supersotir
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guten Tag,
ich habe mal vor ca. 2 Jahren einen Film von einer bekannten torrent-Tauschbörse heruntergeladen, doch dann musste ich feststellen dass es sich um eine Fake-Datei handelte, habe diese auch wieder gleich gelöscht.
Dies erfolgte über den Telefonanschluss meiner Mutter, da der Vetrag über sie läuft, ich jedoch den Anschluss in meiner Wohnung nutze.
ein paar Monate später kam dann der ca. 10 Seitige Brief mit IP Andresse etc und die Forderung in Höhe von 1000 Euro. Meine Mutter hatte aus Angst ca. 150 Euro schon überwiesen ohne mich davor zu informieren. Daraufhin habe ich sie aufgefordert keine Überweisungen an die Anwaltskanzlei aus München mehr zu tätigen.
Jetzt, 1 Jahr später kam wieder ein Brief mit der Forderung in Höhe von 850 Euro (Anwaltskanzlei Waldorf Frommer):
was denkt ihr? Muss meine Mutter bzw ich nun die Forderung begleichen? Werden die das Ganze wirklilch vor Gericht bringen? Wenn ja wie stehen die Chancen mit dem Argument der Fake-Datei?
ich habe mal vor ca. 2 Jahren einen Film von einer bekannten torrent-Tauschbörse heruntergeladen, doch dann musste ich feststellen dass es sich um eine Fake-Datei handelte, habe diese auch wieder gleich gelöscht.
Dies erfolgte über den Telefonanschluss meiner Mutter, da der Vetrag über sie läuft, ich jedoch den Anschluss in meiner Wohnung nutze.
ein paar Monate später kam dann der ca. 10 Seitige Brief mit IP Andresse etc und die Forderung in Höhe von 1000 Euro. Meine Mutter hatte aus Angst ca. 150 Euro schon überwiesen ohne mich davor zu informieren. Daraufhin habe ich sie aufgefordert keine Überweisungen an die Anwaltskanzlei aus München mehr zu tätigen.
Jetzt, 1 Jahr später kam wieder ein Brief mit der Forderung in Höhe von 850 Euro (Anwaltskanzlei Waldorf Frommer):
Sehr geehrte Frau xxx,
Sie haben weder die Unterlassungs-noch die Zahlungsansprüche erfüllt. Unser Mandatschaft war bemüht eine umfassende gerichtliche Klärung mir Ihnen herbeizuführen. Sie haben jedoch bislang sowohl die Abgabe einer Unterlassungserklärung als auch die Erfüllung der Zahlungsansprüche verweigert. Unsere Mandatschaft geht daher davon aus dass offenbar kein Interesse an einer entgültigen Klärung der Auseinandersetzung ohne Einschaltung der Gerichte besteht.
Sie erzwingen die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche
Unsere Mandatschaft ist nunmehr gezwungen die noch offenen Ansprüche im Wege der Klage gegen Sie durchzusetzen. Eine gerichtliche Auseinandersetzung ist damit unvermeidbar.
Ihr Fall ist nach alter Rechtslage zu beurteilen
zum 09.10.13 wurde die Erstattung von Kosten der außßergerichtlichen Rechtsverfolgung im Urheberrecht neu geregelt. DIese neuregelung gilt vorübergehend nicht. Sie wurden bereits zu. 07.03.2013 abgemahnt. Auf Ihren Fall ist daher die Rechtslage zum Zeitpunkt der Abmahung anzuwenden.
Wenn Sie sich ein Gerichtsverfahren ersparen und die Angelegenheit kurzfristig und vor allem Kostenschonend zu einem Abschluss bringen wollen, müssen Sie die Ansprüche auf Unterlassung sowie zahlung nunmehr bis zum 24.08.2015 vollständig erfüllen. Wir weisen darauf hin dass Sie ausreichend Zeit hatten, die Ansprüche unserer mandatschaft zu erfüllen. Fristverlängerungen können daher nicht gewährt werden.
Unterlassung
Zur Erfüllung der Unterlassungsansprüche haben Sie eine hinreichende strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Zur Einhaltung der Frist genügt ein Vorab Versand per Telefax, Das unterschriebene original muss jedoch per Post unverzüglich nachfolgen.
den letzten Abschnitt fasse ich mal kurz zusammen: Sollten Sie sich für den gerichtlichen Weg entscheiden weisen wir Sie darauf hin dass dies für Sie teuer sein wird.
was denkt ihr? Muss meine Mutter bzw ich nun die Forderung begleichen? Werden die das Ganze wirklilch vor Gericht bringen? Wenn ja wie stehen die Chancen mit dem Argument der Fake-Datei?
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