FritzBox 5590, wird ein Glasfaser Modem benötigt? (Telekom)

Christian1297 schrieb:
Es macht ja keinen Sinn 50,-€ für ein Modem, analoge Telefonanschlüsse und einen weiteren LAN Port zu bezahlen wenn man diese eh nicht benötigt.

FritzBox 5090: 262,98€ (aktueller Preis)
FritzBox 4060 (211,56€) + Modem (49,95€) = 261,51€
Differenz: 1,41€ 😂

Preislich ist es also Jacke wie Hose, wieso dann nicht gleich die Box nehmen die ein bissel mehr zu bieten hat?
Die 1,41€ machen den Kohl doch auch nicht fett, gelle😏
 
Zuletzt bearbeitet:
Benötigst du den "Mehrwert" denn? Wenn nein, dann entscheide dich einfach zwischen Tri-Band und 160 MHz.
 
Ach bissel mehr WLAN Power für lächerliche 1,41€ mehr? Why not 👌

Und 2,5 Gig LAN ist ja auch net zu verachten.
 
anappleaday schrieb:
Ach bissel mehr WLAN Power für lächerliche 1,41€ mehr? Why not 👌
Nicht mehr sondern anders.

Bedenken sollte man bei der Geräte Wahl auch immer die möglichen Standtorte. Wenn die Glasfaser im Hauswirtschaftsraum oder im Keller anlandet und es von dort an nur mit Kupfer in die weiteren Räume geht, dann macht es mehr Sinn dort ein reines Modem zu platzieren und die FRITZ!Box entsprechend im Wohnbereich.
 
Christian1297 schrieb:
Nicht mehr sondern anders.
In meinem verlinkten Video sind es definitiv mehr, weiß nicht warum das hier nicht anerkannt wird. Wie ein Trottel kommt mir der Typ nun nicht vor…
 
Zuletzt bearbeitet:
anappleaday schrieb:
warum das hier nicht anerkannt wird.
Weil du nur guckst wo die längsten Balken sind ohne zu überlegen in welchen Szenarien das ganze wieder anders aussehen könnte. Fakt ist das es keine Nennenswerten Unterschiede gibt wenn der Client nur 80 MHz Kanalbreite unterstützt. Um die langen Balken zu erzielen muss dein Client also 160 MHz Kanalbreite unterstützen und ein so breiter Funkkanal muss in deiner Umgebung (10 Parteien Haus) ungestört zur Verfügung stehen. Weiter bietet Tri-Band am Access Point zwar nicht den längsten Balken im 1 Client Vergleich aber schneidet dafür besser bei der Anbindung mehrerer Geräte gleichzeitig ab.

Am Ende machst du aber mit keinem der Geräte was falsch. Sind beides im Bereich der Consumer Geräte ziemlich gut ausgestattete Router.
 
Egal, meine Entscheidung ist gefallen: 5090.
Nun mal abwarten ob ich hier tatsächlich auch GF bekomme, oder es doch noch irgendwie scheitert und auch Wann das Ganze so weit ist.
Danke trotzdem für alle Infos 🙏

Abwarten und Tee trinken ist nun angesagt 🍵
 
Comadevil schrieb:
In diesem Fall muss der Eigentümer dann alleine die Kosten für bauliche Veränderungen tragen. Aber die Telekom legt ja den Anschluss bis in die Wohnung für lau
Sie legt auf Wunsch bis zu 20 Meter Glasfaser für den Anschluß in die Wohnung für Lau in den vorhandenen Kabelkanal oder das vorhandene Leerrohr das durch vorhandene Wand- und Deckendurchbrüche verläuft.
Falls der Eigentümer keinen Zauber kennt der diese Vorraussetzungen schafft muss er dazu einen oder mehrere Handwerker beauftragen. Und die wiederum arbeiten nicht für Lau.

rezzler schrieb:
Sind wir seit der TKG-Novelle Ende 2021 nicht eher soweit, das der Eigentümer die Arbeiten für einen Gf-Anschluss der Mieter dulden muss?
Kurze Antwort: nein. Spekulation: Das verwechselst Du vermutlich mit der Wallbox für das Elektroauto.
Ergänzung ()

Christian1297 schrieb:
Nicht mehr sondern anders.

Wenn die Glasfaser im Hauswirtschaftsraum oder im Keller anlandet und es von dort an nur mit Kupfer in die weiteren Räume geht
Das ist im Mehrparteienhaus in der Regel keine Option.
 
