Ex0r
Commander
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t3chn0 schrieb:Und da bist du dir 100% sicher,ja?
wen meinst du ?
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t3chn0 schrieb:Und da bist du dir 100% sicher,ja?
Was hat der Verbraucherschutz damit zu tun? Welche normierten Verbraucherschutzrichtlinien siehst du hier denn verletzt?t3chn0 schrieb:Du weisst schon, das es hierbei um den Verbraucherschutz und um die Vermeidung einer Benachteiligung des Verbrauchers geht, oder?
Worauf beziehst du dich denn hier? Mir ist schleierhaft, was du meinen könntest...Steht in den AGB des Saturn drin, dass die Ware, sobald sie geöffnet wurde vom Umtausch ausgeschlossen ist, kann es hierbei um eine Benachteiligung des Verbrauchers handeln.
1. Wo steht, dass AGB bei Benachteilligung des Verbrauchers nichtig seien?Er schließt den KV gemäß §433 BGB ab, nach §929 BGB erfolgt Einigung und Übergabe. Bei Vertragsschluss wurde der Kunde nicht darauf hingewiesen, dass sich aus den AGB ergibt, das Waren nach Öffnung vom Umtausch ausgeschlossen sind.
Somit ergibt sich eine Benachteiligung des Verbrauchers durch eine Abweichung vom Gesetz. Die AGB wären dadurch unwirksam und der Kaufvertrag nichtig.
Wie wäre es, wenn du deine komischen Thesen mal mit einem Gesetz begründest? Verbraucherschutz ist kein juristisches Argument, erst recht keine Rechtsquelle, sondern höchstens Beweggrund für den Gesetzgeber.Wenn es darum nicht geht, um was geht es dann?
Umtauschservice
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Also bei dir käme dann raus, Saturn gibt keine Kulanz, Perch für den Käufer, richtig?
Hälst du das nicht für einen unangemesse, bzw. einseitige Benachteiligung für den Verbraucher, wenn er die Ware nur ungeöffnet zurückbringen darf?
Micha45 schrieb:1. Jeder Bürger hat bei sämtlichen Warenkäufen ein 14-tägiges Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag. OHNE ANGABEN VON GRÜNDEN!! MIT DEM RECHT AUF ERSTATTUNG DES VOLLEN VERKAUFSPREISES!!