy
bei dem Betrag rentiert sich ein Anwalt nicht. Ausserdem kann ich hier Fragen zu Recht Wirtschaft und Forschung stellen. Dies habe ich auch getan.

habe soeben mit einem Anwalt der Rechtsschutzversicherung gesprochen, der meinte dass man durch die erste Ratenzahlung automatisch zugegeben hat dies begangen zu haben und somit man jetzt dadurch schlechte Karten hätte.

Wollte man fragen ob jemand von euch Erfahrung mit Abmahnungen wegen illegalen Tauschbörsenangeboten hat, bzw. wie es verlaufen ist und ob ihr die Forderung zahlen musstet oder nicht?

@ Mextli: ja aber meine Mutter wusste nichts davon ich kann ja beweisen dass ihr anschluss sich in meiner Wohnung befindet.
 
Mein Posting nicht gelesen? Da steht alles relevante drin.

Google habe ich lediglich erwähnt falls Du meinen Antworten nicht glaubst. :)
 
Ich hatte einen Anwalt genommen und am Ende an die abmahnende Partei 200€ bezahlt ... als Vergleich. War eine Jugendsünde aus der ich gelernt hab. ;)

PS ich hab natürlich gewartet bis ich verklagt werde ... vorher lohnt sich der Anwalt wirklich nicht.
 
Zuletzt bearbeitet: (PS hinzugefügt)
supersotir schrieb:
@ Mextli: ja aber meine Mutter wusste nichts davon ich kann ja beweisen dass ihr anschluss sich in meiner Wohnung befindet.

Das interessiert die im Vorfeld herzlich wenig, vor allem müsstest Du ja dann eigentlich das Geld zurückfordern da eigentlich unrechtmässig gezahlt. Du kannst natürlich versuchen Dich mit einer Unterlassungserklärung rauszuwinden, aber nach meinem (wackeligen) Rechtsverständnis hast Du/Sie mit Zahlung alle Möglichkeiten direkt gekillt. Die Anschlußfrage könntest Du nur im Rahmen eines Verfahrens richtig stellen lassen und dazu willst Du es ja sicherlich nicht kommen lassen.
Du kannst versuchen einen Vergleich rauszuschlage, WF geben abundzu etwas Rabatt. Aber es gibt ganze Foren die sich um die Thematik kümmern, idR exisiteren sogar Threads die sich um die jeweilige Abmahnwelle drehen (Du wirst nicht der einzige sein, WF schicken immer mehrere hundert raus).
 
Mextli schrieb:
3) Ob Fake oder nicht interessiert leider keinen

Ich weiß zwar nicht, woraus diese fake-datei bestand, aber eine Urheberrechtsverletzung kann sich immer nur auf urheberrechlich geschütztes Material beziehen, das man angeboten hat und nicht "irgendetwas".
 
Er hat die Datei garantiert nicht mehr und ob es wirklich eine Fake Datei war und nicht trotzdem was anders Copyright geschütztes ist fraglich. WF mahnen idR nicht ohne Grund ab. Und sogar wenn er beweisen könnte, daß die Datei ein Fake war würde dies nur im Rahmen eines Verfahrens relevant sein. Dafür braucht er aber einen Anwalt und ein Verfahren kostet ihn ein paar hundert Euro.

Deswegen aber auch der Google Tipp, zumindest damals gab es zu jeder CD, zu jedem Film bei denen WF massiv abgemahnt hatten einen Thread der Betroffenen. Und wenn da alle ein Fake gezogen haben kann man sich ja austauschen.
 
kisser schrieb:
Ich weiß zwar nicht, woraus diese fake-datei bestand, aber eine Urheberrechtsverletzung kann sich immer nur auf urheberrechlich geschütztes Material beziehen, das man angeboten hat und nicht "irgendetwas".

Das ist aber jetzt vornehmlich irrelevant. Es wird, wenn er nicht scharf darauf ist, den vollen Betrag zu zahlen, so oder so zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, da die Zahlung eines Teilbetrages als Schuldeingeständnis gewertet wird. Dieses 150€-Märchen, das durch sofortige Zahlung dieses Teilbetrages sämtliche Schadensersatzansprüche der Rechteinhaber abgegolten wären, wird so nicht anerkannt bzw. kann sich jedem nur erschließen, dass dieses "Angebot" nur als Falle verstanden werden kann. Denn wer sich keiner Schuld bewusst ist, wird auch nicht einfach zahlen.

