Frage zu Baurecht, Mauer auf Grundstücksgrenze

Compute

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Hallo Leute,

Ich hätte da folgendes Problem zu berichten:


Kurzfassung: (für die ungeduldigen)

Mein Nachbar möchte Eine Mauer aus L-förmigen Steinen als Grenzmauer errichten. Der liegende Schenkel dieser L-Steine würde in mein Grundstück hineinragen und mich behindern (z.B. falls Ich selbst bauliche Maßnahmen treffen möchte, die ein Fundament erfordern). Muss Ich das dulden, bzw. gibt es da eine rechtliche Möglichkeit für meinen Nachbarn, mich dazu zu zwingen, dies zu akzeptieren?

Langfassung: (falls noch weitere Details gefragt sind)

Ich wohne in einem Haus das an einem Hang gebaut ist. Dazu besitzt meine Familie noch ein Grundstück. Unter unserem Haus liegt ein Garten und an unser Grundstück grenzt das Grundstück eines Wohnbocks. Abgegrenzt werden die beiden Grundstücke durch eine ca. 80cm hohe Mauer, auf der sich zusätzlich noch ein Haag befindet. Auf höhe der Mauerkrone befindet sich sozusagen der "Meeresspiegel" unseres Grundstücks. Nun möchte der Verwalter des Wohnblocks diese Grenzmauer abreißen und erneuern.

Er stellt sich die erneuerte Mauer wie folgt vor:
Die Mauer soll aus L-förmigen Betonsteinen bestehen. Auf unserer Grundstücksseite soll etwa bis 1,5 Meter hinein die Erde abgetragen werden. Dann sollen diese L-Steine mit dem liegenden Schenkel zu uns gerichtet aufgestellt werden. Danach soll dann einfach die Erde wieder darauf geschüttet werden.

Nun zu meiner Frage:

Muss Ich es dulden bzw. gibt es da eine juristische Möglichkeit für den Hausverwalter, mich dazu zu zwingen sein Vorhaben zu tolerieren? Muss Ich akzeptieren, dass die L-Steine auf meiner Grundstücksseite eingegraben werden?

Durch die Bauarbeiten würde auch ein Wasserschacht beschädigt werden, bzw. müsste abgerissen und wieder aufgebaut werden. Außerdem gehe Ich davon aus, dass diese L-Steine niemals den Druck des Hangs abfangen könnten. Die Folge wäre, dass man die L-Steine immer wieder neu befestigen müsste, was für uns bedeuten würde, dass alle paar Jahre Bagger anrücken und einen Teil unseres Grundstücks umgraben.
Außerdem planen wir selbst später eine Mauer auf unseren Grundstück zu errichten, die ca. 1,50 Meter hoch sein sollte, um aus dem Hang eine ebene, nutzbare fläche zu gestalten. Dies würde wieder bedeuten, dass wird den Boden abtragen müssten, der auf den L-Steinen dieser geplanten Begrenzungsmauer liegen würde. Da der liegende Schenkel der L-Steine aber den Boden abdecken würde, könnten wir kein ausreichend tiefes Fundament für die Mauer graben.

Da uns diese L-Steine als massiv einschränken würden, glaube Ich nicht dass wird diese Steine dulden müssten. Ich hätte aber gerne noch andere Leute dazu gehört. Was meint ihr dazu?
 

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Die Dachrinne unseres Hauses stand ca 2cm über ("Luftaus") und das mußte geändert werden. Ist laange her, aber ich schätze Grenze bleibt Grenze und du mußt es nicht dulden. Ich hoffe natürlich daß noch jemand kommt der das richtig und fachlich korrekt beantworten kann..
 
Ja das hoffe Ich auch, aber Ich hab auch schon vom Artigel 1004 BGB gelesen der besagt, dass Ich es nicht dulden müss, weil mich diese Mauer auf meinem Grund und Boden einschränken würde.
Angenommen diese Mauer würde so gebaut werden und Ich würde selbst ne Mauer bauen wollen, um den Platz zu ner ebenen Fläche zu machen: Sobald dem seine Mauer abrutschen würde, müsste alles aufgerissen werden, die müssten meine Mauer untergraben und damit wäre deren Statik im Eimer.
Zumal er ja noch zig andere Möglichkeiten hätte, eine Mauer zu bauen. Anscheinend hatte er nur deshalb die Idee mit diesen L-Steinen, weil wir damit den ganzen Ärger hätten. Schließlich würde man ja nur bei uns den Boden aufreißen. Außerdem käme ihn das wohl am billigsten.
Meiner Auffassung nacht, hat er aber schlechte Chancen sein Vorhaben durchzusetzen.
 
