Fritz!Box 6320 Cable für UnityMedia Anschluss freischalten

wenn es dir nicht passt, dass du für 60euro im jahr hardware mieten sollst, künde den vertrag bei UM und such dir ein dsl anbieter, dem es schnubbe ist, welches gerät angeschlossen ist.... punkt.. fertig...

der kabelanbieter hat dir den vertrag geschickt, dort drin steht was du musst und nicht, das hast du unterschrieben, also ist der kabelanbieter fein raus.. hättest du nichts unterschrieben, könntest du klagen...

gibt die hehlerware zurück und verlange das geld auch wieder vom verkäufer...
 
Was ist dein Problem?

Das Modem bekommst du doch gratis, du musst nur irgend einen Scheiß Router der nicht gerade eine fritzbox cable ist, dort anschließen...
Das ist keine geldmacherei...

Jeder normale Mensch im 21ten Jahrhundert der in der Lage ist, ein Router bei eBay zu kaufen,ist wohl in der Lage Sich zu überlegen, mal bei avm vorbeizuschauen und zu erkennen was dort steht, und sich dann Gedanken zu machen wieso ich das Ding nicht bei Amazon kaufen kann.

Instinktiv macht man einen Preisvergleich, und zack: das Ding gibt's garnicht neu zu kaufen...
 
Da ich neulich auch wieder aufs Thema kam, kann man das denk ich an dieser Stelle hier im Thread weiterführen:

Das Problem bei der ganzen Sache ist, um mal wieder zurück zum Thema zu kommen:
Viele wollen, dazu gehöre auch ich und denke mal der Themensteller auch eben auch die Modem-Fähigkeit anderer AIO-Router nutzen zu können. Was ich zB an mein CISCO Modem überhaupt nicht mag ist, für einen IP-Renew das Modem neustarten zu müssen.

Mal nebnebei zum Hintergrund:
Lasst euch von "kompetenten" Kabel-Technikern keinen Quatsch erzählen, das klappt EBEN WOHL! Eine neue IP-Addresse (wozu man die auch immer brauch) kann man sich auch selbst geben lassen. Dazu einfach die MAC-Addresse des Routers ändern und das Modem neustarten, 10 Sekunden erledigt. Die Techniker (oder Forumnutzer) haben entweder keine Ahnung oder wollen nur Geld machen.

Um das ganze nun zu automatisieren müsste man Scirpts schreiben die das bei Ausführen selbst machen. Soweit kein Problem, nur leier ist das Menü-Interface des CISCO Modems total beschissen, so das es nur manuell geht. So da kommt die Fritzbox ins Spiel, neben ganz anderen Vorteilen für die der Erwerb schlichtweg einfach lohnen würde, gehört auch das bessere Interface. Mit dieser wäre es dann ein leichtes sich Scripte für einen IP-Renew nach disconect erstellen zu lassen.

So um dann nun auf das eigentliche Problem zu kommen mit der Authentifizierung:
Die Frage ist und bleibt doch in wie fern doch die Authentifizierung stattfindet:
Nur über die Übermittlung der Modem-Mac oder mehr?


Kenn jetzt nicht genau die Möglichkeiten, aber wenn es nur die MAC ist, sollte sich das doch problemlos lösen lassen. Dazu einfach die MAC-Addresse des vohrigen (UM-"gebrandeten") Modem als MAC der Modem-Hardware der Fritzbox eintragen. Die MAC des CISCO-Modems kann ich problemlos einsehen.

Also ist es möglich bei der Fritzbox (vielleicht mit einer custom-firmware) auch seperat für die Modem-Fähigkeit eine eigene MAC-Addresse einzutragen ?
(Kenne bisher nur die Möglichkeit eine eigene Router-MAC-Addresse eintragen zu können.)


Übrigens: Nein das ist nicht illegal oder sonstiges, manchmal ist es sogar notwenig. Die Hersteller der Router haben dafür nicht umsonst eine Möglichkeit im Interface geschaffen.
Bitte keine Belehrungen über die Sinnhaftigkeit dessen oder sonstwie!


PS: Der Käufer der Hehlerware befindet sich in einer rechtlichen Grauzone.
Eigentlich ist es nicht automatisch strafbar, denn man kann eben nicht immer wissen ob es sich um Helherwahre handelt. Wenn man auf den Flohmarkt etwas erwirbt kann man sich genauso wenig sicher sein ob etwas gestohlen ist. Jediglich kann es gut sein das du dein Geld nicht wiederbekommt da kein rechtmäßiger Kaufvertrag zustande kam. Hierbei allerdings kann aufgrund des unterschriebenen Vertrages nachgewiesen werden das der Käufer wusste, das die Hardware nur vom Internet-Bereitsteller vermietet wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
BrokenZer0 schrieb:
Nur über die Übermittlung der Modem-Mac oder mehr?

