Piktogramm
Admiral
- Registriert
- Okt. 2008
- Beiträge
- 9.166
@mellow: Als Vertriebspartner hat man bei einem einmal geschlossenem Vertrag das recht angemessen (!) beliefert zu werden solang keine der Klauseln für die Sonderkündigung verletzt werden. Wobei diese Klauseln in den Verträgen gehäuft vorkommen und anteilig zu 2/3 keiner rechtlichen Prüfungs standhalten würden. Vor allem dienen sie dazu hintenrum illigale Preisbindungen und Vertriebsstrukturen zu sichern. Verkauft ein Händler ein Produkt zu mehr als 13% unter UVP wird eben festgestellt, dass die jährliche Mitarbeiterschulung für 10.000€ nicht gebucht wurde oder der Händler Bilder und Kataloginhalte nutzt für die er keine Verwertungsrechte hat oder oder oder. Ebensolche Spiele gibt es auch wenn die Hersteller den Vertrieb selber übernehmen. Da werden die Händler an die UVP getackert und wer nicht spurt bekommt Preiserhöhungen reingebuttert bis die ganze Aktion irgendwann zum Zuschussgeschäft wird. Das Aussetzen von Lieferungen (die für euch zugedachte Charge war Fehlerhaft, Container verschwunden, fehler in der Warenwirtschaft... als Legitimation für gezielte Blockade des Wettbewerbs)