Nore Ply schrieb:
Falls der Eigentümer keinen Zauber kennt der diese Vorraussetzungen schafft muss er dazu einen oder mehrere Handwerker beauftragen. Und die wiederum arbeiten nicht für Lau.
Hier „liegt“ ja bereits Kabel (auch bis 1Gig) und Internet an (bis 250mbps Super Vectoring). Kann man nicht einfach diese Rohre/Leitungen etc benutzen?
 
Den Fall hatte ich einfach übersehen. Ob eine Mitbenutzung möglich ist weiß ich nicht.
 
Nore Ply schrieb:
Kurze Antwort: nein. Spekulation: Das verwechselst Du vermutlich mit der Wallbox für das Elektroauto.
Ich hab das anders in Erinnerung und auch eine Telekom (die natürlich davon Vorteile hat) schreibt das anders:
Wer als Hauseigentümer nicht proaktiv handelt und sich um den Glasfaseranschluss seiner Liegenschaften selbst bemüht, könnte früher oder später von den Bewohnern dazu gezwungen werden. Liegt das Haus in einem Glasfaser-Ausbaugebiet und bestellt auch nur ein Bewohner einen Glasfaseranschluss, darf der Vermieter oder Verwalter ihm dies nicht verweigern.
anappleaday schrieb:
Hier „liegt“ ja bereits Kabel (auch bis 1Gig) und Internet an (bis 250mbps Super Vectoring). Kann man nicht einfach diese Rohre/Leitungen etc benutzen?
Leitungen nein, wenn die Kabel in Leerrohren im Haus liegen werden die Leerrohre aber natürlich mit Kusshand verwendet.
 
Zuletzt bearbeitet: (Autor von Zitat korrigiert)
rezzler schrieb:
Wer als Hauseigentümer nicht proaktiv handelt und sich um den Glasfaseranschluss seiner Liegenschaften selbst bemüht, könnte früher oder später von den Bewohnern dazu gezwungen werden.
Liegt das Haus in einem Glasfaser-Ausbaugebiet und bestellt auch nur ein Bewohner einen Glasfaseranschluss, darf der Vermieter oder Verwalter ihm dies nicht verweigern.
Das hört sich tatsächlich sehr nice an 🙏🙏🙏
 
Zuletzt bearbeitet:
"Das klingt zu schön um wahr zu sein. Und wenn es zu schön klingt um wahr zu sein, dann liegt das oft daran dass es eben nicht wahr ist."

Ich bin gerade durch das TKG ( https://dejure.org/gesetze/TKG ) gegangen. Nun muss ich gestehen dass ich absolut keinen Nerv habe mir sowas im Ganzen rein zu ziehen, ich habe lediglich aufgrund der Überschriften und mit der Suchfunktion gesucht - und nichts gefunden.

Das ist natürlich kein Beweis, aber nun ist mein Interesse geweckt. Kann vielleicht @Telekom hilft mit dem zum Zitat passenden Paragraphen aushelfen?
 
Nore Ply schrieb:
"Das klingt zu schön um wahr zu sein. Und wenn es zu schön klingt um wahr zu sein, dann liegt das oft daran dass es eben nicht wahr ist."

Ich bin gerade durch das TKG ( https://dejure.org/gesetze/TKG ) gegangen. Nun muss ich gestehen dass ich absolut keinen Nerv habe mir sowas im Ganzen rein zu ziehen, ich habe lediglich aufgrund der Überschriften und mit der Suchfunktion gesucht - und nichts gefunden.
Ich musste auch etwas googlen, um einen Hinweis zu finden. Das TKG direkt durchlesen wollt ich mir nicht antun. Aber §134 sieht gut aus:
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__134.html
 
?? Ich sehe da keine Erwähnung von Rechten des Mieters gegenüber dem Eigentümer von Wohnung oder Grundstück.
 
Für mich wirkt das ganz plausibel. Wenn jemand einen Anschluss will kann es der Eigentümer nicht verhindern. Welcher Anwendungsfall für diesen Paragraphen würde dir denn sonst noch einfallen?
 
Nore Ply schrieb:
Sie legt auf Wunsch bis zu 20 Meter Glasfaser für den Anschluß in die Wohnung für Lau in den vorhandenen Kabelkanal oder das vorhandene Leerrohr das durch vorhandene Wand- und Deckendurchbrüche verläuft.
Die 20m kostenfrei im vorhandenen Kabelkanal gelten innerhalb der Wohnung (= ab Wohnungseintritt).
Bis zur Wohnung im Mehrfamilienhaus (größer 2 Partien) ist bei der Telekom immer kostenfrei.
Ja, auch wenn Decken-/Wanddurchbrüche oder Kabelkanal dazu gebraucht wird.

