Freistellungsauftrag aufteilen und Kapitalertragssteuer zurückholen

h00bi

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Hallo zusammen,

das Gebiet ist für mich etwas Neuland, daher verzeiht mir bitte wenn ich Dinge laienhaft formuliere.

Ich habe seit ewigen Zeiten einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge bei der Hausbank.
Die Hausbank hat diesen Anfang des Jahres automatisch von 801 auf 1000€ erhöht.
Davon ist mittlerweile ca. die Hälfte verbraucht.

Nun überlege ich, wo ich mein Geld für das letzte Quartal hinschiebe. Ein Angebot über 4% für 3 Monate kommt da gerade passend.
Wenn ich das richtig verstanden habe müsste ich dann den Freistellungsauftrag bei der Hausbank reduzieren und bei der neuen Bank einen anteiligen Freistellungsauftrag für den Restbetrag bis 1000€ einreichen, richtig?


Ich hatte zu Beginn des Jahres bereits ein Tagesgeldkonto bei einer weiteren Bank. Dort habe ich versäumt einen Freistellungsauftrag einzureichen. Die erzielten Kapitalerträge wurden dort bereits versteuert.
Kann ich hiervon bei der Einkommensteuererklärung etwas zurückholen, wenn ich den verbleibenden Freibetrag in den nächsten 3 Monaten mit dem o.g. Angebot noch voll ausschöpfe?
 
Du kannst im laufenden Jahr den unverbrauchten FSA zu jeder Bank schieben. Gezahlte Steuer aus dem laufenden Jahr (weil kein oder nur unzureichender FSA gestellt war) wird dann direkt durch die Bank erstattet.

Wenn du eine Steuererklärung machst, kannst du auch gar keinen FSA bei Banken angeben, da es dann über die Erklärung berechnet und erstattet wird.

Zudem gibt es in der Steuererklärung eine günstiger Prüfung. Das bedeutet, sollte dein Steuersatz unter 25% liegen, werden die Kapitalerträge mit dem individuellen Steuersatz versteuert. Liegt man drüber bleibt es bei der Pauschalversteuerung von 25%
 
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1000€, wurde Anfang des Jahres von den 800€ erhöht, wie der TE oben schreibt
 
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ich habe mal gelesen, dass man bei Tagesgeldhopping am besten ohne FSA fährt bzw. man weniger Arbeit hat. Am Ende gibt man das alles wohl bei der Steuerklärung an. Das Thema ist für mich aber auch Neuland. Da hätte ich aber auch gleich mal zwei Fragen:

1.) Muss man sein vorhandenes Tagesgeldkonto (A) (bei der man sein Girokonto hat) kündigen bevor man bei einer Fremdbank ein Tagesgeldkonto (B) eröffnet?

2.) Bei weiter steigenden Zinsen: Kann man sein Guthaben vom Tagesgeldkonto (B) auf ein Tagesgeldkonto (C) übertragen? Hier würde ich aber dann das Tagesgeldkonto (B) im Anschluss kündigen.
 
Benegt schrieb:
Am Ende gibt man das alles wohl bei der Steuerklärung an.
Korrekt. Das hatte ich bereits oben geschrieben. Wenn man eine Steuererklärung macht kann man auch darüber die 1000 EUR ansetzten (Anlage KAP).
Allerdings muss man dann alle Zinsen und gezahlten Steuern aus Kapitalerträgen dort eintragen. Ist am Ende genau so viel Arbeit. Wenn man absehbar unter 1000 EUR zinsen hat, ist es weniger Aufwand, den FSA überall entsprechend anzugeben.

Zur 1.:
Man kann so viele Tagesgeldkonten eröffnen wie man will. Es handelt sich im eine Sichteinlage wie ein Girokonto

Zu 2.:
Man kann Tagesgeldkonten (weil Sichteinlage) täglich kündigen (bzw. Geld abrufen) ohne fristen oder Gebühren. Man muss nur die Bearbeitungszeit der Bank berücksichtigen.
 
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Das heißt man kann von einem Tagesgeldkonto (B) einer Fremdbank direkt auf ein Tagesgeldkonto (C) einer weiteren Fremdbank Geld überweisen? Ich habe da mal was von einem Referenzkonto gelesen. Dann müsste man ja vom Tagesgeldkonto (B) auf das Girokonto/Referenzkonto der Hauptbank (A) überweisen um dann wiederum auf das Tagesgeldkonto (C) zu überweisen.

Appropo, Überweisung von einem Tagesgeldkonto auf ein anderes Tagesgeldkonto, gibt es da gewisse Summen die man maximal verschieben kann/darf?
 
ja, du musst immer den Umweg über das Referenzkonto nehmen.
Direkt vom Tagesgeldkonto kannst du ja auch keine Rechnungen bezahlen.
Prinzipiell kannst du aber natürlich so viele Giro und Tagesgelt Konten haben, wie du willst.

