Future-X verweigert Rückzahlung, da Artikel angeblich beschädigt wurde

Razogoth

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Ich hatte ein Mainboard bei Future-X bestellt, dieses funktionierte jedoch nicht. Ich vermutete einen Defekt und habe es reklamiert. Das neue Board funktionierte jedoch auch nicht, da ich einen erneuten Defekt für unwahrscheinlich hielt, habe ich mich auf die Suche nach dem Problem gemacht und herausgefunden, dass das BIOS - besser gesagt die Version des BIOS' - inkompatibel zu meiner CPU ist. Zuerst habe ich mich an den Hersteller gewandt und gefragt, ob diese das BIOS für mich flashen könnten. Diese haben mir geantwortet, dass ich mich deswegen an den Händler wenden solle. Also habe ich die getan und die Antwort erhalten, dass diese das Bios auch nicht flashen könnten, aber ich könnte ihnen das Mainboard zusenden und sie würden es dann an den Hersteller weiterleiten. Ich habe daraufhin den Kauf storniert und das Board zurückgesendet, da ich wusste, dass das nichts wird. Ein paar Tage später erhielt ich jedoch eine Mail von Future-X, in welcher stand, dass Sie mir das Geld nicht zurückzahlen könnten, weil angeblich CPU-Pins auf dem Board verbogen seien. Deshalb würden sie mir das Board zurücksenden. Da ich mich nicht erinnern konnte, irgendwelche Pins verbogen zu haben, war ich umso überraschter, als ich das Board zurückbekam und wirklich Pins auf dem CPU-Sockel verbogen waren. Und zwar derart verbogen, dass ich mit Sicherheit sagen konnte, dass ich das nicht war. Also habe ich eine Mail zurückgeschrieben, in der stand, das ich nicht für den Schaden am Board verantwortlich bin und weiterhin mein Geld zurückverlange. Das war am 16.02.15 und ich habe bis heute 2.03.15 keine Antwort erhalten.

Was kann und sollte ich eurer Meinung nach tun?
 
wenig.

mach doch mal ein foto.

wie hast du das MB denn eingepackt?
Original Sockel schutz drauf?
richtig drauf?
 
Vielen Dank für diese blitzschnelle Antwort!

Das Board war in der Originalverpackung und diese war gepolstert in einer weiteren Kiste verpackt.

Den Sockelschutz habe ich auch richtig draufgemacht.

Bilder:
P2125814a.jpgP2125807a.jpgP2125794a.jpgP2125846a.jpg

Das sind nicht alle Bilder, aber man kann erkennen ,das es schwer ist diese Mängel zu übersehen oder zu verursachen, ohne es zu bemerken.
 
bei dem Shop wirst du auf Granit beißen.
egal wie du es drehst und wendest, die werden immer sagen: "Du hast es mechanisch beschädigt, pech gehabt"
sofern du nicht das gegenteil beweißen kannst, kannst du nichts machen.
allerdings ist komisch, dass die Pins hochgezogen würden.
eingedrückt würd ich ja noch verstehn, aber hochgezogen?
aber wie gesagt, du wirst nichts machen können.


von Mindfactory hört man diesbezüglich auch öfters.
(Ich will dem Shop nichts unterstellen, aber bei Verbogenen Pins hört man auffällig oft MF)
daher mach ich jetzt beim Verpacken immer nen Foto der Pins.
obs was bringt? keine Ahnung, aber besser als nix.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schade, 100€ in den Wind gepustet.:(

Trotzdem danke ich dir für Hilfe.
 
Das ist eine aktuelle Masche mit den verbogenen Pins, macht Mindfactory auch gerne mal. Da hilft nur vorher Fotos zu machen und evtl. noch einen Zeugen zu haben, klingt aufwendig, ist es auch :/
 
Ssshhhhh, die Moderation sieht es gar nicht gerne, wenn solche Behauptungen aufgestellt werden. (auch wenn ich persönlich der selben Meinung bin, dass dort gewaltig etwas im Argen liegt)
 
Kann mir kurz jemand auf die sprünge helfen, wo das Problem ist? Das Mainboard ist offensichtlich defekt. Da ich nicht denke, dass das Mainboard vor 6 Monaten gekauft wurde, muss doch Future-X nachweisen, dass Razogoth den Schaden verursacht hat. Wie wollen die das machen?
 