Er soll sich daher einen Anwalt nehmen, der auf Medien- und Urheberrecht (besser noch Filesharing im Speziellen) spezialisiert ist. Der muss dann schauen, ob die Beweislage überhaupt ausreicht bzw. ob die Abmahnung so überhaupt gerechtfertigt ist, d.h. Privatkopie, Störerhaftung oder Fehler in den Beweiserhebungen, etc.

Mextli schrieb:
WF mahnen idR nicht ohne Grund ab.
Die können abmahnen was sie wollen... die müssen damit halt nur durchkommen. Wenn man sich den Kundenstamm von denen anschaut, würde mich mal interessieren, wie es zu dieser Überweisung von 150€ kam. Stand das eben so im ersten Abmahnschreiben drin, dann ist das höchst unseriös. Oder hat die Mutter nur auf falschen Rat diesen Lösung wahrgenommen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Alleine der Satz "den letzten Abschnitt fasse ich mal kurz zusammen: Sollten Sie sich für den gerichtlichen Weg entscheiden weisen wir Sie darauf hin dass dies für Sie teuer sein wird." kann doch schon als Erpressung gewertet werden, oder?
 
@ DerNiemand

Nein. Das ist sicherlich keine Erpressung. Selbige definiert sich laut § 253 StGB wie folgt: "(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist."

Wenn ein Anwalt schreibt, die Nichtbeachtung seiner Schreiben hat ein Verfahren zur Folge, das teuer wird, so ist das nicht rechtswidrig, weil nicht verwerflich; es ist schlicht und einfach eine Belehrung über die zu erwartenden Konsequenzen.
 
@DDM_reaper20: ich glaube kaum, dass DerNiemand (D)eine juristische Subsumtion des Sachverhalts unter "Erpressung" wissen wollte.
 
@ Instinkt

Er muss es ja nicht lesen. Du übrigens auch nicht. Die Freiheit nimmst du dir (verblödeten Werbungssong singend und dabei durch das Haus tanzend). :D
 
Auf das Thema spezialisierte Anwälte haben "pro Fall-Pauschalen", welche sich auf 200€ belaufen. Ggf. ist das eine Überlegung wert.
 
Für die 200€ bekommst Du eine Fallprüfung und eine auf Dich angepasste Unterlassungserklärung die dann auch durch die Anwälte versendet wird. Sobald die Gegenseite antwortet bzw. nachhackt, was WF eigentlich immer machen wenn nicht gezahlt wird, wird wieder Geld fällig.
 
Also ich hab damals 550€ für mein Anwalt bezahlt - für das All-Inclusive-Paket. ;) Er hat mich am Ende auch vor Gericht vertreten. Dort wurde dann der Vergleich mit 200€ ausgehandelt. Am Ende hat die Kanzlei eher Miese gemacht:
-> gerichtliches Mahnverfahren 10€
-> Rückverfolgung Umzug 30€ (bin innerhalb des Abmahn-Zeitraums noch umgezogen ...) :D
-> Gerichtskosten bleiben die voll drauf sitzen
-> vor Gericht war kein Anwalt der eigenen Kanzlei sondern ein Vertreter der vor Ort ansäßig war ...

Am Ende ist es halt wichtig, den Abmahnern so wenig Kohle wie möglich hinterherzuwerfen. (natürlich auch keine weiteren Urheberrechtsverletzungen eingehen)
 
Für die 200€ bekommst Du eine Fallprüfung und eine auf Dich angepasste Unterlassungserklärung die dann auch durch die Anwälte versendet wird. Sobald die Gegenseite antwortet bzw. nachhackt, was WF eigentlich immer machen wenn nicht gezahlt wird, wird wieder Geld fällig.

Ich denke das kommt auf den Einzelfall und die vereinbarte Leistung an.
 
Zurück
Oben