Supermoto
Lieutenant
- Registriert
- Juni 2014
- Beiträge
- 817
Ribery88 schrieb:Stichwort: Übliche Beschaffenheit....
Kann ein Endverbraucher bei einem Verbrauchsgüterkauf einen Pixelfreien Monitor erwarten? Ja kann er, somit liegt ein Sachmangel vor.
Übliche Beschaffenheit eines Monitors ist, dass nach den Pixelfehlerklassen durchaus eine gewisse Menge an Pixelfehlern akzeptabel ist, ohne dass der Gebrauchswert des Monitors dadurch wesentlich beeinträchtigt wird.
Ribery88 schrieb:Ihm wurde zugesichert dass der Monitor KEINE Pixel hat, direkt nach Erhalt des Gerätes, wird ein Pixelfehler festgestellt, ergo liegt hier ein Sachmangel vor....
Der TE behauptet, dass die Pixelfehlerfreiheit zugesichert wurde. Das ist bisher nur eine angenommene Nebenbedingung, die nicht hier nicht bewiesen wurde.
Einen Sachmangel stellt 1 Pixelfehler nicht dar (siehe oben). Und mit welcher Wahrscheinlichkeit ein solcher Fehler nach Erhalt der Ware auftreten kann, entscheidet letztendlich ein Gutachter. Fakt ist aber, dies kann auch bei gebrauchten Geräten später auftreten.
Ebenso kann nicht schlüssig der Nachweis geführt werden, dass der Verkäufer in betrügerischer Absicht gehandelt hat.