Garantie am Komplettsystem

pvx

Cadet 2nd Year
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Feb. 2009
Beiträge
27
Hey,

ich hab vor ca. 1 1/2 Jahren meinen Rechner von Fujitsu Siemens bei Media Markt gekauft...
Da ich zu wenig RAM hab, wollte ich mal wissen, ob ich das Garantiesiegel abmachen kann, bevor die Garantie abläuft. Falls Probleme auftreten, dass Media Markt sich dann nich beschweren kann.

mfg pvx:p
 
telefon in die hand nehmen und anrufen

erstmal willkommen
 
Garantie verlierst du dadurch nicht.
Gibt da schon einiges an Gesetzen drüber.
Ein PC ist dafür da um Teile zu ersetzen und das System den entsprechenden
Anwendungen anzupassen.

Google mal.
Menge Sachen zu finden.

Zitat:

Die Firma kann da behaupten, was sie will, letztendlich hat auch sie sich an geltendes Recht zu halten, welches dir i.d.F. 2 Jahre Garantie auf Elektronikartikel zusichert (§ 438 Abs.1 Nr.3 BGB : Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Gewährleistung seit 1. Januar 2002 im Regelfall zwei Jahre).
 
Gute Frage:
Hier ist zwischen Garantie des Herstellers und Gewährleistung des Händlers zu unterscheiden.
Ich würde schon sagen, dass unter Umständen die Herstellergarantie dabei verfallen kann. Hier solltes du mal beim Support von FSC anfragen. Ich hatte früher auch mal einen FSC und die haben sich bei Problemen immer recht schnell gemeldet.
Die Gewährleistung des Händlers dürfte davon nicht berührt sein, da es schon mehrere Gerichtsurteile dazu gab, die den PC als modulares System gewertet haben.
 
Nein Garantie verliert man nur wenn man unsachgemäß vorgeht. Also wenn die Speicherbänke nach dem Aufrüsten defekt sind dann isses halt nicht so optimal... aber wenn die Festplatte kaputt geht dann hat das offensichtlich ja nichts damit zu tun...
 
Was du meinst ist die Gewährleistung.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Im Prinzip könnte er Klauseln wie "Sie verlieren ihre Garantieansprüche wenn sie einen rosa Hut tragen." in die Garantiebedingungen aufnehmen.

Unangetastet von einer eventuell bestehenden Garantie ist allerdings die gesetzliche Gewährleistung die bei Neuware zwei Jahre beträgt. Bei gebrauchten Sachen kann der Händler diese auf ein Jahr reduzieren.

Was also passieren könnte ist das er die Garantie des Herstellers verliert (vorher anrufen und nachfragen). Seine zweijährige Gewährleistung sollte davon unangetastet bleiben.

Wenn man mutwillig oder unsachgemäß etwas kaputtmacht verliert man übrigens beides.
 
Garantie ist zwar eine frewillige Leistung, aber alles braucht man sich dennoch nicht gefallen lassen. Sonst könnte man ja eine Klausel "Sie verlieren ihre Garantieansprüche im Falle eines Defekts" aufnehmen.
 
Nein, das würde dem Sinn widersprechen, es gibt aber dennoch sehr kuriose Sachen die in manchen Garantiebedingungen stehen. Aber da es eine freiwillige Leistung ist hat der Hersteller da doch recht freie Hand. Daher auch ein sehr guter Tipp: Wenn etwas kaputt ist innerhalb der Gewährleistungfrist: NIE auf die Garantie beziehen! IMMER auf Abwicklung der Gewährleistung pochen! Wenn man eine Garantieabwicklung verlangt geht es nach den Bestimmungen die der Hersteller vorgibt. Gewährleistung ist gesetzlich geregelt!
Und noch ein Tipp: Sowohl bei Gebraucht- als auch bei Neugeräten dreht sich im ersten halben Jahr die Beweislast um, da muss der Händler oder Hersteller beweisen das der Defekt nicht von vornherein vorhanden war. Danach muss man selbst die Beweise erbringen.
 
Danke Leute, ich werd mir eure Tipps mal zu Herzen nehmen und wohl oder übel mal anrufen müssen...

Und nochmal danke fürs Willkommen :)

mfg
 
Brauchst nicht anrufen, gibts haufenweise Gerichtsurteile zu.
Man darf auch während der Gerantiezeit seinen PC aufrüsten, und das Siegel dafür öffnen.
 
Behemoth08 schrieb:
Danach muss man selbst die Beweise erbringen.
Und genau da liegt das Problem, habe schon ein Motherboard zum Händler geschickt, was eigentlich nie wirklich gut gelaufen ist, aber das waren meines Erachtens Treiberprobleme(NVidia Motherboard).
Eines Tages ist das Ding hin, habe es niemals übertaktet o.ä.. Der Onlineshop konnte mir das Board nicht mehr ersetzen und hat mir eine Gutschrift über ca 1/3 des Anschaffungswertes gegeben. Obendrein haben sie ca 8 Wochen gebraucht um festzustellen, dass das Board nicht reparierbar und austauschbar ist.
Habe mich darüber natürlich beschwert, schliesslich krieg ich davon nichtmal annähernd einen Ersatz. Darauf wurde mir (höfflicher fomuliert) geantwortet, ich solle mich damit zufrieden geben, schliesslich sei das eine reine Kulanzleistung.
Und da haben sie in sofern Recht, dass ich ihnen wohl niemals nachweisen kann, dass der Fehler nicht von mir verursacht wurde.
Dem entsprechend kann es schon ab 6 Monaten Sinnvoll sein die Garantie in Anspruch zu nehmen.

@meikel
Sicher dass es die Garantie betrifft, und nicht die Gewährleistung?

edit:
@PVX
Nochmal zusammengefasst.
Falls FSC eine Garantie gibt, dann musst du die vermutlich auch bei FSC beanspruchen.
Also frag bei denen nach.
Auf die Gewährleistung haben Aufkleber o.ä. keinen Einfluss. Die Gewährleistung müsstest du bei Mediamarkt in Anspruch nehmen. Ich vermute mal, dass Mediamarkt in solchen Fällen eher Kulant ist, wenn nicht offensichtlich ist, dass der Anwender das Gerät geschrottet hat. Da ich aber nicht bei Mediamarkt einkaufe ist dies reine Spekulation meinerseits.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und es widerspricht dem Sinn eines PCs, das Aufrüsten zu verbieten. Klauseln die das Aufrüsten untersagen sind AFAIK nicht rechtens (also dass Garantie dann erlischt).
 
Also, ich hab mal 2 Lehrer gefragt, wie das jetzt aussieht, beide haben mir gesagt, dass ich das Siegel entfernen darf. Sie meinten auch beide, dass man seinen PC aufrüsten dürfte und mehrere Gerichtsverfahren so entschieden wurden...

/kann man eigentlich jetzt auch closen :)
 
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