BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung

neuer Arbeitgeber in einer anderen Stadt ist

Das ist so ziemlich der einzigste Fall wo ich es vertreten würde. :)
Sowas könnte man dann als "höhere Gewalt" einstufen, ist aber leider im Vertragsrecht so nicht vorgesehen, bleibt dann leider immer noch ein Kulanzfall.
 
Was hier entweder viele übersehen ober von mir falsch interpretiert wird...

Das Urteil stützt sich zu einem großen Teil auf zwei Punkte:
a) Es wurde relativ viel Hardware subventioniert (Router und WLAN Stick werden explizit erwähnt)
b) Der entsprechende Anbieter bot wohl auch alternative Pakete an - mit weniger Laufzeit und dafür höheren monatlichen Kosten

Ob man also bessere Karten hat, aus seinem Vertrag rauszukommen, wenn der entsprechende Anbieter lediglich Pakete zu 24 Monaten Laufzeit anbietet und/oder die Hardwaresubventionen deutlich geringer ausfallen bzw. man diese gesondert abbezahlen kann (sich quasi nur aus der Subvention freikaufen), könnte ich persönlich mir zumindest denken - vielleicht kann/mag dazu Doc Foster oder einer der anderen 1-2 vernünftigen Juristen hier mehr sagen.



Letztendlich finde ich die Begründung aber nachvollziehbar und auch gerechtfertigt. Pacta sunt servanda hat in Deutschland kaum noch Bedeutung und die freiwillige Aufweichung dieses Grundsatzes, einerseits durch staatliche Stellen durch das Widerrufsrecht, andererseits durch Kundenservice durch Unternehmen wie beispielsweise Media Markt oder Kaufland, wird von den Kunden dann von überall erwartet.
 
Im Endeffekt hat es doch der Kunde selbst in der Hand dem entgegenzuwirken.
Einfach keine Verträge mit langen Laufzeiten abschließen bzw. darauf achten, dass man bei Umzug aus wichtigem Grund in ein unversorgtes Gebiet ein Sonderkündigungsrecht auf Kulanzbasis hat.
Ich hab mein Internet z.b. bei KabelBW, auch 24 Monate MVL. Würde ich außerhalb von BW ziehen, würde mich KabelBW aus dem Vertrag lassen.
Bin neulich umgezogen und O2 will mich nicht aus dem Vertrag lassen bzw. verlangt eine Einmalzahlung, die aber dem Betrag der restlichen Laufzeit sehr nahe kommt. Ist sicherlich deren gutes Recht, aber O2 ist damit von meiner Liste potentieller Vertragspartner gestrichen.

Wenn der Kunde konsequent bei der Wahl des Anbieters darauf achtet, und idR hat man ja die Wahl, werden die Anbieter, die wenig bis gar nicht kulant sind, merken, dass man so nicht mit Kunden umgehen kann.

Dennoch hoffe ich hier auf den Gesetzgeber. Eine Beschränkung der höchst zulässigen MVL auf z.B. 12 Monaten und kürzere Kündigungsfristen wären doch sehr wünschenswert.

Edit: Mein alter Kabelanbieter hat mich ohne Probleme aus dem Vertrag gelassen. Und auch den Stromanbieter zu kündigen, obwohl er am neuen Wohnort sogar hätte liefern können, war problemlos und mit einer Frist von nur zwei Wochen!! möglich. Das sollte doch bei DSL & Co. auch funktionieren.
 
Dennoch hoffe ich hier auf den Gesetzgeber. Eine Beschränkung der höchst zulässigen MVL auf z.B. 12 Monaten und kürzere Kündigungsfristen wären doch sehr wünschenswert.

Wieso sollte der Gesetzgeber derart schwer in die Privatautonomie eingreifen?
 
Kann mir mal jemand sagen ob bei der Telekom eine Vertragsverlängerung auf wieder 24 Monate zum Zeitpunkt eines Umzugs rechtens ist?