Das Tageslimit hängt von der Bank ab.
Standard ist oft 2000-5000€
Das Limit kann man im Onlinebanking aber meist auch auf 10.000-20.000€ anheben.
Will man mehr, muss man direkt bei der Bank Nachfragen.
 
florian. schrieb:
Das Tageslimit hängt von der Bank ab.
Standard ist oft 2000-5000€
Das Limit kann man im Onlinebanking aber meist auch auf 10.000-20.000€ anheben.
Will man mehr, muss man direkt bei der Bank Nachfragen.
Bei einem Tagesgeldkonto hatte ich noch keine Beschränkungen. Beim Girokonto (hier das Referenzkonto) kann ich bei der Postbank (zum Glück) das Limit erheblich höher setzen und im Rahmen der Einlage höhere Beträge überweisen. Alles im Online-Banking mit 2FA-Bestätigung der Limitänderung und er Überweisung ohne mit der Banh zu reden.

Je nach Lust und Laune (vermutlich eher nach angegebenem Empfänger) kam früher mal "Überweisung wird geprüft" und sie wurde erst am kommenden Tag zu Geschäftszeiten ausgeführt und nicht Nachts um 23 Uhr. Spätestens bei der zweiten Überweisung zum selben Empfänger kam auch das nicht mehr.

Benegt schrieb:
ich habe mal gelesen, dass man bei Tagesgeldhopping am besten ohne FSA fährt bzw. man weniger Arbeit hat.
Du hast weniger Arbeit, verlierst aber, je nach Zinszahlungsintervall, ein paar Cent/Euro (Abhängig von der Höhe der Beträge) Zinsensinsen, da Du die abgeführten Steuern halt erst ein paar Monate später zurück bekommst.
 
gymfan schrieb:
Du hast weniger Arbeit,
Wenn es wirklich viel Konten sind, würde ich sagen einen FSA stellen ist weniger Arbeit.
Man muss in der Steuer ja von allen Tagesgeldkonten die angefallenen Zinsen und gezahlten Steuern Zusammensuchen/Zusammenfassen und dann in die Anlage KAP eintragen.
Kommt dann eben auf die Anzahl von Konten.
 
PCGamer007 schrieb:
Man muss in der Steuer ja von allen Tagesgeldkonten die angefallenen Zinsen und gezahlten Steuern Zusammensuchen/Zusammenfassen und dann in die Anlage KAP eintragen.
Brauchbare Software zur Erstellung der Steuererklärung rufen die Belege der Banken vom Finanzamt ab und tragen die Werte selbst in die entsprechende Zeile ein.
 
Pummeluff schrieb:
Brauchbare Software zur Erstellung der Steuererklärung rufen die Belege der Banken vom Finanzamt ab
Der Software muss ich aber auch erst alle Zugangsdaten geben damit das funktioniert.
 
Der Abruf erfolgt beim Finanzamt, nicht bei den Banken. Dort sollte man ohnehin auch bspw. Lohnsteuerzahlungen abrufen (für Arbeitnehmer.)
 
Dafür muss man aber die Steuer-ID angeben und dann ist der Mehraufwand einen FSA zu stellen noch geringer.
Bei meiner letzten Erklärung (für 2022) konnte ich auch keine Daten für die Anlage KAP übernehmen und musste es selbst zusammentragen.

Ich wollte damit nur anstoßen, dass es nicht unbedingt weniger Aufwand ist, keinen FSA zu stellen. Vor allem dann, wenn man keine 1000 EUR an Kapitalerträgen hat. Es kommt eben auf die Konstellation an.
 
PCGamer007 schrieb:
dann ist der Mehraufwand einen FSA zu stellen noch geringer.
Das ist jetzt Erbsenzählerei.

Ich hab beim Finanzamt vor einigen Jahen den Schlüssel beantragt. Wenn ich die Steuererklärung (über Buhl Tax) erstell, ruf ich über die Elsterschnittstelle von Tax mit dem Key die Lohnsteuerkarte und sämtliche Bescheinigungen ab, trag dann ins Buhl noch meine Daten (Werbungskosten, Arbeitszimmer usw) ein geb die Steuererklärung auch online mit diesem Key wieder ab.

Den von Dir genannten Mehraufwand seh ich jetzt nicht.

Einen Freistellungsauftrag stell ich trotzdem bei einigen Banken. Aber ich änder den jetzt nicht jedes Jahr. Dafür ist mir der Aufwand viel zu hoch.

Wenn man also Tagesgeldhopping betreibt, dann würde ich bei diesen Banken keinen FA stellen.
 
Ich mache meine Steuer mit MeinElster und konnte dort noch nie eine Steuerbescheinigung einer Bank abrufen. Selbst bei Aktienveräußerungen nicht.
Laut Homepage von Elster wird da auch keine Zinsbescheinigung erwähnt.
Aus meiner Sicht daher keine Erbsenzählerei.
 
