@eigs:
Zu Fall 2: Wenn der Kunde schuld ist, dann muss er alle Kosten tragen, Gutachten, Reperatur etc...Aber in der Praxis wird das sicher nie so einfach zu bestimmen sein, sicher viel mit Teilschuld
Zu Fall 1: Wenn der Hänlder wirklich einen Gutachter beauftragt oder der Kunde und sich herrausstellt, dass der Kunde nicht schuld ist, muss der Händler alle Kosten tragen. Aber oft ist der Händler der wirtschaftlich stärkere z. B. "Alternate GmbH" und die gehen dann vllt in die letzte Instanz, erkennen das gutachten nicht an etc. und dann musst der Kunde das Geld fürn Gutachter vllt vorstrecken oder bekommt es gar nicht wieder. Und es kommt zum Verfahren etc... aber bei PC Hardware sollte das wohl nicht der Fall sein.
Außerdem sind viele Händler ja sehr kulant wenn auf den ersten Blick kein verschulden des Kunden vorliegt.
Grüße
EDIT:
Achja, Schritte wie Gutachter etc. müssen voher aber mit dem Händler abgestimmt werden, wenn er nacher sagt, ne so weit wollte ich es nicht kommen lassen und hätte das auch so repariert bzw. Schuld anerkannt, dann kannst du ihm vllt. nicht für die Kosten verantwortlich machen und trotz seiner Schuld musst du den Gutachter zahlen.
Außerdem lohnt sich zuvor ein Blick in den Kaufvertrag, was vereinbart wurde bzw. in die AGBs von Alternate, falls du diese akzeptiert hast, gelten die im Fall der Fälle auch. Aber ist eine Klausel rechtwidrig gilt an der Stelle das BGB. Also sehr kompliziertes Thema und würde immer nen Anwalt nehmen, aber nicht bei einer Grafikkarte für 200€. Da sollten es schon über 1.000 € sein, um die es geht. Weil man weiß nie, ob gerichte bei so einem Streitwert, wirklcih ein Verfahren eröffnen oder obs eingestellt wird, aufgrund des geringen Wertes... Voher immer Rechtsauskunft einholen, wenn der Händler nicht mehr mit sich reden lässt.
Das war keine Kritik an der Alternate GmbH, nur als Beispiel!