kachiri
Fleet Admiral
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Die steht wo?User007 schrieb:Die deutliche Definierung ist "gewerblicher Hintergrund" - das ist völlig ausreichend, um alles andere ausschließen zu können!
Aus deinem Wiki-Artikel geht sehr wohl eine Impressumspflicht hervor... § 18 Abs. 2 MStVUser007 schrieb:Ha, also übrigens keine Impressumsplicht. 😉
Und das ist nämlich die Frage. Wann gilt § 5 TMG (hier sind vor allem gewerbliche Anbieter gemeint) und wann § 18 Abs. 2 MStV (hier geht es dann um "redaktionelle" Inhalte)
Wenn ich Gott und der Welt Linux auf meiner "privaten" nicht "gewerbsmäßigen" Webseite erkläre, ist das sehr wohl (aus meiner Sicht) redaktioneller Inhalt...
Vgl. auch
https://dr-dsgvo.de/18-mstv-informationspflichten-und-auskunftsrechte/
Und hier kommt man zum Schluss: Alles was öffentlich im Netz erreichbar ist, fällt fast unweigerlich in eine Impressumspflicht.
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