Freistellungsauftrag aufteilen und Kapitalertragssteuer zurückholen

Ehrlich gesagt, weiß ich nicht wie man die Sache mit der Aufteilung von Freistellungsaufträgen angeht, zumal das Jahr 2023 sich dem Ende neigt.

Die Steuerklärung lasse ich über den Lohnsteuerhilfeverein machen.
 
Benegt schrieb:
Ehrlich gesagt, weiß ich nicht wie man die Sache mit der Aufteilung von Freistellungsaufträgen angeht
Das weiß ich auch nicht.
Aber ich bin Kunde bei 2 Banken, die werden mir das schon sagen.
Die eine wie ich den bestehenden FSA reduziere und die andere wie ich einen neuen, anteiligen FSA stelle.
 
Benegt schrieb:
Ehrlich gesagt, weiß ich nicht wie man die Sache mit der Aufteilung von Freistellungsaufträgen angeht, zumal das Jahr 2023 sich dem Ende neigt.

Die Steuerklärung lasse ich über den Lohnsteuerhilfeverein machen.
Mein Gott, das ist doch nicht so kompliziert. Bei der Bank nachfragen, bis wann spätestens der Freistellungsauftrag Ende Dezember des Jahres einzureichen ist (meistens so der 23.12.), dann einfach ausrechnen, wieviel Zinsen bei x Guthaben, y Zinsatz, und z Laufzeit ungefähr Zinsen anfallen. Sind es ca. Werte, einfach knapp aufrunden und dann, meist kurz und knapp ist das online zu machen, den Freistellungsbetrag einrichten. Ändern kann man den immer wieder, der ist nicht endgültig. Wichtig ist eben auch, dass man den zuständigen Gesamtbetrag der Freistellung, 1000€ für Alleinstehende oder 2000€ für Verheiratete nicht überschreitet. Dann meckert das FinAmt. Also Mathe der 5. Klasse, einfach mal Sohnemann oder Töchterchen um Hilfe bitten.
 
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Das ist doch kein Hexenwerk.
Excel, Guthaben, Zinssatz, ggf. Kommende Sparraten berücksichtigt und man weiß überschlägig wieviel Zinsen es am Ende des Jahres gibt.

FA entsprechend anpassen, geht heute meist online und fertig.
 
@PCGamer007 Einen Freistellungsauftrag zu erteilen ist kein besonders großer Aufwand, da bin ich bei dir. (Entweder Online oder eben postalisch mit Formular.) Die Verrechnung in der Steuer ist auch kein großer Aufwand.
Ich habe mich dieses Jahr dazu entschieden, meine FSA alle zu bündeln, also statt fünf FSA bei fünf verschiedenen Instituten nur noch ein FSA über die vollen 1000€ bei einem Institut. Der wird dann (hoffentlich) sowieso ausgeschöpft und die Sache hat sich.
Zinseszins auf die einbehaltene Steuer könnte sich mit einigen Euro/Jahr bemerkbar machen. Bei 1000€ Erträgen würden ca. 280€ KapSt+Soli+KiSt einbehalten. Davon bspw. 4% eff. p.a. sind 11,20€.
 
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PCGamer007 schrieb:
Gezahlte Steuer aus dem laufenden Jahr (weil kein oder nur unzureichender FSA gestellt war) wird dann direkt durch die Bank erstattet.
Muss das mal kurz aufgreifen. Das bedeutet, wenn ich kein FSA gestellt habe und bereits entsprechend Zinsen gezahlt wurden, kann ich trotzdem bis Ende des Jahres noch ein FSA einrichten und kriege dann entsprechend gezahlte Steuern von der Bank erstattet?

Habe nämlich auch den Fall das verschlafen zu haben und eigentlich geplant das einfach von der Steuer zurückzuholen nächstes Jahr. Ist aber vermutlich deutlich nerviger als jetzt einfach noch schnell den FSA zu stellen.
 
