Gäste Wlan - Rechtlich & Aufbau - Fritzbox

XMeaningx

Lieutenant
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Juli 2008
Beiträge
766
Hallo zusammen,
Bekannte betreiben ein Gästehaus in welchem der WLAN Aufbau so Aussieht.

Privates: WLan
Router: Firtzbox

Accespoints: 2 X D-Link (per Lan Angebunden)

Gäste WLan :
Guestgate MK II
Accespoints: D-Link (per Lan Angebunden)

Nun wäre der Wunsch alles zu vereinheitlichen, und zwar wie folgt:
(Hauptgrund: Guestgate stürtz immer wieder ab und schlechte WLan abdeckung)
  • Es werden die D-Link Accespoints durch AVM Repeater 1750E ersetzt. (an den jetzigen Positionen per Lan Angeschlossen)
  • Es wird die Mesh Funktion der Fritzbox genutzt.
  • Mittels der Gast-WLan Funktion können somit 2 Netze aufgespannt werden
  • Trennung der Einzelnen Gäste möglich
  • Vorschaltseite mit Nutzungsbedingungen möglich, jedoch Probleme an Smartphones zum Teil wird die Seite nicht geladen.
    Anscheinend hat es mit dem vorzeitigen aufruf einer Https Seite zu tun (siehe AVM -Seite)
  • Landingpage möglich, wird jedoch nicht immer angezeigt (nach nochmaligen login)
  • Loggen der Nutzer Aktivitäten (aktuell wird dies vom Guestgate übernommen)?
  • Gäste WLan ist nicht offen, sondern Passwortgeschützt.
Meine Erste Frage wäre ob ein Loggen der Nutzeraktivtäten notwendig ist (Rechtlich) auch im Bezug auf Störerhaftung, und wenn ja ob dies mit der Firtzbox geht.
Die Zweite Frage ist ob jemand anderweitige Anmerkungen, oder Verbesserungsvorschläge hat.
 
Wenn es nicht offen ist, dürfte das rechtlich schwerer sein.
Stell einfach einen Freifunk-Router für die Gäste hin und das Problem löst sich ohnehin von selbst.
Die Lösung kostet nichts und ist über eine VPN-Verbindung abgesichert.
 
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XMeaningx schrieb:
Meine Erste Frage wäre ob ein Loggen der Nutzeraktivtäten notwendig ist (Rechtlich) auch im Bezug auf Störerhaftung, und wenn ja ob dies mit der Firtzbox geht.

Nein. Ist nicht notwendig. Die Beweispflicht liegt nicht beim Betreiber. Wenn es ein Gästehaus ist, dann sehe ich da eh kein Problem. Kein Cafe oder Hotel loggt einfach so die Daten.
Im Gegenteil. Du könntest dich unter gewissen Umständen sogar strafbar machen wenn bestimmte Privatsachen geloggt werden. Ihr dürft auch nicht einfach Kameras im Gästehaus installieren, mal so als bildhaftes Beispiel. Zumindest müsste man die Nutzer vorher ausreichend darüber informieren.
 
Es soll möglich über alle Etagen und im Außenbereich WLan geben, und das Sowohl für Gäste als auch Privat.

Das Gäste Wlan kann auch ohne Passwort betreiben werden, deshalb frage ich ja.

Und wie ist bei Freifunk die Trennung von Privat zu Offen?
Des weiteren ist die Location in einer Ländlichen Gegend ohne direkte Nachbarn.

Es ist auch ein Cafe mit beim Gästehaus dabei.
 
Freifunk stellt eigene Betriebssysteme für die Router zur Verfügung, die dann ein eigenes Subnetz haben. Damit ist das vom privaten Netz getrennt.

Rechtlich bist du damit auch auf der sicheren Seite. Weitere Informationen findest du auf der Seite des Freifunkvereins(?) deines Ortes.

Router gibt's ab 20-25€

Eine Mesh-Funktion ist im Freifunk selbst realisiert, deshalb braucht ihr keine AVM Repeater (siehe Freifunk-Wiki)

Ich finde die Bewegung äußerst unterstützenswert, da Internet mmn möglichst überall kostenfrei erhältlich sein sollte! :)

Würde ich nicht im 5. Stock wohnen, hätte ich das bei mir auch schon längst eingerichtet, aber so hat man unten auf der Straße selbst mit teureren Routern leider keinen Empfang mehr...
 