@Yagharek
Prinzipiell hast du recht, aber wenn er die Gewährleistung in Anspruch nehmen wollte, hätte er von ihm der Hinweis kommen müssen, dass die Pins bei Ankunft schon verbogen waren. Er hat es aber zurückgeschickt mit dem Hinweis, dass sein CPU nicht unterstützt wird, d.h. er selbst hat herumgewerkelt und da sagt der Händler natürlich: "Du hast die verbogen, als du das Ding eingebaut hast!".
 
Na immerhin gibt es noch die Möglichkeit, dass der TE die Pins tatsächlich selbst verboden hat.

Ein Nachbar legte mir auch mal ein ähnliches Mainboard zur Reparatur vor mit ähnlichem Defekt.

Was war geschehen?

Dem netten Handwerker war bei der Montage/Demontage der CPU und des Kühlkörpers Wärmeleitpaste auf den Sockel geraten. Als er sie schlauerweise mit einem Wattestäbchen und Alkohol entfernen wollte, bleiben dabei einige Pins in der Watte hängen und wurden beim Rausziehen des Stäbchens verbogen. Genau das gleiche Schadensbild.

Ohne etwas unterstellen zu wollen.
 
Der Händler kann aber viel behaupten, es bleibt dennoch an Ihm im Streitfall zu beweisen, dass der Mangel eben nicht schon vor Übergabe an den Kunden da war. Letztendlich hat der Kunde ja schon ein 2tes Board bekommen und es hatte nicht funktioniert. Ob die Pins oder das Bios jetzt ursächlich sind, muss der Fachmann herausfinden. Weil die Pins leicht verbogen sind, muss die Funktion ja noch lange nicht beeinträchtigt sein.
 
Es geht hier nicht um einen Gewährleistungsfall sondern um einen Widerruf des Kaufvertrages.

Das Mainboard war auch nicht im Sinne der gesetzlichen Gewährleistung defekt (also mangelhaft), sondern war laut TE inkompatibel zur geplanten CPU. Ein Mangel hätte nur vorgelegen, wenn eine solche Kompatibilität ausdrücklich in den Produkteigenschaften aufgezeigt worden wäre.

Und ein Modifikation des Mainboards durch nicht vom Hersteller freigegebene BIOS-Versionen bedeutet meist einen Verlust von Gewährleistung und Garantie. Davon hat der TE dann ja doch abgesehen.

Auf jeden Fall aber hat der TE schon eingeräumt, dass er die Mainboards mehrfach in Anspruch genommen hat, sei es auch nur testweise.

Entscheidend aber ist die Tatsache, dass der streitgegenständliche Schaden (verbogene Pins) gar nicht vom TE/Käufer als Mangel angezeigt und gerügt wurde. Damit ist er nicht Gegenstand eines jetzt vorgebrachten Gewährleistungsanspruches, der sowieso nur auf Beseitigung des Mangels aber nicht auf Rückerstattung der Kaufsumme (erst nach 2 erfolglosen Nachbesserungsversuchen) abzielen würde.

Nachtrag:

Ist dem TE bei Erst-Erhalt des Mainboards eventuell aufgefallen, dass dieses nicht mehr originalverpackt (also bereits geöffnet) war? Wenn man dies verneinen kann, muss der Defekt mit hoher Wahrscheinlichkeit dort entstanden sein, wo die Verpackung zum ersten Mal geöffnet wurde. Es ist hingegen sehr unwahrscheinlich, dass das Mainboard das Werk des Herstellers in einem solch offensichtlich defekten Zustand verlassen hat.

Alles andere mündet dann lediglich in einer kaum belegbaren Behauptung, der Händler habe den Schaden nach Zurücksenden des Mainboards verursacht und wolle dies nun dem Käufer aufbürden. Davon sollte der TE Abstand nehmen.

Alles vor dem Hintergrund, dass das Mainboard bereits einmal vom Händler unbürokratisch und sehr kulant getauscht wurde. Ohne irgendwelche Schwierigkeiten.
 
Zuletzt bearbeitet:
@supermoto

Nicht richtig gelesen?

Ich hatte ein Mainboard bei Future-X bestellt, dieses funktionierte jedoch nicht. Ich vermutete einen Defekt und habe es reklamiert. Das neue Board funktionierte jedoch auch nicht, da ich einen erneuten Defekt für unwahrscheinlich hielt, habe ich mich auf die Suche nach dem Problem gemacht und herausgefunden, dass das BIOS - besser gesagt die Version des BIOS' - inkompatibel zu meiner CPU ist.