Quelle:
Mein täglich Brot aber auch auf der Telekom Webseite zu finden.
 
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blastinMot schrieb:
Bis zur Wohnung im Mehrfamilienhaus (größer 2 Partien) ist bei der Telekom immer kostenfrei.
So nem Telekomiker würde ich was erzählen, wenn er irgendeinen Pfuschkabelkanal durchs Gemeinschaftseigentum zieht, nur weil ein Eigentümer meint er bräuchte jetzt unbedingt Telekom FTTH. Ohne Genehmigung der WEG werkelt niemand im Gemeinschaftseigentum rum. Kosten sind da erstmal zweitrangig.
Wenn Du @blastinMot da als Exekutive auftaucht, ist dieses kleine Detail bestimmt schon geklärt.
Aus dem TKG lässt sich lediglich ein Anspruch bis zum Gebäudeanschluss ableiten. Innerhalb des Gebäudes regelt die WEG, wie es dann weitergeht. Da kann auch bei FTTB Schluss sein (wie in meiner WEG zum Beispiel).
Das erwähnt die Telekom auf ihrer Werbewebsite natürlich nicht. Diese Art des Ausbaus ist eher das Steckenpferd der Konkurrenz.
Aus dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz leitet sich innerhalb von Gebäuden eine Gleichstellung von "Glasfaserkomponenten" und "gebäudeinterne Komponenten mit sehr hoher Kapazität" ab.
Letztere ist dort definiert als:
33. „Netz mit sehr hoher Kapazität“ ein Telekommunikationsnetz, das entweder komplett aus Glasfaserkomponenten zumindest bis zum Verteilerpunkt am Ort der Nutzung besteht oder das zu üblichen Spitzenlastzeiten eine vergleichbare Netzleistung in Bezug auf die verfügbare Downlink- und Uplink-Bandbreite, Ausfallsicherheit, fehlerbezogene Parameter, Latenz und Latenzschwankung bieten kann; die Netzleistung kann unabhängig davon als vergleichbar gelten, ob der Endnutzer Schwankungen feststellt, die auf die verschiedenen inhärenten Merkmale des Mediums zurückzuführen sind, über das das Telekommunikationsnetz letztlich mit dem Netzabschlusspunkt verbunden ist;
Es besteht daher kein grundsätzliches Recht auf Glasfaser bis in die Wohnung eines einzelnen Mieters, der im Eigentum einer WEG wohnt.
Dazu ist die Gestattung der WEG erforderlich. Diese kann verweigert werden, wenn bereits eine andere Möglichkeit zum Anschluss an ein "Netz mit sehr hoher Kapazität" besteht.
§72 regelt zusätzlich, dass die WEG unter Umständen für die Bereitstellung ein Entgelt verlangen kann. Wenn vollständig aus Glasfaserkomponenten bis in die Wohnung aufgebaut sogar umlagefähig.
 
bender_ schrieb:
Ohne Genehmigung der WEG werkelt niemand im Gemeinschaftseigentum rum.
Genau dafür gibt es vorher einen gemeinsamen Termin bei dem der Kabelweg begutachtet wird und danach kann die WEG entscheiden ob sie es möchte oder nicht.
bender_ schrieb:
Kosten sind da erstmal zweitrangig.
Das sind sie nie.
bender_ schrieb:
Wenn Du @blastinMot da als Exekutive auftaucht, ist dieses kleine Detail bestimmt schon geklärt.
Da ich unter anderem auch den vorgenannten Termin wahrnehme, bin Ich es auch der zusammen mit der Hausverwaltung/Eigentümer die Details klärt.

Mit TKG etc. will sich vor Ort im Normalfall sowieso Niemand beschäftigen, sondern man schaut erst mal zusammen ob man auf einen gemeinsamen Nenner kommt. Hart auf hart bringt sowieso nix.
 
blastinMot schrieb:
bei dem der Kabelweg begutachtet wird und danach kann die WEG entscheiden ob sie es möchte oder nicht
Das las sich im Beitrag zuvor noch so, wie wenn die WEG da nix zu melden hätte, weil die Telekom ja gnädigerweise kein Entgelt für den Kabelweg bis in die Wohnung verlangt.
Danke für die Klarstellung.
Hier entstand mir etwas zu ausgeprägt der Eindruck, dass sich aus der TKG Novelle ein unmittelbares Recht darauf ableitet, dass ein Mieter in einer WEG einen Glasfaseranschluss kostenlos bis in die Wohnung legen lassen kann und zwar ohne dass eine Zustimmung der WEG nötig wäre.
 
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