Das wird dir KDG, UM und KBW wohl kaum verraten, jedenfalls spielt die MAC eine Rolle.

Also ist es möglich bei der Fritzbox (vielleicht mit einer custom-firmware) auch seperat für die Modem-Fähigkeit eine eigene MAC-Addresse einzutragen ?

Spätestens beim Firmwareupdate seitens des Betreibers würde die Custom FW etc. auffallen und die Box wird gesperrt.


Übrigens: Nein das ist nicht illegal oder sonstiges, manchmal ist es sogar notwenig. Die Hersteller der Router haben dafür nicht umsonst eine Möglichkeit im Interface geschaffen.

Dazu sage ich jetzt mal überhaupt nichts, da sich dieser Satz schon selber Disqualifiziert.


PS: Der Käufer der Hehlerware befindet sich in einer rechtlichen Grauzone.
Eigentlich ist es nicht automatisch strafbar, denn man kann eben nicht immer wissen ob es sich um Helherwahre handelt. Wenn man auf den Flohmarkt etwas erwirbt kann man sich genauso wenig sicher sein ob etwas gestohlen ist. Jediglich kann es gut sein das du dein Geld nicht wiederbekommt da kein rechtmäßiger Kaufvertrag zustande kam. Hierbei allerdings kann aufgrund des unterschriebenen Vertrages nachgewiesen werden das der Käufer wusste, das die Hardware nur vom Internet-Bereitsteller vermietet wird.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Zwar wurde 2007 von einem Gericht ein Urteil in einem Fall bei eBay gekippt, aber dazu muss man erst mal glaubhaft machen, das man keine Kenntnis davon hatte und das wird schwer, besonders wenn man die 6360 nicht im Handel bekommt.
 
brockenzero...
aha, unwissenheit schützt vor strafe... das ist mir neu.
 
BrokenZer0 schrieb:
Jediglich kann es gut sein das du dein Geld nicht wiederbekommt da kein rechtmäßiger Kaufvertrag zustande kam. Hierbei allerdings kann aufgrund des unterschriebenen Vertrages nachgewiesen werden das der Käufer wusste, das die Hardware nur vom Internet-Bereitsteller vermietet wird.

Quatsch mit Soße. Nachtürlich kann der Käufer, hier der TE, vom Verkäufer das Geld zurückverlangen, denn der Verkäufer kann dem Käufer kein Eigentum verschaffen! Also an der Verkäufer wenden und den Kaufpreis zurückverlangen, notfalls über den Klageweg.

Ansonsten gilt, der Käufer hat kein Eigentum an der Fritzbox erlangt. Der Kabelnetzbetreiber kann vom Käufer die Herausgabe der Fritzbox verlangen. Glaube das KabelBW das schon öfters getan hat. Wenn man nichts macht oder der Verkäufer abtaucht, insolvent etc ist und der Kabelnetzbetreiber seine Fritzbox haben will, steht man am Ende ohne Fritzbox und ohne den gezahlten Kaufpreis dar. Mich würde interessieren wie es dem TE am Ende ergangen ist.
 
MrEisbaer schrieb:
Das wird dir KDG, UM und KBW wohl kaum verraten, jedenfalls spielt die MAC eine Rolle.
Von den Anbietern erwarte ich auch nichts. :)

MrEisbaer schrieb:
Spätestens beim Firmwareupdate seitens des Betreibers würde die Custom FW etc. auffallen und die Box wird gesperrt..
Soweit ich weiß kommen Firmwareupdates der Router vom Routerhersteller.
Aber die sind so oder so frei zugänglich und lassen sich selbst aufspielen.
Auto-Update-Raus, fertig.

MrEisbaer schrieb:
Dazu sage ich jetzt mal überhaupt nichts, da sich dieser Satz schon selber Disqualifiziert..
Verstehe ich nicht, was meinst du ?
Also ich wollte ausdrücken, Hersteller der Router statten ihre Produtke nicht mit Funktionen aus die illegal sind.

MrEisbaer schrieb:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Ja, wie gesagt hierbei wird das tatsächlich schwer.
Richtig, das es die nicht im Handel gibt, kommt noch hinzu, deswegn ja Grauzone - Tendenz zu schwarz.
Muss zugeben das mir grad selbst nochmal klar wird, das selbst bei Lösung der Authentifizierung ein Problem ist legal eine Kabel-Firtzbox zu bekommen. Aber gut das ist dann nochmal ein anderes Thema, vielleicht ändert sich mal was in der Zukunft...

Allgemein zum Kauf potenzieller Hehlerware:
Nunja ich hab schon von Fällen gehört, da wurden keine Leute verklagt, eben genau aus dieser Begründung.
Wenn es denn so wäre das man sich automatisch strafbar macht, dürfte man garnichts mehr kaufen.
Denn überall bei jedem Gegenstand bei jedem Händler könnte es potenziell Hehlerware sein, - Unfug!

