- Registriert
- Jan. 2008
- Beiträge
- 8.140
Cr4y schrieb:In welchen Anwendungsfällen nützt mir, als Privatmann, denn so eine Verschlüsselung? Der Staat kann auch einfach Beugehaft anordnen, wenn er an die Daten will. Hacker betrifft die Verschlüsselung eh nicht, sobald ich mich mit meinem User angemeldet habe und somit die Verschlüsselung geöffnet ist. Also das einzige was mir einfällt, wäre ein Diebstahl.
Nein, Beugehaft ist nicht. Du kannst dich auf dein Aussageverweigerungsrecht berufen. Du musst den Behörden als Beschuldigter keine Informationen zur Sache liefern. Erst Recht nicht, wenn du dich selbst belasten würdest. Die Amis und Briten sind da anders drauf (selbst wenns deren Gesetze eigentlich auch verbieten), aber in Deutschland ist man da (noch) sicher.