Boulettenpaule
Lt. Commander
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- Sep. 2007
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Hallo liebe Community, ich hätte da mal ein paar Fragen zur NKA, die jetzt eingetrudelt ist.
Vorab, es ist ein 4-Parteien Haus mit jeweils ca. 75 qm Wohnfläche.
1. Darf der Vermieter die Kosten für die Heizungsablesung berechnen, wenn er selbst abliest?
Dieser Punkt stößt mir heftig auf, da in der NKA 2021 die Kosten für den Betrieb der Heizung mehr als doppelt so hoch sind wie 2020.
ich nenne nur ungefähre Zahlen: Betriebskosten der Heizung 2020: 500€ ; Betriebskosten der Heizung 2021: 1250€
Davon sind alleine 650€ für die Ablesung durch ihn. In 2020 waren es keine 200€ .
Wörtlicher Text: Heizkostenermittlung/Abrechnung Fa. XY (seine Firma)
Die Zahlen beziehen sich auf das gesamte Haus.
Das Haus wurde 2019 erbaut, ist also sehr modern und hat wirklich wenig Brennstoffkosten, 2200 Kubikmeter Gas fürs ganze Haus ist echt ok. Ist eine Miete der Wärmezähler und Warmwasserzähler von 400€ für das ganze Haus plausibel?
Der Rest ist Emissionsmessung und Wartung Gaskessel/Solaranlage, zusammen etwas über 200€, also voll ok.
2. Wieviel Allgemeinstrom Beleuchtung ist normal?
Hier reden wir von etwa 300€ für das ganze Haus. Es sind 2 Aussenlampen mit Bewegungsmelder am Haus, eine kleine Beleuchtung überm Eingang, 2 kleine Säulen um ein Stück Gehweg zu beleuchten (mit Bewegungsmelder) und im Flur 2 Leuchten mit Bewegungsmelder. Alles LED natürlich.
Jetzt kommt aber der Hammer: Die komplette Wohnanlage wurde Ende 2021 fertiggestellt, bestehend aus 6 Häusern a´ 4 Wohnungen. Die 4 Häuser, die Anfang 2021 fertiggestellt waren haben alle jeweils um die 300€ Allgemeinstrom Beleuchtung. Das sind für alle 6 Häuser ja 1800€ im Jahr! Auf dem Parkplatz stehen noch 2 Laternen, ich schätze sie auf 20-30 Watt, wirklich hell sind sie nicht. Ansonsten ist die Beleuchtung der anderen Häuser ähnlich ausgeführt.
Das die Energiekosten gestiegen sind, ist klar. Aber es kann doch nicht sein, das wir in 2020 300€ Guthaben hatten, und in 2021 über 400€ nachzahlen sollen.
Kann mir dazu jemand einen Tipp geben?
Danke!
VG
Vorab, es ist ein 4-Parteien Haus mit jeweils ca. 75 qm Wohnfläche.
1. Darf der Vermieter die Kosten für die Heizungsablesung berechnen, wenn er selbst abliest?
Dieser Punkt stößt mir heftig auf, da in der NKA 2021 die Kosten für den Betrieb der Heizung mehr als doppelt so hoch sind wie 2020.
ich nenne nur ungefähre Zahlen: Betriebskosten der Heizung 2020: 500€ ; Betriebskosten der Heizung 2021: 1250€
Davon sind alleine 650€ für die Ablesung durch ihn. In 2020 waren es keine 200€ .
Wörtlicher Text: Heizkostenermittlung/Abrechnung Fa. XY (seine Firma)
Die Zahlen beziehen sich auf das gesamte Haus.
Das Haus wurde 2019 erbaut, ist also sehr modern und hat wirklich wenig Brennstoffkosten, 2200 Kubikmeter Gas fürs ganze Haus ist echt ok. Ist eine Miete der Wärmezähler und Warmwasserzähler von 400€ für das ganze Haus plausibel?
Der Rest ist Emissionsmessung und Wartung Gaskessel/Solaranlage, zusammen etwas über 200€, also voll ok.
2. Wieviel Allgemeinstrom Beleuchtung ist normal?
Hier reden wir von etwa 300€ für das ganze Haus. Es sind 2 Aussenlampen mit Bewegungsmelder am Haus, eine kleine Beleuchtung überm Eingang, 2 kleine Säulen um ein Stück Gehweg zu beleuchten (mit Bewegungsmelder) und im Flur 2 Leuchten mit Bewegungsmelder. Alles LED natürlich.
Jetzt kommt aber der Hammer: Die komplette Wohnanlage wurde Ende 2021 fertiggestellt, bestehend aus 6 Häusern a´ 4 Wohnungen. Die 4 Häuser, die Anfang 2021 fertiggestellt waren haben alle jeweils um die 300€ Allgemeinstrom Beleuchtung. Das sind für alle 6 Häuser ja 1800€ im Jahr! Auf dem Parkplatz stehen noch 2 Laternen, ich schätze sie auf 20-30 Watt, wirklich hell sind sie nicht. Ansonsten ist die Beleuchtung der anderen Häuser ähnlich ausgeführt.
Das die Energiekosten gestiegen sind, ist klar. Aber es kann doch nicht sein, das wir in 2020 300€ Guthaben hatten, und in 2021 über 400€ nachzahlen sollen.
Kann mir dazu jemand einen Tipp geben?
Danke!
VG