Benegt schrieb:
Am Ende gibt man das alles wohl bei der Steuerklärung an.
Falls man eine macht.... Mein Steuerprogramm sagt mir für 2022 12€ Nachzahlung, wenn ich einreiche. Dann lass ich das einfach.
Zudem kannst du somit nicht oder nur reduziert von Zinseszins profitieren.
Angenommen man bekommt pro Quartal Zinsen gutgeschrieben. Also x€ für Q1/2022.
Deine Nebenkostenabrechnung für 2022 bekommst du erst Ende September 2023 (bei uns so passiert).
Du kannst also deine Steuererklärung nicht vor Sept/Okt 2023 machen, du wartest also über 1 Jahr auf Rückzahlung der Kapitalertragssteuer aus Q1/2022. In der Zeit hättest du nochmal 4% on Top bekommen.
Benegt schrieb:
1.) Muss man sein vorhandenes Tagesgeldkonto (A) (bei der man sein Girokonto hat) kündigen bevor man bei einer Fremdbank ein Tagesgeldkonto (B) eröffnet?

Du kannst beliebig viele eröffnen. Da es bei Tagesgeldkonten keinen Kreditrahmen gibt, wirkt sich das auch nicht auf deinen Schufa Score aus.

Benegt schrieb:
2.) Bei weiter steigenden Zinsen: Kann man sein Guthaben vom Tagesgeldkonto (B) auf ein Tagesgeldkonto (C) übertragen? Hier würde ich aber dann das Tagesgeldkonto (B) im Anschluss kündigen.
Du kannst vom Tagesgeldkonto üblicherweise immer nur auf dein zurvor angegebenes angegebenes Referenzkonto überweisen. Üblicherweise nimmt man da sein Girokonto.
Du kannst natürlich auch die IBAN eines anderen Tagesgeldkontos als Referenzkonto eintragen.
Aber das wird dir sicher irgendwann auf die Füße fallen und Probleme bereiten, z.B. du das Referenzkonto gekündigt hast.

PCGamer007 schrieb:
Wenn es wirklich viel Konten sind, würde ich sagen einen FSA stellen ist weniger Arbeit.
Bei vielen Konten halte ICH die Steuererklärung für weniger Arbeit.
Die Abrechnung bekommst du eh per Mail, muss man halt aufheben.
Den FSA musst du ja immer selbst portionieren, du kannst ja nicht bei jeder Bank einen 1000er FSA stellen.
Aber wie gesagt, ich hätte alleine schon keinen Bock wegen einer Nebenkostenabrechnung über 1 Jahr auf das Geld zu warten.
Je nach Summe die du liegen hast, ist der FSA nach dem ersten 6-Monate-Hochzins-Angebot sowieso schon voll. 50k für 6 Monate mit 4% = 1000€ ohne Zinseszins.
 
h00bi schrieb:
Hallo zusammen,

das Gebiet ist für mich etwas Neuland, daher verzeiht mir bitte wenn ich Dinge laienhaft formuliere.

Ich habe seit ewigen Zeiten einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge bei der Hausbank.
Die Hausbank hat diesen Anfang des Jahres automatisch von 801 auf 1000€ erhöht.
Davon ist mittlerweile ca. die Hälfte verbraucht.

Nun überlege ich, wo ich mein Geld für das letzte Quartal hinschiebe. Ein Angebot über 4% für 3 Monate kommt da gerade passend.
Wenn ich das richtig verstanden habe müsste ich dann den Freistellungsauftrag bei der Hausbank reduzieren und bei der neuen Bank einen anteiligen Freistellungsauftrag für den Restbetrag bis 1000€ einreichen, richtig?


Ich hatte zu Beginn des Jahres bereits ein Tagesgeldkonto bei einer weiteren Bank. Dort habe ich versäumt einen Freistellungsauftrag einzureichen. Die erzielten Kapitalerträge wurden dort bereits versteuert.
Kann ich hiervon bei der Einkommensteuererklärung etwas zurückholen, wenn ich den verbleibenden Freibetrag in den nächsten 3 Monaten mit dem o.g. Angebot noch voll ausschöpfe?
Du kannst auch nachträglich, bis Ende Dezember des Jahres (genauen Termin bei der Bank nachfragen) einen passenden/angemessenen FSA einreichen, dann wird dir von der Bank die bis dahin einbehaltene KAP-Steuer auf dein Konto erstattet.
 
@h00bi
Ich meinte ja auch nur, das man es abwägen muss und nicht direkt "in der Steuer ist es weniger Arbeit" sagen kann.
Wenn man von 50k ausgeht ist die Sache ja noch einfacher. Beim ersten Tagesgeld die 1000 FSA angeben und danach ist es eh egal, weil der FSA aufgebraucht ist.
 
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