Lionel Hutz schrieb:
Quatsch mit Soße. Nachtürlich kann der Käufer, hier der TE, vom Verkäufer das Geld zurückverlangen, denn der Verkäufer kann dem Käufer kein Eigentum verschaffen! Also an der Verkäufer wenden und den Kaufpreis zurückverlangen, notfalls über den Klageweg.
Der Verkäufer kann dem Verkäufer kein Eigentum verschaffen soweit richtig.
Aber selbe gilt aber nicht für das Geld, das wurde dann rechtlich gesehen "verschenkt".

Kann aber sein das ich mich da irre okay, bin kein Jurist.
Ich weiß nur von Fällen wo es hieß: Das Geld ist Futsch!
 
Zuletzt bearbeitet:
BrokenZer0 schrieb:
Der Verkäufer kann dem Verkäufer kein Eigentum verschaffen soweit richtig.
Aber selbe gilt aber nicht für das Geld, das wurde dann rechtlich gesehen "verschenkt".

Kann aber sein das ich mich da irre okay, bin kein Jurist.
Ich weiß nur von Fällen wo es hieß: Das Geld ist Futsch!

Ja, leider merkt man das. Das Geld wird nicht verschenkt, es besteht sehr wohl ein Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer. Diesen kann der Verkäufer nicht erfüllen, denn er kann wie gesagt dem Käufer kein Eigentum an der Sache verschaffen. Das ist aber Bestandteil jedes Kaufvertrages und dieser Mangel berechtigt den Käufer zum Rücktritt des Kaufvertrages.
 
BrokenZer0 schrieb:
Von den Anbietern erwarte ich auch nichts. :)

Doch, das du erworbene Hehlerware nutzen kannst ;)

Soweit ich weiß kommen Firmwareupdates der Router vom Routerhersteller.
Aber die sind so oder so frei zugänglich und lassen sich selbst aufspielen.
Auto-Update-Raus, fertig.

Na dann zeig mir mal die FW der 6360 zum Download, aber wenn es geht, bevor ich in Rente gehe :p
 
Lionel Hutz schrieb:
Ja, leider merkt man das. Das Geld wird nicht verschenkt, es besteht sehr wohl ein Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer.
Also ich hab das so gehört, das da eben wenn der Verkaufer kein rechtmäßiger Besitzer der Ware ist, kein rechtmäßger Kaufvertrag zustande kommt bzw hier kam, und damit der Kaufvertrag nicht rechtswirksam ist, somit beide Parteien nicht zur Herrausgabe der Sache verpflichtet sind: Geld Futsch.
Keiner kann etwas verkaufen was ihm nicht gehört. Rechtlich: Unwirksam! ^^

Ich glaube das hatten wir sogar mal in Wirtschaft beim Abitur.
Stand so in ähnlicher Form im Buch, Auflage von 2009 oderso..

PS: TE könnte aber auf Kullanz von Ebay sein Geld zurück bekommen, das ist so üblich.

MrEisbaer schrieb:
Na dann zeig mir mal die FW der 6360 zum Download, aber wenn es geht, bevor ich in Rente gehe :P
Wenn ich hier Links poste verstößt das wohl gegen Board-Regeln.
Aber Google wird dir sicher helfen.. ;)

EDIT:
Ich sehe grade, bei aktuellen offiziellen Firmwares ist das ändern der Router-MAC bei Kabel-FB nicht über das Interface möglich ist. Also da muss dann eine alte, andere oder schlicht ein Tool her. Herrausgefunden habe ich nun auch das die FB sehr wohl für verschiedene Schnittstellen MACs hat, fehlt also nur ein Tool um es zu ändern.

Nahja bleibt das Problem mit der FB Beschaffung...

Verkaufen könnte UM die Router doch problemlos. Sollen die eben die neue MAC Freischalten, bzw ändern. Wäre doch dasselbe als gäbe es einen Neukunden, die habn doch kein Hardware Vorrat für alle Potenziellen Neu-Kunden. Wenn Jetzt ein Neukunde kommt, kriegt der einen neuen Router und die Kennung läuft auf seinen Namen. Nicht mehr Aufwand bestände wenn eben ein Kunde einen neuen Router anschließen will. Sollen die ihre "Bereitstellungskosten" eben auf den Preis der Kabel-FB aufschlagen, - Wo ist das Problem ?

Für mich sieht das viel eher für Geld macherei aus!
Denn durch das Angebot in seinen Vertrag die Telefon KOMFORT-Option mit einzunehmen, passiert genau dasselbe. Neuer Router, und der wird freigeschaltet. Natürlich macht es wirtschaftlich für das Unternehmen mehr Sinn das auf Abo-Basis laufen zu lassen. Kundengerecht ist das nicht...
 
