News BGH: Umzug kein Grund für vorzeitige DSL-Kündigung

Klassikfan schrieb:
Eben! "Undurchführbar", das trifft es in diesem Falle. Der Provider kann, obwohl er mit bundesweiter Verfügbarkeit, Umzugservice etc. wirbt, seinen Teil des Vertrages nach dem Umzug nicht mehr erfüllen.
schon wieder FALSCH!
den providervertrag schließt du für den anschluss an einer FIXEN adresse ab oder region. in meinem dsl vertrag wird mir der dsl anschluss NUR für die angegebene strasse zu gesichert udn darauf darf ich mich bzgl. des vertrages berufen. da braucht es KEINE salvatorische klausel.
im allgemeinen aber heißt es im dsl vertrag, dass es dir im "anschlußbereich" zugesichert wird, d.h. nur dort, wo sie es auhc verfügbar machen können. wenn du das utnerschreibst und dann in die pampa ziehst ist das allein dein verschulden, dass du dsl nicht mehr nutzen kannst und damit allein dein problem und nicht das des providers.
Mit einer Salvatorischen Klausel könnte sich also der Provider dagegen absichern, daß der Vertrag ungültig wird, wenn er nicht mehr liefern kann.
OMG, NEIN! dafür sit die salvatorische klausel NICHT da. sie hat null einfluss darauf, wenn der eine vertragspartener vertragsbruch begeht, d.h. teile nicht erfüllen kann. damit hat die salvatorische klausel NICHTS zu tun.

sie het die funktion den rest des vertrages gültig zu erhalten, falls eine (oder mehrere) bestimmte klausel des vertrags als rechtswidrig befunden wird. diese macht dann nicht mehr gleich den ganzen vertrag zu nichte.

Hier hat ihm aber der Bundesrechnungshof die Arbeit abgenommen, in einem Urteil, das einfach weltfremd ist.
hat er nicht. du hast weder verstanden was ein vertrag ist, noch was die salvatorische klausel ist und besonders nicht was das gericht entschieden hast.

auch wenn cih hier ne verwarnung bekomme, aber du redest solch einen quatsch, das passt auf keine kuhhaut mehr.
 
Also so scheiße das Urteil für uns Verbraucher im Ernstfall auch sein könnte, es ist durchaus logisch und nachvollziehbar.

Schließlich hat man einen Vertrag für die Bereitstellung von DSL an der im Vertrag genannten Adresse. Ändert der Verbraucher daran etwas, so kann ja wohl kaum eine Pflicht für den Betreiber daraus entstehen.
 
@Sledge

Der erste Satz gefällt mir! :daumen:

@Klassikfan

Klar war das Unsinn, genau wie dein Satz
Nun, das spielt eben doch eine Rolle, da man sich als Kunde beim Vertragsabschluß schon irgendwo drauf verläßt, daß man den Anschluß zu einem neuen Wohnort mitnehmen kann.
, ich wollte nur das du es selbst erkennst.

In etwa genauso "ortsgebunden" wie ein Telefonanschluß, den man ja auch fast überall hin mitnehmen kann. Inzwischen sogar inklusive der Telefonnummer!

Es gibt also in jedem Haus ein DSL-Anschluß und alle Provider beliefern die gesamte Republik? :freak:
 
Zuletzt bearbeitet:
68Marcus69 schrieb:
@Sledge

Der erste Satz gefällt mir! :daumen:

@Klassikfan

Klar war das Unsinn, genau wie dein Satz , ich wollte nur das du es selbst erkennst.



Es gibt also in jedem Haus ein DSL-Anschluß und alle Provider beliefern die gesamte Republik? :freak:

So sollte es langsam mal sein, ja! Und letzten Endes ist es der Konkurrenzsituation im Lande "zu verdanken"; daß es NICHT so ist!

Und ja, bei einem bundesweit anbietenden ISP gehe ich davon aus, daß er mit großer Wahrscheinlichkeit auch nach einem Umzug "liefern" kann. Du nicht?
 
http://www.damm-legal.de/olg-koblen...rsprechen-ist-unwirksam-und-wettbewerbswidrig

Hier können diejenigen nochmal nachlesen, die immernoch nicht verstanden haben, dass man Garagen nicht mit Internetprovidern und Autos nicht mit Betriebssystemen vergleichen kann.
(Es geht gezielt um die Urteilsbegründung.) Dies ist immerhin ein angemessener Ansatz.

Btw. Wo liegt eigentlich die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist für Garagen? Eventuell bei 3 Monaten, so wie bei Mietwohnungen? Der Rest sollte sich von selbst denkend klären lassen.

Korrektur des Links:
http://www.heise.de/newsticker/meld...gsaenderung-ist-keine-Zustimmung-1136244.html

Es wurde anderswo erwähnt, dass die Verbindung zwischen Kunde un Bank sowie Kunde und Internetanbieter eine ganz andere ist.

