Garantie bei Kauf einer gebrauchten Grafikkarte

speltach

Lt. Commander
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Wie ist es eigentlich mit der Garantie wenn man sich von ebay oder von hier eine Gebrauchte Grafikkarte kauft. Reicht hier im falle eines Defektes die Rechnungskopie aus, oder hat nur der Erstkäufer Anspruch.

Asus gewährt wohl nur dem Erstkäufer Garantie.
ASUS gewährleistet dem Endverbraucher als Erstkäufer eines berechtigten Neugeräts ("Kunde”) dem Grunde nach, dass der erworbene ASUS EEEPC im Sinne einer gesetzlichen Gewährleistung frei von Fehlern, Material- und Verarbeitungsschäden ist. Die Herstellergarantie erstreckt sich dem Umfang nach auf Reparatur oder Ersatzlieferung eines Gerätes nach Ermessen von ASUS. Ein Recht auf Rücktritt von dem mit dem Verkäufer geschlossenen Kaufvertrag oder Minderung wird dem Kunden nach dieser Herstellergarantie nicht gewährt. Ein Entgelt schuldet der Kunde für die Geltendmachung und Durchführung nach diesem Vertrag berechtigter Garantie nicht.
 
Meines Wissen nach hat nur der Erstkäufer anspruch auf Garantie.

Was aber im Regelfall kein Problem darstellt.

Habe selber mal eine gebrauchte Radeon 5870 Eyefinity 6 gekauft, natürlich mit Restgarantie. Diese hat allerdings nicht einmal eine Woche gehalten. Hab danach Kontakt mit dem original Anbieter (Alternate dazumals) aufgenommen und im Namen des ursprünglichen Käufers einen Garantieantrag gestellt.
Karte eingeschickt, überprüfen lassen und danach hat mich der Anbieter von Ebay kontaktiert dass er Summe XY auf sein Konto überwiesen bekommen hat und er mir dies weiter leitet. War zwar etwas Umständlich. Aber gegebenenfalls kann man mit dem Hersteller selbst Kontakt aufnehmen und dem ganze drum herum aus dem Weg gehen.
 
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Der Erstkäufer kann seinen Anspruch aber durch ein schriftliches Dokument an einen weiteren Käufer übertragen. Zumindest habe ich das vor einigen Monaten (in Bezug auf die damaligen PS4-Verkäufe bei Ebay) auf einem der zahlreichen Rechts- und Anwaltsblogs recherchiert.

Nur die Rechnung reicht also nicht, wenn dort der Käufer verzeichnet ist (betrifft also keine Kassenbons aus dem Saturn etc., sondern eher Online-Bestellungen), es muss noch ein unterschriebenes Dokument zum Abtritt des ursprünglichen Käufers vorgelegt werden - natürlich nur, wenn der Händler nachfragt.
 
kommt drauf an ob der name auf der rechnung steht, so bekommt der hersteller gar net mit dass du nicht der erstkäufer bist

ich würde nur eine mittelklasse-karte gebraucht kaufen bei der es sich auch lohnt, mindestens 50€ unter neupreis. das ist halt wie lottospielen, ...

eine highend-karte würde ich niemals gebraucht kaufen, erst einmal weil anfälliger, sind halt hochgezüchtete boliden bei den nur leistung zählt, aber langlebigkeit und wärmeverlust keine rolle spielen.

bei bequiet zB steht das sogar ''1.3 Die Garantie gilt nur für Endkunden (Verbraucher), die das Produkt bei einem autorisierten Listan-Händler erworben haben (Ersterwerb). Sie ist nicht übertragbar.'' http://www.bequiet.com/de/service/warranty
 
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Garantie gibt der Hersteller dem Endkunden, er kann die Garantie an Bedingungen knüpfen wie er lustig ist,

zB nur an Erstkäufer!

Ob er das dann nachweisen kann und wirklich überprüft ist ne andere Frage!

Einzige Ausnahme: EVGA, die machen alles nur über Seriennummer, brauchste keine Rechnung.

ABER der Händler muss sich an die gesetzliche Gewährleistung halten und darf diese nicht an Bedingungen knüpfen!

Es besteht also die Gewährleistung des Händlers!
 
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Mal abgesehen davon dass viele Hersteller nur gegenüber Partnern aber nicht zwingend gegenüber Endkunden Garantie leisten. Zudem es zum eine millionsten Mal Garantie und Gewährleistung zu trennen gilt.

Bei der Garantie bestimmt einzig der Garantierende die Bedingungen wem gegenüber er was wie lang garantiert, hier muss man in die Garantiebedingungen jedes einzelnen Hersteller zu jedem einzelnen Produkt schauen. Bei der gesetzlichen Gewährleistung besteht der Vertrag zwischen Händler und Endkunden. Die Gewährleistung kann mittels einer Abtretung oder Ermächtigung übertragen werden WENN die AGB des Händlers dies zulassen.

Zudem gilt nach bei der gesetzlichen Gewährleistung nach sechs Monaten die Beweislastumkehr, das bedeutet der Kunde muss beweisen das der Mangel in der mangelhaften Verarbeitung des Produkts begründet liegt.

Meist sind die Händler hier kulanter doch man sollte sich halt nicht wundern wenn die Gegenseite ihre Ansprüche entsprechend geltend macht. Der Händler ist in der Regel dann kulant wenn der Hersteller seinerseits eine üppige Garantie bietet die den Gewährleistungsanspruch abdeckt.

Das bedeutet ich als Händler zum Beispiel verkaufe keine Canon-Consumer-Drucker weil die nur 12 Monate Hersteller-Garantie haben und ich die Dinger dann danach wegschmeissen kann wenn was ist und auf eigene Kosten ersetzen oder den Kunden abschreiben wenn ich ihm mit der Beweislastumkehr komme, angesichts der 6-12,-€ die man am Artikel an Rohertrag hat und der Haltbarkeit dieser Ramschprodukte ist das natürlich ein Witz. Schließlich weiß ja auch der Hersteller warum er darauf keine längere Garantie gibt.
 
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Sehr gute Zusammenfassung der ganzen Sache von Cat Toaster, ich weiß nicht wie das speziell bei Grafikkarten ist, da ich hier glücklicherweise noch keine Garantie/Gewährleistung in Anspruch nehmen musste. Aber bspw. bei WD Festplatten ist es relativ einfach direkt die Garantie in Anpruch zu nehmen. Seriennummer online eingeben -> Status prüfen -> RMA anfordern. Wäre schön wenn das überall so wäre aber wie Cat Toaster auch schon schrieb, kommt es auch immer auf das einzelne Produkt an.
 
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