Fragen zum deutschen Wahlsystem

Nitram

Lt. Junior Grade
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März 2004
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318
habe im sommer angefangen zu studieren, dort gibt es unter anderem das fach staatsrecht. dieses hat mich schon in der schule (sowi) nie wirklich interessiert und jetzt stehe ich da ;)


also wenn ich mal zusammenfassen darf:

es gibt die erst und die zweitstimme. mit der ersten wähle ich direkt abgeordnete ins parlament, mit der zweiten eine "partei".

ins parlament kommen alle 299 direkt (erste stimme) gewählten vertreter und nochmals 299 über die landeslisten. diejenigen die über die landeslisten ins parlament einziehen, werden jedoch nach einem bundesweiten mehrheitswahlprinzip bestimmt. soll heißen nicht die stärkste partei bekommt den ganzen wahlkreis (wie in england), sondern das wird prozentual aufs ganze bundesgebiet ausgelegt.

hat nun eine partei nur zwei leute über die landesliste ins parlament gebracht, aber drei direkt gewählte, sp hat die partei ein überhangmandat. hat sie hingegen nur einen direkt gewählten aber vier über die landesliste, so zieht der direkt gewählte ins parlament und die ersten drei der landesliste.

eine partei braucht min 5% oder drei direkt mandate um leute über die landesliste ins parlament zu bekommen.

nun zu meiner FRAGE:

1. obiges stimmt so doch - oder?
2. was passiert mit den sitzen, die durch die 5%klausel wegfallen? sagen wir parteiA bekommt 45% ParteiB 25% ParteiC 10% und die restlichen 20%. das parlament soll hier nun nur 100sitze haben. fallen dann die 20% der restlichen weg, oder werden diese irgendwie % aufgerechnet (soll heißen: Partei A+B+C nimmt man an haben 100% bekommen und richtet danach die sitzverteilung aus? oder wird dies mit den direktmandaten verrechnet?)

klärt mich bitte auf....
:confused_alt:

mfg
Nitram
 
Re: dt Wahlsystem

zu 1. stimmt so!
zu 2. Diese Stimmen würden wegfallen, wenn die einzelnen Parteien kein Direktmandat haben (bei 3 Direktmandaten wird die Zweitstimme mit einbezogen (z.B. hat eine Partei 4,9% der Stimmen und 3 Direktmandate (oder mehr), bekommt sie soviel Sitze, wie ihr nach den Zweitstimmen zustehen würden, jedoch mindestens die Direktmandatssitze)).
Hat eine Partei ebenso 4,9%, aber nur 2 Direktmandate, ziehen nur die direkt gewählten Kandidaten (2) ins Parlament ein (Die Zweitstimmen fallen also weg).
Die Zweitstimmen fallen ebenso weg, wenn eine Partei keine Direktmandate bekommt.
Die Sitze nach der Zweitstimme werden dann unter den verbleibenden Parteien anteilig (nach erhaltenen Zweitstimmen) verteilt.
 
Re: dt Wahlsystem

Valium110 schrieb:
gut wenigstens etwas :D
Valium110 schrieb:
Die Sitze nach der Zweitstimme werden dann unter den verbleibenden Parteien anteilig (nach erhaltenen Zweitstimmen) verteilt.
ahh das wars doch was ich wissen wollte - großes dankeschön dafür!
 
Re: dt Wahlsystem

Nicht zu vergessen die Überhangmandate ( und die Einschränkung dadurch des Gleichheitsgrundsatzes):

Hat eine Partei in einem Land mehr Wahlkreismandate als mit denen der Erststimmen erzielen können und als ihr nach dem Verhältnis der in diesem Land für alle Parteien abgegebenen Zweitstimmen eigentlich zustehen, erhält diese Partei sogenannte Überhangmandate. Damit wird erreicht, dass der Partei die Direktmandate erhalten bleiben. Zugleich erhöht sich die im Bundeswahlgesetz festgesetzte Zahl der Abgeordneten um die Zahl der Überhangmandate.
 
Auch nicht zu vergessen.

Hat eine Partei weniger als 3 Direktmandate (so wie die PDS zurzeit im Bundestag) dann hat sie kein Fraktionsrecht!
 
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