Damit ist im übrigen auch die Schwarz-Weiss-Malerei seitens 68Marcus69 widerlegt. Es geht nicht allein darum, was im Vertrag festgelegt/unterschrieben wurde.
Der gesetzliche Sachverhalt bedarf einer Interpretation, weil er viel komplexer ist, als manche hier darstellen wollen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Klassikfan: Wenn ich deine Meinung richtig interpretiere, dann handelt es sich um ein schlichtes Geben-Nehmen-Prinzip. Leider ist das in diesem Fall nicht so einfach.

Klar ist: Wenn ich jeden Tag beim Bäcker fünf Semmeln für einen Euro hole, ensteht täglich ein Kaufvertrag durch schlüssiges Handeln. Alles roger. Es käme hoffentlich kein Bäcker dieser Welt auf die Idee, eines Tages, wenn er keine Semmeln hat, trotzdem einen Euro zu verlangen.

Bei diesem Urteil jedoch, erhälst du (versteckte) Leistungen im Voraus. Die größte Leistung ist vermutlich die verdammt günstige Grundgebühr. Es folgen gratis/subventionierte Hardware und/oder eine kostenfreie Servicehotline etc. Der Provider ist aufgrund dieser Leistungen auf die MVLZ angewiesen und es kann ihm auch egal sein warum der Kunde umzieht. Sie wollen und benötigen das Geld.

Dass im neuen Gebiet kein DSL verfügbar ist und wie das in diesem speziellen Fall aussieht, sollte eine Sache der AGB sein und darauf gehe ich ungern ein, weil ich keine Lust hab mich da durchzulesen. Ich wollte nur aufzeigen, dass es sich beim DSL-Vertrag nicht um ein simples Geben-Nehmen-Prinzip handelt. Das könnte einem das Urteil etwas verständlicher gestalten. Ich verstehe die Contra-Seite teilweise schon, bin selbst aber absolut einverstanden mit dem Urteil.
 
Nun, ich wage zu unterstellen, daß die hier ins Feld geführten Investitionskosten weit niedriger sind als suggeriert wird. Wenn eine Fritzbox im Einzelhandel 150 Euro kostet, bekommt ein Provider wie 1&1 die Dinger im Zehntausenderpack vermutlich für weniger als ein Drittel dieses Preises. Das amortisiert sich also sehr viel schneller, als vom Provider behauptet wird.

Hinzu kommt, daß diese "Geschenke" in der Regel nur ein einziges Mal verteilt werden. Die Provider wissen, daß die Kunden nicht ohne Not ihren Anschluß kündigen werden, nur um bei einem Neuvertrag neue Hardware zu bekommen. Zumal dann E-Mail-Adressen verloren gehen und man teilweise Monate ohne Internet ist. Auch das freiwillige Verlängern des Vertrages um neue Mindestvertragslaufzeiten hat keine neue Hardware zum Neukundenrabatt zur Folge. Mit etwas Glück bekommt man einen neuen Router zum Vorzugspreis von 60 Euro - was wohl immer noch über dem Einkaufspreis liegt.
Im Schnitt - und Provider kalkulieren ja mit Gesamtrechnungen, sind die Kunden also weit länger als 24 Monate Vertragskunden, und zahlen die ganze Zeit über den vollen Preis, der ja angeblich noch die subventionierte Hardware beinhaltet.

Über Sonderkosten wie Schaltgebühren kann man ja reden. Ganz umsonst wird es die Telekom nicht machen, und auch die Techniker im 1&1-Netz wollen am Monatsende Geld sehen. Darüberhinaus gibt es aber keine weiteren Kosten. Die "kostenlose" Servicehotline nutzt man ja nur, wenn man Kunde ist - und nicht nach Beendigung des Vertrages.

Ich finde, das Urteil wäre vor 15-20 Jahren, als die Provider noch ihre Netze aufbauten, und die meisten Nutzer per Modem im Netz waren, wenn überhaupt, verständlicher gewesen. In der heutigen Zeit ist es überholt.
 
Wer bei der Vertragsverlängerung andere Konditionen bekommt als ein Neukunde, hat was falsch gemacht!
 
Klassikfan schrieb:
Ich finde, das Urteil wäre vor 15-20 Jahren, als die Provider noch ihre Netze aufbauten, und die meisten Nutzer per Modem im Netz waren, wenn überhaupt, verständlicher gewesen. In der heutigen Zeit ist es überholt.

Diesem Satz, sowie deinen anderen Argumenten, die ich der Übersichtlichkeit halber mal rausgekürzt habe, kann ich ohne Weiteres zustimmen. Ich verstehe immer noch nicht, was die Richter geritten hat, um aus dem Kunden so ein Opfer zu machen. Wie ich ein paar Seiten weiter oben auch schon mal geschrieben habe - man sollte über alles reden können, ein Vertrag hat (meistens) 2 Vertragspartner, die gerecht (neudeutsch: fair) mit einander umgehen sollten.
Das der Kunde ohne "Strafe" einfach von heut auf morgen den Vertrag los ist, verlangt ja auch keiner. Aber dass die dem Provider 100% Erfüllung zusichern, ist - wie du sagst - überholt.
 
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