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Das ist doch Käse, es besteht kein Anspruch auf einen Mindestlohn, eine Vergütung kann durchaus gezahlt werden, sonst gäbe es den Passus in den Verträgen ja auch gar nicht.
Und ein Jahrespraktikant soll genauso etwas lernen wie ein Azubi was lernen soll, der ebenso Arbeit/Aufwand für den Betrieb bedeutet und im Gegenzug nicht nur ein Taschengeld sondern vollen Lohn kostet und damit auch noch einen nicht unerheblichen teil an Sozialabgaben.
So mancher hier sollte mal die Kirche im Dorf lassen hm.
Evtl. seid Ihr Personaldisponenten bei Ranstadt und co und kennt nur die versklavende Seite hm.
Und ein Jahrespraktikant soll genauso etwas lernen wie ein Azubi was lernen soll, der ebenso Arbeit/Aufwand für den Betrieb bedeutet und im Gegenzug nicht nur ein Taschengeld sondern vollen Lohn kostet und damit auch noch einen nicht unerheblichen teil an Sozialabgaben.
So mancher hier sollte mal die Kirche im Dorf lassen hm.
Evtl. seid Ihr Personaldisponenten bei Ranstadt und co und kennt nur die versklavende Seite hm.