Zuletzt bearbeitet:
BrokenZer0 schrieb:
Also ich hab das so gehört, das da eben wenn der Verkaufer kein rechtmäßiger Besitzer der Ware ist, kein rechtmäßger Kaufvertrag zustande kommt bzw hier kam, und damit der Kaufvertrag nicht rechtswirksam ist, somit beide Parteien nicht zur Herrausgabe der Sache verpflichtet sind: Geld Futsch.
Keiner kann etwas verkaufen was ihm nicht gehört. Rechtlich: Unwirksam! ^^

Du kannst sehr wohl etwas verkaufen was nicht dir gehört, nur wirst du den Vertrag nicht erfüllen können. Der Punkt ist, und dass ist für juristische Laien manchmal schwierig zu verstehen, das dem deutschen Zivilrecht zu Grunde liegende Abstraktionsprinzip.

Zu unterscheiden sind 2 Vorgänge: das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft (1) und das sachenrechtliche Verfügungsgeschäft (2).
Im ersten Schritt wird der Kaufvertrag zwischen beiden Parteien geschlossen, der Verkäufer verpflichtet sich zur Lieferung (inkl. Eigentumsübertragung) eines bestimmten Gegenstandes und der Käufer zur dessen Abnahme.
Erst im zweiten Schritt erfolgt die Eigentumsübertragung durch Bezahlung und Übereignung.

Im Fall des TE scheitert es am zweiten Schritt, der Übereignung, denn darin sind wir uns ja schon einig, kann kein Eigentum an der Fritzbox erlangt werden. Damit ist aber nicht wie du meinst das Geld "futsch", denn die schuldrechtliche Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer besteht weiterhin. Der Käufer hat aus dieser Vereinbarung den Anspruch auf Übereignung der Sache, der Verkäufer muss diesen Anspruch erfüllen. Das könnte er, in dem er eine Fritzbox liefert die auch sein Eigentum wäre. Das wird er bei diesem Modell nicht mit aller Voraussicht nicht schaffen. Daher hat der Käufer Anspruch auf die Erstattung des Kaufpreises.

Hier noch eine BGH-Entscheidung: http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-kaeufer/kann-man-an-gestohlenen-sachen-eigentum-erwerben.html
 
Lionel Hutz schrieb:
Du kannst sehr wohl etwas verkaufen was nicht dir gehört, nur wirst du den Vertrag nicht erfüllen können. Der Punkt ist, und dass ist für juristische Laien manchmal schwierig zu verstehen, das dem deutschen Zivilrecht zu Grunde liegende Abstraktionsprinzip.l
Bist du Jurist?
Also jetzt kein Student im ersten Semester sondern mit Erfahrung ?
Kann mir jedenfalls vorstellen das sich da Anwälte schon drum geschritten haben...

Nahja, ich wollte es drauf ankommen lassen und habe mich jetzt mal genauer informiert:
Habe das Buch tatsächlich noch im Schrank gefunden, war übrigens die 9te Auflage 2005. Anscheinend handelt sichs dabei um Mängel nach §435, - Käufer kann sein Geld zurückverlangen. Im Netz liest sich ebenfalls oft die "Eigentumsverschaffungspflicht" die der Verkäufer nicht nachkommen kann. Was ich wohl falsch in erinnerung hatte, das Rechtsgeschäft war nicht - nicht Rechtswirksam, sondern kann aufgelöst werden.

Allerdings ist an andere Stelle von "nichtigen Rechtsgeschäften" nach §134 und §139 die rede, sprich kein Kaufvertrag kam zu stande?!

Erklärung wieso das Geld trotzdem Futsch war, wäre wohl das der Verkäufer nicht mehr belangt werden konnte. (z.B nicht mehr aufzufinden, war kein Geld zu holen, oder wie auch immer..)

Nahja, zu lang her alles.. - War aber gut das du mich da berichtig hast. :)
Nochmal besser für alle, wenn man da wirklich ein Recht auf sein Geld hat - und das auch weiß!
Und ich hatte trotzdem ne 2 in der Arbeit über Kaufverträge und ne 2 aufm Zeugniss. :p

Hier kann dazu auch nochmal nachgelesen werden:
http://www.internetrecht-rostock.de/ebay-gestohlene-sachen.htm

Aber wir treiben vom Thema ab..
 
Zuletzt bearbeitet:
Immerhin kennst du dich da etwas aus. :)

Was hatt es denn mit "nichtigen Rechtsgeschäften" nach §134 und §139 auf sich?
Weil wenn ichs richtig verstehe müsste das doch darunter fallen, warum dann nicht ?
 
Davon träumst du, anscheinend damals die News hier bei CB nicht gelesen.
 
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