Die Baurechtsklausur ist etwas her und vieles wurde verdrängt. Grundsätzlich gilt Art. 14 GG: Recht auf Eigentum.
Es kann nicht sein, dass dein Nachbar auf deinem Grundstück bauliche Maßnahmen ergreift, die dich bei der Nutzung deines Grundstückes einschränken.

Da du aber auch etwas umbauen willst rate ich dir, das Gespräch zu suchen um eine gemeinsame Lösung zu finden.

PS: In welchem Bundesland wohnst du?
 
Ich kann dir zumindest sagen, das L Steine durchaus einen Hang abfangen können
( Auch viele Jahrzehnte lang ),
und das dazu das "L" zur erhöhten Seite zeigen muss.
 
Ich wohne in BaWü.
Mein Bauvorhaben ist ja erst mal noch rein hypothetisch. Es können gut und gerne noch 5 oder 10 Jahre vergehen, bis Ich vielleicht selber ne Mauer hochziehn möchte. Dennoch würde mich diese Mauer in der geplanten Bauform massiv einschränken. Außerdem zweifle Ich an der Stabilität dieser Konstruktion aus L-Steinen. Die sollen anscheinend ja nur durch die aufgeschüttete Erde gehalten werden. Dabei drückt der Hang ja waagerecht auf diese Mauer, so dass sie sich ja zwangsläufig verschiebt.
 
Nein, da die L Steine auf ein beton Fundament gestellt werden, bewegen die sich bei

fachgerechter Aufstellung keinen Zentimeter.

Da musst du einen anderen Ansatz zur Argumentation mit deinem Verwalter finden.

Die funktionieren wie ein Wiederhaken, und da Beton eine viel höhere Reibung hat als

Erde, ist das ganze überaus stabil.
 
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Naja, die sollen aber nicht im Beton verankert werden, sondern einfach durch die Erdschicht darüber gehalten werden. Außerdem ragt der liegende Schenkel dieser L-Steine ja in mein Grundstück hinein, ca. 1,5 Meter weit!
Gleiches müsste ja dann für deren Fundament gelten. Das heißt, wenn Ich selbst mal ne Mauer bauen möchte, sind mit diese L-Steine im Weg! Auf meinem Grundstück! Zudem gäbe es für den Nachbarn ja andere Möglichkeiten: Er könnte ja einfach ein Fundament auf der Grundstücksgrenze ausheben und dann eine Verschalung anbringen, Eisenmatten reinlegen, Stäbe ins Fundament bohren und das ganze dann mit Beton ausgießen. Dann hätte er auch ne Mauer.
Außerdem ist es ja nicht mein Verwalter sondern eher mein Nachbar. Ihm gehört soweit Ich weiß, der Wohnblock unterhalb meines Hauses. Wenn, dann müsste der liegende Schenkel sich ja auf seinem Grundstück befinden und nicht auf meinem.
 
Zum ersten must du niemanden auf dein Grundstück lassen. Es sei denn sie haben Uniformen an und schießen auf dich *fg* .
Wenn der Bagger anrollt, rufst du die Grünen, das ist dann Landfriedensbruch. Und wie der Audi schon schreibt ist es aus technischer Sicht Nonsens das L Hangabwärts zu bauen. Dann rutschen die Winkel durch die Erdmassen im lauf der Zeit weg. Nein, das L muss in Nachbarsrichtung zeigen, dadurch wird es durch die Erdlast am wegrutschen gehindert.

Also, er darf dein "Land" nicht betretten oder nutzen ohne Deine Zustimmung und sein Vorhaben ist aus technischer Sicht Quatsch.
 
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Das Fundament würde sich dann quasie komplett auf deinem Grundstück befinden, korrekt.

Ich kann mir nicht vorstellen,

das es dafür ohne Dein Einverständniss eine Baugenehmigung (falls erforderlich?) gibt,

aber ich kenne mich in deinem Fall nur mit der Technik aus, nicht mit der Bürokratie...
 
