Der2er
Lieutenant
- Registriert
- Aug. 2011
- Beiträge
- 986
Hallo,
kennst sich jemand mit den Garantie-Bedingungen von LG aus?
Möchte mir ein gutes, gebrauchtes G2 aus der Bucht holen.
Bin mir aber nicht mehr sicher, ob ich da ohne weiteres Garantie bekomme.
Habe schon per Google verschiedene Foren durchsucht und mich auf der LG-Homepage umgeschaut.
Aber habe da sehr wechselnde Informationen gefunden.
Einige sagen "Nur der Erstkäufter bekommt Garantie". Wenn ich also ein Gerät mit sagen wir 1,5 Jahren Restgarantie und Rechnung ersteigere bekomme ich trotzden keinen Service von LG, da nicht mein Name und Adresse auf der Rechnung stehen.
Andere sagen "Rechnung wird nicht benötig. IMEI bzw. Seriennummer reicht".
Das wäre gut für mich. Aber kann ich mir nich vorstellen. Dann könnte man auch auf gestohlenen Geräten Garantie-Ansprüche erheben. Und LG kennt ja dann nur das Herstellungs-, aber nicht das Kaufdatum.
Die Alternative wäre natürlich die Gewährleistung über den Händler. Aber der könnte ja genauso argumentieren, dass ich nicht der Erstkäufer bin.
Oder wenn es der Kassenbon (ohne personenbezogene Daten) von irgend nem Laden in 400km in Entfernung ist, hilft mir das auch wenig.
Gibts hier jemanden mit entsprechenden Erfahrungen und/oder Kenntnissen?
Schon mal vielen Dank im Voraus.
Gruß
Der2er
kennst sich jemand mit den Garantie-Bedingungen von LG aus?
Möchte mir ein gutes, gebrauchtes G2 aus der Bucht holen.
Bin mir aber nicht mehr sicher, ob ich da ohne weiteres Garantie bekomme.
Habe schon per Google verschiedene Foren durchsucht und mich auf der LG-Homepage umgeschaut.
Aber habe da sehr wechselnde Informationen gefunden.
Einige sagen "Nur der Erstkäufter bekommt Garantie". Wenn ich also ein Gerät mit sagen wir 1,5 Jahren Restgarantie und Rechnung ersteigere bekomme ich trotzden keinen Service von LG, da nicht mein Name und Adresse auf der Rechnung stehen.
Andere sagen "Rechnung wird nicht benötig. IMEI bzw. Seriennummer reicht".
Das wäre gut für mich. Aber kann ich mir nich vorstellen. Dann könnte man auch auf gestohlenen Geräten Garantie-Ansprüche erheben. Und LG kennt ja dann nur das Herstellungs-, aber nicht das Kaufdatum.
Die Alternative wäre natürlich die Gewährleistung über den Händler. Aber der könnte ja genauso argumentieren, dass ich nicht der Erstkäufer bin.
Oder wenn es der Kassenbon (ohne personenbezogene Daten) von irgend nem Laden in 400km in Entfernung ist, hilft mir das auch wenig.
Gibts hier jemanden mit entsprechenden Erfahrungen und/oder Kenntnissen?
Schon mal vielen Dank im Voraus.
Gruß
Der2er