G-Portal Server kündigen (BF3 Ranked)

Klar setz deinen Vater drauf an. Der wird sich freuen wenn er denen schreibt, dass sein Sohn/Tochter zu doof war die AGBs zu lesen und er deswegen auf Geschäftsunfähigkeit plädiert. Lese dir das nächste mal die AGBs besser durch und lege Geld auf die Seite.
 
Wie lustig. Weder das Angebot noch die AGBs lesen bevor man etwas kauft und dann über die Firma meckern wie böse und betrügerisch sie nicht sind. Finde ich ganz toll.
Aus meiner Sicht zahlst du die 30€ mntl. und nimmst es als Lehrgeld. Jeder hier hat ganz sicher schon Lehrgeld zahlen müssen, die Erfahrung musst du sowieso irgendwann machen.
 
Silent99 schrieb:
Außerdem habe ich bereits 30 Euro gezahlt nicht bezahlen wollen ist gut gesagt ich möchte jetzt einfach ganz normal kündigen ohne den W*chsern Kohle in den Ar*** zu stecken für etwas das ich gar nicht mehr nutze das ist der Witz dabei

du tust ja gerade so, als ob solche bedingungen total menschenfeindlich und unüblich wären...sind sie aber nicht. mindestvertragslaufzeiten sind bei verträgen absolut üblich (keine mindestvertragslaufzeit ist da die ausnahme) ebenso kündigungsfristen.
zudem konnte man alles im voraus lesen (es kam also nichts überraschend) und ich wette im verlauf des bestellung kommt sowas wie "Hiermit bestätige ich, dass ich die AGB gelesen habe und akzeptiere"

sei froh, dass es nur 3 monate sind...hätte genauso gut ein jahr mindestvertragslaufzeit sein können
 
Ich frage an dieser Stelle, musstest du irgendwo ein Geburtsdatum angeben, bzw. das Alter...
Hast du, wie es bei erwachsenen Menschen üblich ist, sämtliche Angaben der Wahrheit nach gemacht? Nicht das du dich z.B. Älter gemacht hast... Dann könnten die dir mächtig ärger machen. Als Beispiel:
Du hast angegeben, dass du älter als 18 bist (wovon ich bei einem "Ratenkauf/-vertrag/-zahlung" ausgehe, Jugendliche können so etwas nicht Rechtskräftig abschließen). Der Vertrag wird unwirksam, da du unter 18 bist und so weiter... Allerdings könnten die dich wegen Falschangaben/betrug/sonstwas verklagen. Du bist ab 14 Jahren Straffähig; vor dem Jugendgericht. Und wenn du Verurteilt werden solltest, folgt der Eintrag in das "Polizeiliche Führungszeugnis" (Strafe lass ich mal weg).
Und jetzt kommt der böse Teil: Es gibt Ausbildungen, bei denen brauchst du ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis, sonst kannst du zu der Ausbildung nicht zugelassen werden. Heißt: Du kannst dich um das Bezahlen drücken, nur kann es passieren, das die dich vor Gericht bringen und du eventuell deine Traumausbildung nicht machen darfst.

Und ich sag Vollständigkeitshalber: Ich bin kein Jurist, Fachmann, Berater oder ähnliches. Ich bin ein Laie. Meine Posts in diesem Thema haben keinen Anspruch auch Richtigkeit oder Vollständigkeit. Frag dazu die Eltern oder eine (Schuldner)Beratungsstelle, Sozialpsychologischen Dienst (sollten hier auch helfen können), Jugendpsychiatrischen Dienst, Jugendberatungsstelle...
 
Sei so nett und gib mir deine Kundennummer im Ticketsystem von g-portal.de direkt, ich denke wir beide finden dann eine zufriedenstellende und kulante Lösung für dich.
 
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