Das sind separate Geräte die ihre eigene VPN-Verbindung auf machen, daher vom eigenen Netzwerk natürlich getrennt.
 
Es soll möglich über alle Etagen und im Außenbereich WLan geben, und das Sowohl für Gäste als auch Privat.
Bei der Menge würde ich vielleicht mal darüber nachdenken nicht alles von AVM zu nehmen. Wenn ich lese dass im Außenbereich WLAN existieren soll, bräuchtest du höchstwahrscheinlich einen Access Point, der außen montiert werden kann. Das ist mit den Fritz-Repeatern aber nicht so einfach möglich, weil du immer eine Steckdose genau da brauchst wo der Repeater hin soll (wohingegen du bei einem vernünftigen AP über das flexiblere Netzwerkkabel versorgen kannst)) und die Teile nicht außentauglich sind.

In kurz, das ist doch alles gekniefte Scheiße. Eine Kombination aus Ubiquiti Unifi APs + einem oder mehreren PoE Unifi-Switches und ggf. einem USG ist sinnvoller als jetzt zwanghaft alles über AVM zu realisieren weil jeder zweite Privathaushalt eine Fritzbox hat und der Tellerrand so hoch ist.
 
Nächster Freifunkvereins(?) deines Ortes. 100k entfernt

AVM daher, das es bereits die Fritzbox gibt und 2 x 1750E günstig erworben wurden.
Ubiquiti war auch eine Überlegung ist aber Preislich eher noch teurer.


Das ganze muss auch vom Betreiber einfach zu bedienen sein und mit AVM gibt es hier Bereits Erfahrungen.
Außenbereich bezieht sich auf die am Haus angrenzenden Terrassen, eine Accespoint in außen Mauer nähe ist somit wohl ausreichend.

Ebenso soll die Lösung nicht uferlos teuer werden.
Es muss auch nicht der Repeater vom AVM sein nur ist es meines Wissens nur mit diesen möglich ein Mesh mit der Fritzbox aufzubauen.
Um nochmal zu der Ursprünglichen Frage zu kommen
Datenlogen Ja/Nein? – Nein (siehe Kommentar Smart-)
Gäste WLan: Offen oder Gesichert und welche Zusatzeinrichtungen (Ladingpage, etc)?
 
Die örtliche Nähe ist bei Freifunk auch wenig relevant, neue Netzknoten sind immer gerne gesehen egal wie weit entfernt.
Ist für sowas die sinnvollste Lösung.
 
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Ich meinte nur, dass die dich bestimmt gerne (auf deren Webseite) unterstützen und mit Infos versorgen, wie genau z.B. das Einrichten läuft.

Die 100km sollte deine Internetleitung ja schaffen :D

Mit einem privaten WLAN wirst du unter Umständen mehr Probleme haben, da zwar die Störerhaftung nicht mehr gilt, du aber erstmal nachweisen können musst, dass du nicht vor Ort warst.

Zu deinen Fragen: Wie gesagt: Mit Freifunk hast du das All-inclusive-Paket.

Das entsprechende Betriebssystem auf dem Router installieren, im Netzwerk einrichten und du brauchst dich nicht um die Einstellungen mit Daten loggen und Landing Page kümmern (und deren rechtliche Konsequenzen), da das Freifunk Betriebssystem das WLAN bereits rechtskonform als Hotspot zur Verfügung stellt :)
 
XMeaningx schrieb:
Meine Erste Frage wäre ob ein Loggen der Nutzeraktivtäten notwendig ist (Rechtlich) auch im Bezug auf Störerhaftung, und wenn ja ob dies mit der Firtzbox geht.
Die Störerhaftung wurde letztes Jahr mit einer Änderung des TMG abgeschafft. Der § 8 TMG besagt dazu:
Sofern diese Diensteanbieter nicht verantwortlich sind, können sie insbesondere nicht wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers auf Schadensersatz oder Beseitigung oder Unterlassung einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden; dasselbe gilt hinsichtlich aller Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung dieser Ansprüche.

Der Rechteinhaber kann lediglich zumutbare Sperrmaßnahmen vom Diensteanbieter verlangen.
 
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