Frage zu Umzug - DSL Kündigungsrecht

--Nils--

Ensign
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Juli 2005
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237
Hallo,
ich werde nächstes Jahr voraussichtlich zum 01.09. in ein Eigenheim umziehen und habe daher schonmal mein DSL Tarif gecheckt, ob an der neuen Adresse mein aktueller VDSL 50 1&1 Tarif verfügbar ist. Leider ist dies nicht der Fall, gibt allerdings den kleineren 1&1 16 Tarif an der neuen Adresse. Bei anderen Anbietern ist eine schnelle VDSL 100 Leitung z.B. möglich. Leider endet mein Vertrag Ende Juni 2018. Jetzt ist die Frage: Habe ich zum Umzug bei 1&1 ein Sonderkündigungsrecht oder müsste ich z.B. auf den kleinen Tarif umsteigen. Möchte ungern noch ein Jahr mit einer 16er Leitung surfen. Meine zweite Überlegung war zu Ende Juni 2018 zu kündigen und dann schonmal den neuen Anbieter zu nehmen und mit diesem umzuziehen auf die neue Adresse, leider ist der neue Anbieter allerdings bei meiner aktuellen Adresse nicht möglich.

Bitte um Ratschläge, wie ich am besten vorgehe!

Danke im voraus.
 
Hatte das selbe Problem.....
Kommt immer drauf an wie die sich anstellen. Ein Kündigungsrecht nur wegen Umzug gibt es nicht.
Musste für meine alte Wohnung noch ein halbes Jahr bezahlen und für das neue Haus auch.
Wie gesagt....auf die Kulanz vom Anbieter kommt es an.
 
Hey Nils,

es gibt bei 1&1 DSL-Tarife ohne Mindestlaufzeit. (Klick mich)
Ich denke in deiner Situation würde ich:
1. den bestehenden Tarif zum Juni 2018 kündigen
2. einen "Übergangstarif" ohne Mindestlaufzeit für deinen jetzigen Wohnsitz bei 1&1 buchen
3. den sofort zum 31.08 kündigen (Und das nicht vergessen ;), oder zum 30.09, falls der Umzug sich verzögert)
4. unabhängig davon und frühzeitig sich mit dem neuen Anbieter/Tarif für das zukünftige Heim beschäftigen.

Sollte alle deine Anforderungen treffen und gleichzeitig sparst du dir den potenziellen Ärger beim Umzug/hast für die Übergangszeit an beiden Locations DSL.

Gruß,

Saphirim
 
Hatte ich beim Kabelanschluss, durfte den 3 Monate länger bezahlen.
Wenn der Anbieter einen Anschluss liefern kann (egal wie schnell), kein Sonderkündigungsrecht, kann er nichts liefern 3 Monate Frist.
 
--Nils-- schrieb:
Hallo,
ich werde nächstes Jahr voraussichtlich zum 01.09. in ein Eigenheim umziehen und habe daher schonmal mein DSL Tarif gecheckt, ob an der neuen Adresse mein aktueller VDSL 50 1&1 Tarif verfügbar ist. Leider ist dies nicht der Fall, gibt allerdings den kleineren 1&1 16 Tarif an der neuen Adresse.
Wenn dein aktueller Tarif (VDSL 50 zu ADSL 16) nicht an der neuer Adresse verfügbar ist hast du ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten. Du kannst also im Mai zum 01.09 kündigen.
 
Hallo Nils,

bei den meisten Anbietern ist es die Regel das wenn du umziehst und nicht 1:1 der gleiche Tarif am neuen Standort möglich ist das dir ein SKR eingeräumt wird.
Das ganze musst du aber a) genau so ansprechen und b) via Mietvertrag der Wohnung oder Einwohnermeldebescheinigung so einreichen
 
Wenn die bisherige Leistung nicht erbracht werden kann, steht eine Sonderkündigung zu.
§ 46 TKG schrieb:
(8) 1Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. 2Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. 3Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.
 
richtig aber du kannst noch nicht im vorraus auf das Sonderkündigungsrecht kündigen, sondern erst wenn der Fall eintritt ... der Provider könnte ja auch ausbauen ;p Ohmsl hat es ansonsten ja schön zitiert.

Dein Sonderkündigungsrecht tritt erst mit Umzug und der Nichterbringung der Leistung in kraft!
 
Zuletzt bearbeitet:
Saphirim schrieb:
Hey Nils,

es gibt bei 1&1 DSL-Tarife ohne Mindestlaufzeit. (Klick mich)
Ich denke in deiner Situation würde ich:
1. den bestehenden Tarif zum Juni 2018 kündigen
2. einen "Übergangstarif" ohne Mindestlaufzeit für deinen jetzigen Wohnsitz bei 1&1 buchen
3. den sofort zum 31.08 kündigen (Und das nicht vergessen ;), oder zum 30.09, falls der Umzug sich verzögert)
4. unabhängig davon und frühzeitig sich mit dem neuen Anbieter/Tarif für das zukünftige Heim beschäftigen.

Sollte alle deine Anforderungen treffen und gleichzeitig sparst du dir den potenziellen Ärger beim Umzug/hast für die Übergangszeit an beiden Locations DSL.

Gruß,

Saphirim

Top, ist sogar nichtmal teurer als der Laufzeitvertrag. Damit sollte ich dann auch auf der sicheren Seite sein bezügl. SKR.
Danke für alle Antworten!
 
Bei den 1&1 Verträgen ohne Laufzeit hast du dennoch 3 Monate Kündigungsfrist.
Und dann ist es wohl sinniger deinen aktuellen Vertrag automatisch 24 Monate zu verlängern + Sonderkündigungsrecht nutzen. Oder?
 
XMenMatrix schrieb:

Damit Leli hier wieder vorreitet, alles besser weiß und Anderen dann sagt, sie hätten die Weisheit mit Löffeln gefressen?

- Man kann nicht aufgrund irgendwelcher Verfügbarkeitsprüfungen im Voraus kündigen, wenn man umzieht
- Wenn man umgezogen ist/zeitnah umzieht beantragt man den Unzug des bestehenden DSL_Vertrags
- kann der bisherige Anbieter die bislang verfügbare Leistung nicht erbringen, kann man kündigen, und zwar mit einer Frist von 3 Monaten
 
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