schon wieder FALSCH!Klassikfan schrieb:Eben! "Undurchführbar", das trifft es in diesem Falle. Der Provider kann, obwohl er mit bundesweiter Verfügbarkeit, Umzugservice etc. wirbt, seinen Teil des Vertrages nach dem Umzug nicht mehr erfüllen.
den providervertrag schließt du für den anschluss an einer FIXEN adresse ab oder region. in meinem dsl vertrag wird mir der dsl anschluss NUR für die angegebene strasse zu gesichert udn darauf darf ich mich bzgl. des vertrages berufen. da braucht es KEINE salvatorische klausel.
im allgemeinen aber heißt es im dsl vertrag, dass es dir im "anschlußbereich" zugesichert wird, d.h. nur dort, wo sie es auhc verfügbar machen können. wenn du das utnerschreibst und dann in die pampa ziehst ist das allein dein verschulden, dass du dsl nicht mehr nutzen kannst und damit allein dein problem und nicht das des providers.
OMG, NEIN! dafür sit die salvatorische klausel NICHT da. sie hat null einfluss darauf, wenn der eine vertragspartener vertragsbruch begeht, d.h. teile nicht erfüllen kann. damit hat die salvatorische klausel NICHTS zu tun.Mit einer Salvatorischen Klausel könnte sich also der Provider dagegen absichern, daß der Vertrag ungültig wird, wenn er nicht mehr liefern kann.
sie het die funktion den rest des vertrages gültig zu erhalten, falls eine (oder mehrere) bestimmte klausel des vertrags als rechtswidrig befunden wird. diese macht dann nicht mehr gleich den ganzen vertrag zu nichte.
hat er nicht. du hast weder verstanden was ein vertrag ist, noch was die salvatorische klausel ist und besonders nicht was das gericht entschieden hast.Hier hat ihm aber der Bundesrechnungshof die Arbeit abgenommen, in einem Urteil, das einfach weltfremd ist.
auch wenn cih hier ne verwarnung bekomme, aber du redest solch einen quatsch, das passt auf keine kuhhaut mehr.