Frage zu Garantie und Gewährleistungen

Slopestyle-1

Commander
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Hallo, habe eine Frage zu Garantie und Gewährleistungen.

Habe ein Samsung Notebook und habe dieses im Laden bei mir in der nähe gekauft wie müsste ich mich im falle " wir wollen es nicht hoffen" eines defektes verhalten?

Weil hier viele schreiben sie schickes es gleich zum Hersteller aber warum? Man hat doch die Gewährleistung von 2 Jahren beim Händler!?




Also im falle würde ich es zum Händler erst mal bringen und sagen das teil hat einen defekt "was ich nicht herbei rufen will" und der Schickt das weiter war? warum soll ich da für die teure Hotline usw. Geld ausgeben, und der Händler soll sich rum streiten mit Samsung wenn da was wäre, mir muss er ja ein Fehler freies Gerät geben!?


Hoffe ich bekomme paar Infos^^
 
Der Händler schickt es dann auch nur zum Hersteller, sofern du nicht vergessen hast Netzteil und Akku einzustecken. --> Direkt zum Hersteller ist schneller und mittlerweile Standard. Einfach mal auf der Seite gucken. Bei mir und meinem Asus Notebook habe ich auf der Homepage nen RMA Antrag ausgefüllt und eine eigene Analyse zur Gehäusebeschädigung geschrieben - eine halbe Stunde später war er genehmigt und am nächsten Tag wurde es abholt. Eine Woche später, mit Ankündigung, wieder bei mir. --> Service :-)
 
"Lost_Byte" das mit denn 6 Wochen ist klar aber warum dann danach gleich zum Hersteller soll es doch der Händler machen auch wenn es gleich zum Hersteller schneller gehen soll!?
 
Sry for off topic
@JohnStorm Service ist wenn innerhalb 24h nen Technicker vor der Tür steht mit allen was er zur Reparatur braucht und dann dein NB repariert. (Dell Service ist der einzig wahre NB Service) ;)
 
Wie schon geschrieben.
Der Händler schickt normaler weiße das Gerät auch zum Hersteller. Dadurch dauert der ganze Prozes länger.
Der Samsung Support ist einfach nur Top(in einer Woche kommt das Gerät wieder!).
Im Vergleich zu manchen Herstellern, die über 3 Wochen brauchen, ist das einfach nur göttlich...

Offtopic:
Der Telefon Support von dell ist zum Kotzen...
 
Hier wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag, "es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache (beispielsweise bei typischen Verschleißteilen und kurzlebigen Verbrauchsgütern) oder des Mangels (etwa weil der Mangel so offensichtlich ist, dass er bereits beim Kauf hätte bemerkt werden müssen) unvereinbar" . Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen.

Quelle: Wiki

Ganz einfach deshalb, weil du nach 6 Monaten in der Beweispflicht bist. Der Händler kann sich hier krummstellen und sagen, der Fehler war bei Auslieferung nicht vorhanden und es ist auch kein Folgefehler. Dann musst du nachweisen, dass es doch so ist.

Die Garantie beim Hersteller ist ab hier dann einfach.

Gruß
Fr4g3r
 
erste anlaufstation ist immer der händler. danach der hersteller. du kannst auch samsung kontaktieren, wenn du einen defekt hast, die werden dir schon mitteilen, wie du dich verhalten sollst.
 
weil du beim Hersteller nicht unbedingt deine Versandkosten wieder bekommst.
weil du beim Händler im Rahmen der Gewährleistung nachdem der 2 mal nicht repariert wurde das Geld zurück zu verlangen. Das geht bei der Garantie auch nicht
 
Dich zwingt ja keiner dazu und das hängt dann auch vom Händler ab was Sinn macht. Es ist bei der reinen Gewährleistung nunmal so, dass einen dann irgendwann die Beweislastumkehr einholen kann und man mit manchem Händler dann diskutieren muss ob der Fehler denn schon ab Kauf bestanden hat. Da sind einige Hersteller erheblich problemloser.
 
Nunja, zwar ist Samsung sehr schnell (vielmehr ist es der Dienstliester Bittronic oder so) aber auch außerordentlich ungründlich. Da kommt das Ding auch mal mit nem anderen Defekt wieder zurück oder teilweise unrepariert. Und für meinen Geschmack musste ich deren sogenannten Support leider viel zu oft in Anspruch nehmen.