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Hallo,
Wenn ich es richtig lese soll eine Art Trockenmauer errichtet werden. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten der für beide Seiten optimale Lösung. Hilfreich könnte hier ein Foto oder Skizze sein wie und in welcher Lage die Mauer errichtet werden soll. Des weiteren kommt es hier auch auf die Hanglage sprich dem Gefälle an welche Mauerart hier von Vorteil ist.
Es gibt auch eine Art Spundtmauer bei Welcher erst armierte Betonpfähle in den Boden gesetzt werden und zw. den Pfählen dann armierte Betonplatten gesetzt werden. Dabei kann dann jeder sein Grundstück unter Einhaltung der Gesetze, bis zur Selbigen nutzen.
Und wenn man mit deinem Nachbarn reden kann sollte sich doch eine vernünftige Lösung finden lassen.

Mfg rubberduck
 
Fragst du gerade ernsthaft, ob jemand anderes auf deinem Grund und Boden bauen darf?

Natürlich nicht....also wie du das dem Nachbarn klar machst, bleibt dir überlassen, aber hallo, Rechtsstaat und Schutz von Privateigentum und so? :)
 
mach mal ne skizze, dann wirds verständlicher.
ich seh es auch so, dass du das nicht unbedingt zulassen musst.

frag da beim zuständigen bauamt nach, die können die das mit gewissheit sagen.

ist das so korrekt?
die erde auf seinem grund soll abgetragen werden, um mehr nutzbare Fläche zu gewinnen ?
soll auf die L-Steine ne Mauer ?
wenn ja
gibts dafür ne max-höhe (bauamt fragen, sind aber glaub ich 1,5m höhe)
zudem müsste er auf deinne Grund, um zu verputzen, zu streichen, ...
die Mauerabdeckung muss zudem eine Neigung zu seinem Grun haben, (regenwasser mus auf seinen Grund laufen)
 

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Nicht einen cm darf er auf dein Grundstück, soviel ist mal sicher.
Der Bau einer Stützmauer auf seiner Seite schafft noch ganz andere Probleme.

Beschattung?
Regenwasser?
Sicht auf dein Grundstück?

Aber das mit den L auf deine Seite kapiere ich nicht.
Wann, dann muß das L doch auf die Seite wo dann die Erde draufliegt.

Außerdem braucht er da eine Baugenehmigung, eine Bauverhandlung, wo ALLE ANLIEGER zustimmen müssen usw.
Bei mir baute einer einen kleinen Wintergartenanbau, 20m von seiner Grundgrenze entfernt und 100m von meinem Haus entfernt.
Selbst da kam ein offizieller Amts-Brief mit der Einladung zur Bauverhandlung und/oder umgehender schriftlicher Zusage nichts dagegen zu haben.
 
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Seine Seite ist ja die Seite mit der Erde...
 
Aha.
Jetzt hab ichs verstanden.
Naja.. die L wären dann 80cm in der Erde.
Die Mauer steht Bombenfest, da rührt sich über Jahrzehnte nichts.

Ob du dem zustimmst, oder nicht, ist denke ich deine Sache.
 
Die Mauer darf nur L förmig steinen auf seinen eigenden Grundstück gebaut werden keinsterweise auf deinem ,sobald er auch nur ansatzweise auf deinem Grundstück Baut kannste ihn wegen Beschädigung Rechtlich belagen!
 
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Okay, Ich hab ne Skizze hochgeladen. Hoffe man erkennt alles.

@s.a.M: Ja du hast es nahezu perfekt getroffen, für jemanden der die Lage nicht kennt!
 
Such zunächst ein Gespräch mit dein Nachbar, ev. findet ihr eine Lösung womit ihr beide zufrieden seit, bevor man rechtliche Beihilfe holt. Angemerkt sei dennoch, Grundstück bleibt Grundstück, die Grenzen sind genau festgelegt und daran muss sich dein Nachbar halten, selbst Äste von Bäumen des Nachbarn haben auf dein Grundstück nicht zusuchen.
 
Ich kann auch nur hinzufügen, das die L-Steine auf dein Grundstück nichts zusuchen haben. Ich bin allerdings kein Jurist.
 
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