In den AGB finde ich dazu nichts passendens. Es kann doch nicht sein das sich durch den Umzug der Vertag automatisch um 24 Monate verlängert?
Laut AGB sehe ich max. 12 Monate als gerechtfertigt an.

Schliesslich hab ich den Vertag ja extra mitgenommen. Und keinen neuen beantragt bei dem die Laufzeit 24 Monate beträgt.
 
Die sehen das "einfach mitgenommen" etwas anders: es ist eine Kulanzleistung. Sie beenden deinen alten Vertrag ohne dir Kosten aufzubrummen und geben dir einen neuen an der aktuellen Anschrift.

Meiner Meinung kann das alles so nicht okay sein. Ich finde das BGH Urteil auch kurios. Wenn ich umziehe, kann ich auch den Stromanbieter kündigen. Mit DSL ist es auch nicht anders, subventionierte Hardware hin oder her. Dann sollen sie 50 Tacken für den Speedport zusätzlich berechnen bei Kündigung/Wohnortwechsel/wasauchimmer und gut is.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das mit den Kosten sehe ich etwas anders. Schliesslich wurde wurden bei der neuen Bereitstellung des Anschlusses wieder Gebühren verlangt.
 
Ja, das auch noch...bei mir waren's auch 99 Euro oder so Kosten beim Umzug. Und mittlerweile gibt's meinen Anschluss 10 Euro günstiger pro Monat. Aber ich habe ihn nicht umgestellt, weil ich sonst sicherlich nochmal 2 Jahre bekomme.

Ich werde mir auf jeden Fall keinen langfristigen Vertrag holen. Ich war die letzten 11 Jahre Telekom Kunde, aber solche Knebelverträge finde ich unmöglich, ebenso das Verhalten des telefonischen und schriftlichen Supports. Dann lieber einen Anbieter mit schlechten Service, aber dafür ohne Mindestvertragsverarsche.

Wie soll man sich sinnvoll dagegen noch wehren, wenn es bereits ein BGH Urteil gibt?
 
Was ich viel problematischer empfinde ist die Verlängerung um 1 Jahr bei solchen Verträgen - wenn dieses Jahr immer im Januar rum ist und ich um Juli umziehe habe ich 2 Optionen: Halbes Jahr ohne am alten Wohnort oder halbes Jahr ohne und trotzdem zahlen am neuen. Langfristige Kunden sollte man da etwas entgegentreten, natürlich schon vertraglich bei Abschluss - nach den 2 Jahren verlängert sich der Vertrag immer um einen Monat, das wäre gut! Oder wenigstens 3 ... aber nicht 12!
 
Ich frag mal in die Runde, meine Freundin und ich wollen zusammenziehen. sie ist im mom bei vodafone und der Vertrag würde noch 6 Monate laufen.

Ist in der alten Wohnung nun Internet von allen Anbietern gesperrt? Oder nur Vodavone? Laut Hotline wird der Vertrag um 24 Monate verlängert, wenn er auf den Nachmieter übertragen wird.

Nun zu meiner weiteren Frage, was ist, wenn der Nachmieter den Vertrag "übernimmt", aber meine Freundin weiter hin das Geld an Vodfone zahlt und der Nachmieter an sie.

Wie kann man sich da aber absichern, wenn er etwas illegales macht wie z.B Filme im P2P sharen, etc. p.p. oder muss man da auf gutwill desjenigne hoffen?

Wie regel man sowas? Wie kann man dem Nachmieter das ganze "schmackhaft" machen?
 
Ich würd ihn einfach Fragen, ob er nicht zu Vodafone will. Es ihm auf euren Namen zu überlassen ist glaube ich gar nicht zulässig laut AGB (und wegen den von dir genannten Gründen auch keine gute Idee).

Außerdem muss mann halt im Notfall in den sauren Apfel beissen und die 6 Monate voll an VF zahlen, deswegen die Leitung blocken dürfen die nicht, wenn ihr euren Umzug angemeldet habt (dann müssen die nämlich da runter).
 
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