@Phear
Korrekt. Im aktuellen Steuerjahr reicht es somit aus am Ende des Jahres den FSA zu erteilen.
Die gezahlten Steuern werden dann zurück gerechnet und entsprechend gutgeschrieben.
 
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Was auch immer an der Angabe der 3-4 Werte aus der Jahressteuerbescheinigung der Bank in der Steuererklärung nervig sein soll, wenn man die Werte nicht vom Finanzamt direkt übernimmt. Aber jeder, wie er/sie will.

Ja, wenn Du früh genug (stand ja oben, muss jeder für seine Bank und deren letzten Bankarbeitstag im Jahr selber heruasfinden) den FSA an die Bank/den Broker übermittelst, dann sollten (müssen) sie das noch anrechnen. Meist in dem Fall wohl mit den Jahresabschluss, womit Du zum Jahresende nicht nur die restlichen Zinsen, sondern auch die zuvor einbehaltene KAP+Soli(+Kirch) wieder gutgeschrieben bekommst.

Das alles natürlich unter der Voraussetzung, dass Du beim Tagesgeldhopping immer schön bei einer deutschen Bank oder einer mit deutscher Niederlassung gelandet bist. Andere Banken müssen das Spiel nicht mitmachen und Du musst die Zinsen in der Steuererklärung sowieso selber angeben.
 
kurzes Update, habe meinen FSA nachträglich für das laufende Jahr eingereicht und die bereits abgezogene Abgeltungsteuer zurückbekommen.

Muss man bei der Einkommensteuererklärung die Kapitalerträge (hier Zinsen) dann noch angeben?
 
Wenn das innerhalb des Freibetrags ist (also ALLE Kapitalerträge zusammen): nein
 
Mir ist die Anpassung der Freistellungsaufträge zu aufwendig, auch wenn idR online möglich.
Ich erteile seit Jahren allen Banken, wo ich Tages- oder Festgeldanlagen habe, für diese Konten den maximalen FSA in Höhe von jetzt 2TEUR und führe die Konten mit den Zinsen in der Steuererklärung auf, die ich mit TAX mache.
Da ich auch seit Jahren die Steuererklärung mit TAX mache, übernehme ich die Daten aus dem Vorjahr und habe so auch alle Banken und Konten, muss nur die Zinsen anpassen bzw neue Konten hinzufügen.
Besser als jede unterjährige Anpassung.
 
So lange man trotzdem gesamthaft unter dem Höchstbetrag bleibt, mag das Finanzamt darüber hinweg sehen oder es garnicht erst mitbekommen. Aber wer damit wirklich Steuern erst später zahlt (sie "verkürzt") der sollte vorher lieber nicht sowas wie § 378 AO lesen. Spätestens im 2. Jahre darf man dann auf ein kulantes Finanzamt hoffen.
 
Benegt schrieb:
Muss man bei der Einkommensteuererklärung die Kapitalerträge (hier Zinsen) dann noch angeben?
In der Steuererklärung schreibst du die Sachen rein, die Dir die Banken per Steuerbescheinigung mitteilen und die sie auch an das Finanzamt schicken. Buhl Tax und Steuersparbuch holen sich diese Bescheinigungen per Elster vom Finanzamt ab.

Hast du bei ausländischen Banken Zinsen bekommen, musst (solltest) du die selbst in die Steuererklärung noch mit aufnehmen.
 
Da ich auch Zinsen von ausländischen Banken erhalte, muss ich die Anlage KAP der Steuererklärung ohnehin ausfüllen, von daher macht es kaum Mehraufwand, auch die Zinsen der deutschen Banken mit aufzuführen.
Und ja, ich erteile allen Banken über alle Konten vollen FSA, obwohl ich den Freistellungbetrag deutlich überschreite.
In der Anlage KAP bei den inländischen Konten per Kreuz markieren dass seitens der Bank keine Steuer einbehalten wurde und gut ist.
Ich mache meine Steuererklärung Anfang des Folgejahres (dann erhält das FA frühzeitig die ihm zustehende Steuer...).
Mache ich seit Jahren so, gab nie Probleme.
 
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