Hallo Leute,
Ich hätte da folgendes Problem zu berichten:
Kurzfassung: (für die ungeduldigen)
Mein Nachbar möchte Eine Mauer aus L-förmigen Steinen als Grenzmauer errichten. Der liegende Schenkel dieser L-Steine würde in mein Grundstück hineinragen und mich behindern (z.B. falls Ich selbst bauliche Maßnahmen treffen möchte, die ein Fundament erfordern). Muss Ich das dulden, bzw. gibt es da eine rechtliche Möglichkeit für meinen Nachbarn, mich dazu zu zwingen, dies zu akzeptieren?
Langfassung: (falls noch weitere Details gefragt sind)
Ich wohne in einem Haus das an einem Hang gebaut ist. Dazu besitzt meine Familie noch ein Grundstück. Unter unserem Haus liegt ein Garten und an unser Grundstück grenzt das Grundstück eines Wohnbocks. Abgegrenzt werden die beiden Grundstücke durch eine ca. 80cm hohe Mauer, auf der sich zusätzlich noch ein Haag befindet. Auf höhe der Mauerkrone befindet sich sozusagen der "Meeresspiegel" unseres Grundstücks. Nun möchte der Verwalter des Wohnblocks diese Grenzmauer abreißen und erneuern.
Er stellt sich die erneuerte Mauer wie folgt vor:
Die Mauer soll aus L-förmigen Betonsteinen bestehen. Auf unserer Grundstücksseite soll etwa bis 1,5 Meter hinein die Erde abgetragen werden. Dann sollen diese L-Steine mit dem liegenden Schenkel zu uns gerichtet aufgestellt werden. Danach soll dann einfach die Erde wieder darauf geschüttet werden.
Nun zu meiner Frage:
Muss Ich es dulden bzw. gibt es da eine juristische Möglichkeit für den Hausverwalter, mich dazu zu zwingen sein Vorhaben zu tolerieren? Muss Ich akzeptieren, dass die L-Steine auf meiner Grundstücksseite eingegraben werden?
Durch die Bauarbeiten würde auch ein Wasserschacht beschädigt werden, bzw. müsste abgerissen und wieder aufgebaut werden. Außerdem gehe Ich davon aus, dass diese L-Steine niemals den Druck des Hangs abfangen könnten. Die Folge wäre, dass man die L-Steine immer wieder neu befestigen müsste, was für uns bedeuten würde, dass alle paar Jahre Bagger anrücken und einen Teil unseres Grundstücks umgraben.
Außerdem planen wir selbst später eine Mauer auf unseren Grundstück zu errichten, die ca. 1,50 Meter hoch sein sollte, um aus dem Hang eine ebene, nutzbare fläche zu gestalten. Dies würde wieder bedeuten, dass wird den Boden abtragen müssten, der auf den L-Steinen dieser geplanten Begrenzungsmauer liegen würde. Da der liegende Schenkel der L-Steine aber den Boden abdecken würde, könnten wir kein ausreichend tiefes Fundament für die Mauer graben.
Da uns diese L-Steine als massiv einschränken würden, glaube Ich nicht dass wird diese Steine dulden müssten. Ich hätte aber gerne noch andere Leute dazu gehört. Was meint ihr dazu?
Ich hätte da folgendes Problem zu berichten:
Kurzfassung: (für die ungeduldigen)
Mein Nachbar möchte Eine Mauer aus L-förmigen Steinen als Grenzmauer errichten. Der liegende Schenkel dieser L-Steine würde in mein Grundstück hineinragen und mich behindern (z.B. falls Ich selbst bauliche Maßnahmen treffen möchte, die ein Fundament erfordern). Muss Ich das dulden, bzw. gibt es da eine rechtliche Möglichkeit für meinen Nachbarn, mich dazu zu zwingen, dies zu akzeptieren?
Langfassung: (falls noch weitere Details gefragt sind)
Ich wohne in einem Haus das an einem Hang gebaut ist. Dazu besitzt meine Familie noch ein Grundstück. Unter unserem Haus liegt ein Garten und an unser Grundstück grenzt das Grundstück eines Wohnbocks. Abgegrenzt werden die beiden Grundstücke durch eine ca. 80cm hohe Mauer, auf der sich zusätzlich noch ein Haag befindet. Auf höhe der Mauerkrone befindet sich sozusagen der "Meeresspiegel" unseres Grundstücks. Nun möchte der Verwalter des Wohnblocks diese Grenzmauer abreißen und erneuern.
Er stellt sich die erneuerte Mauer wie folgt vor:
Die Mauer soll aus L-förmigen Betonsteinen bestehen. Auf unserer Grundstücksseite soll etwa bis 1,5 Meter hinein die Erde abgetragen werden. Dann sollen diese L-Steine mit dem liegenden Schenkel zu uns gerichtet aufgestellt werden. Danach soll dann einfach die Erde wieder darauf geschüttet werden.
Nun zu meiner Frage:
Muss Ich es dulden bzw. gibt es da eine juristische Möglichkeit für den Hausverwalter, mich dazu zu zwingen sein Vorhaben zu tolerieren? Muss Ich akzeptieren, dass die L-Steine auf meiner Grundstücksseite eingegraben werden?
Durch die Bauarbeiten würde auch ein Wasserschacht beschädigt werden, bzw. müsste abgerissen und wieder aufgebaut werden. Außerdem gehe Ich davon aus, dass diese L-Steine niemals den Druck des Hangs abfangen könnten. Die Folge wäre, dass man die L-Steine immer wieder neu befestigen müsste, was für uns bedeuten würde, dass alle paar Jahre Bagger anrücken und einen Teil unseres Grundstücks umgraben.
Außerdem planen wir selbst später eine Mauer auf unseren Grundstück zu errichten, die ca. 1,50 Meter hoch sein sollte, um aus dem Hang eine ebene, nutzbare fläche zu gestalten. Dies würde wieder bedeuten, dass wird den Boden abtragen müssten, der auf den L-Steinen dieser geplanten Begrenzungsmauer liegen würde. Da der liegende Schenkel der L-Steine aber den Boden abdecken würde, könnten wir kein ausreichend tiefes Fundament für die Mauer graben.
Da uns diese L-Steine als massiv einschränken würden, glaube Ich nicht dass wird diese Steine dulden müssten. Ich hätte aber gerne noch andere Leute dazu gehört. Was meint ihr dazu?
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