blastinMot schrieb:
Bis zur Wohnung im Mehrfamilienhaus (größer 2 Partien) ist bei der Telekom immer kostenfrei.
So nem Telekomiker würde ich was erzählen, wenn er irgendeinen Pfuschkabelkanal durchs Gemeinschaftseigentum zieht, nur weil ein Eigentümer meint er bräuchte jetzt unbedingt Telekom FTTH. Ohne Genehmigung der WEG werkelt niemand im Gemeinschaftseigentum rum. Kosten sind da erstmal zweitrangig.
Wenn Du
@blastinMot da als Exekutive auftaucht, ist dieses kleine Detail bestimmt schon geklärt.
Aus dem TKG lässt sich lediglich ein Anspruch bis zum Gebäudeanschluss ableiten. Innerhalb des Gebäudes regelt die WEG, wie es dann weitergeht. Da kann auch bei FTTB Schluss sein (wie in meiner WEG zum Beispiel).
Das erwähnt die Telekom auf ihrer Werbewebsite natürlich nicht. Diese Art des Ausbaus ist eher das Steckenpferd der Konkurrenz.
Aus dem
Telekommunikationsmodernisierungsgesetz leitet sich innerhalb von Gebäuden eine Gleichstellung von "Glasfaserkomponenten" und "gebäudeinterne Komponenten mit sehr hoher Kapazität" ab.
Letztere ist dort definiert als:
33. „Netz mit sehr hoher Kapazität“ ein Telekommunikationsnetz, das entweder komplett aus Glasfaserkomponenten zumindest bis zum Verteilerpunkt am Ort der Nutzung besteht oder das zu üblichen Spitzenlastzeiten eine vergleichbare Netzleistung in Bezug auf die verfügbare Downlink- und Uplink-Bandbreite, Ausfallsicherheit, fehlerbezogene Parameter, Latenz und Latenzschwankung bieten kann; die Netzleistung kann unabhängig davon als vergleichbar gelten, ob der Endnutzer Schwankungen feststellt, die auf die verschiedenen inhärenten Merkmale des Mediums zurückzuführen sind, über das das Telekommunikationsnetz letztlich mit dem Netzabschlusspunkt verbunden ist;
Es besteht daher kein grundsätzliches Recht auf Glasfaser bis in die Wohnung eines einzelnen Mieters, der im Eigentum einer WEG wohnt.
Dazu ist die Gestattung der WEG erforderlich. Diese kann verweigert werden, wenn bereits eine andere Möglichkeit zum Anschluss an ein "Netz mit sehr hoher Kapazität" besteht.
§72 regelt zusätzlich, dass die WEG unter Umständen für die Bereitstellung ein Entgelt verlangen kann. Wenn vollständig aus Glasfaserkomponenten bis in die Wohnung aufgebaut sogar umlagefähig.