Es ist nicht unüblich das Hersteller Kompatibilitäten mit einer anderen BIOS Version ausliefern.
Insofern wäre es ein Mangel wenn ein Board der Vers. 1.0 ausgeliefert werden würde, obwohl der Hersteller mit der Version 2.0 schon nachgebessert hatte.

Der erste Tausch beruhte also sehr wohl auf der Gewährleistung.
Die letztendliche Rücksendung war dem Widerruf geschuldet, denn gem. Gewährleistung hätte der Verkäufer noch 1x nachbessern dürfen. Das der VK nun bei der Rücksendung die verbogenen Pins entdeckt hat, ist unglücklich aber das der Käufer dafür Ursächlich sein muss, sehe ich nicht als bewiesen an geschweige denn die gänzliche Funktionsfähigkeit daran fest zu machen.

Ich würde es mit einer anderen CPU testen, ob das Board überhaupt noch lauffähig ist.
Wenn ja dann würde ich die richtige Version direkt flashen, wenn nicht, dann muss sich der TE überlegen ob und wie er sein Recht durchsetzen möchte und was es ihm Wert wäre.
 
Sorry, aber das ist ja nun mal Unsinn.

Völlig unabhängig davon, ob die ausgelieferte BIOS-Version die gewünschte CPU unterstützt oder nicht, ist lediglich entscheidend, ob die CPU als unterstützt auch in den Produkteigenschaften aufgeführt ist. Der Käufer hat keinen Anspruch auf die Unterstützung einer CPU, die nach Release des Mainboards auf den Markt gekommen ist, wenn dies nicht ausdrücklich vom Hersteller/Händler ausgewiesen wurde. Dann handelt es sich nicht um einen Produktmangel und ist kein Gewährleistungsfall.

Was übrigens auch mit dem vorliegenden Schaden nicht das Geringste zu tun hat.
 
Das Problem ist, dass ich keine weitere CPU habe, um das BIOS zu flashen. Sonst hätte ich den Kauf des Boardes ja nicht widerrufen und das Board behalten.
Außerdem habe ich mir mittlerweile ein anderes Board bei einem anderen Handel gekauft, welches tadellos funktioniert.
Es geht mir also nur darum, das Geld für das nicht funktionierende Board zurückzubekommen.
Und ich möchte es nochmal betonen: ich habe die Pins nicht verbogen.
Ich habe das Board bekommen, es mit eingebauter CPU an den Strom angeschlossen und es ging nicht (Bootschleife ohne das Bios zu erreichen, Speaker stumm). Dann habe ich herausgefunden, dass es am Bios liegt. Da weder Hersteller noch Händler mir das Bios flashen konnten (wie oben beschrieben), hab ich den Kauf widerrufen und das Board zurückgeschickt.
Mir sind beim Verpacken keine verbogenen Pins aufgefallen.

Edit: @Supermoto:
Ich habe eine Intel i5-4690 3.5GHz.
Intel i5-Prozessoren wurden auf der Seite des Händlers als kompatibel beschrieben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Um welches Mainboard und um welche CPU handelt es sich eigentlich?

Und wird die CPU vom Mainboard offiziell (laut Hersteller oder Händler) unterstützt?

Letztendlich steht im Falle der verbogenen Pins Aussage gegen Aussage.

Die gesetzliche Gewährleistung greift dabei jedenfalls nicht. Dafür hättest du die verbogenen Pins als Mangel rügen müssen, was du allerdings immer noch tun kannst.
 
Das kann auch sehr schnell geschehen, wenn man nach erfolglosem Test die Plastikschutzhaube des Sockels wieder auf den Sockel packt. Nur eine Möglichkeit. Und dann siehst Du die verbogenen Pins ja nicht mehr. Der Plastikdeckel verdeckt sie.
 
Das Mainboard ist das Gigabyte G1.Sniper B5
@BlubbsDE:
Ich habe natürlich nochmal kurz drübergeschaut, ob noch alles ganz ist und mir sind keine verbogenen Pins aufgefallen.
Natürlich kann ich das übersehen haben, aber das halte ich für unwahrscheinlich.
 
Du kannst in dem Fall gar nicht drüber schauen. Weil Du irgendwann den Plastikschutz ein letztes mal drauf setzt. Dann ist der Sockel verdeckt und das Board geht in die Verpackung.
 
Du meinst, das die Pins durch das oder beim Aufsetzen des Schutzes beschädigt wurden?
 
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