Samsung bietet allerdings in der ersten Woche nach Kauf an, dass ein Händler das defekte Gerät zurücknimmt und gegen ein neues austauscht. Wird leider so nicht kommuniziert und die Händler verweisen auch gerne nur darauf, dass defekte Geräte direkt von Samsung (bzw. Bittronic) abgeholt werden sollen damit man sich eben die 3-4 Tage Versandzeit ersparen kann.

Ich wünsche dir von ganzem Herzen, dass du mit deinem Samsung Notebook keine Probleme hast. Ich würde meins am liebsten gegen die Wand schmeißen, letzte Dreck in Sachen Verarbeitung und Stabilität.
 
"Fr4g3r" was ist wenn das Display einfach schwarz bleibt oder was weis ich das Gerät einfach nicht mehr angeht, angenommen in oder nach denn 6 Monaten warum soll ich da beweisen das es bei Auslieferung nicht so war? verstehe ich nicht so 100%^^
 
Also zur gesetzlichen Gewährleistung:
Du hast einen Kaufvertrag mit dem Händler, also muss er sich drum kümmern.

In den ersten 6 Monaten muss der Händler dir Verschulden nachweisen, danach du ihm (Beweislastumkehr).
Die Gewährleistung beträgt in dem Fall 2 Jahre und beginnt mit dem Rechnungsdatum.


Garantie:
Um diese zu erhalten musst du dich an die Auflagen des Herstellers halten, da dieser die Garantie i d. R. gibt und nicht der Händler und diese freiwillig ist.


Mein Senf:
Würde aber auch dirket Samsung kontaktieren um den Prozess der RMA zu beschleunigen. Der Händler wird nämlich nichts anderes machen als auch bei Samsung anzurufen.

Grüße
 
Zuletzt bearbeitet: (Ergänzung Gewährleistung)
Slopestyle-1 schrieb:
"Fr4g3r" was ist wenn das Display einfach schwarz bleibt oder was weis ich das Gerät einfach nicht mehr angeht, angenommen in oder nach denn 6 Monaten warum soll ich da beweisen das es bei Auslieferung nicht so war? verstehe ich nicht so 100%^^

Warum du das beweisen sollst? Weil du das dann musst!
Das hat nichts mit verstehen zu tun. Das steht einfach so im entsprechenden Gesetzt, dass du bei einem Mangel nach 6 Monaten in der Pflicht bist dem Verkäufer nachzuweisen, dass der Mangel beim Verkauf schon vorhanden war.

Angenommen im Display geht ein Transistor oder sonst was defekt und deswegen bleibt das Display schwarz, dann musst du rein rechtlich nach 6 Monaten nachweisen, dass der Transistor schon beim Verkauf nen Mangel hatte und erst jetzt ausgefallen ist.
Kannst du das nicht, dann hast du Pech gehabt.

Klar sind die meisten Händler hier trotzdem recht kulant, aber rein rechtlich ist es nach 6 Monaten kaum noch möglich dem Händler einen Mangel anzulasten.
Daher ist dann der Weg über den Hersteller einfacher.

Gruß
Fr4g3r
 
Also hat man am ende nur 6 Monate Gewährleistung danach liegt es in Gottes Händen ob man was repariert bekommt oder sonstiges tzz für was man da noch neue Sachen kauft frag ich mich da gerade, und wenn der Hersteller einfach sagt war eigen verschuldeten (wegen Überhitzung oder sowas) kann man eh nix mach dolle sache.
Ergänzung ()

Ok "Fr4g3r" was müsste man denn diesen Fall schreiben mit denn defekten Transistor im Display?

Wie sieht es aus wenn du gar nicht weißt was defekt ist?

hoffe ich nerve nicht so sehr mit denn fragen.... ABER MAN KANN SICH JA MAL INFORMIEREN!
 
@Slopestyle-1
Würde ich nicht sagen, wenn z. B. keine Siegel "gebrochen" sind und der Laptop keine Spuren unsachgemäßer Behandlung aufweist (z. B. Dellen, Risse etc...) kannst du ihm nachweisen, dass du nichts falsches damit gemacht hast.

Grüße
 
Zuletzt bearbeitet: (Die gute alte Rechtschreibung)
Na da hoffe ich mal das meinen Gerät nichts passiert aber steht ja eh fast nur am Schreibtisch..
 
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