Garantie durch Gerätetausch?

AllesPutt

Lieutenant
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Guten Morgen

Evtl. kennt sich jemand aus?

Es geht im eine Waschmaschine. Gekauft 01.18. Diese war stetig kaputt und wurde nach einem Jahr durch den Werkskundendienst komplett getauscht. Also nicht der Händler, sondern vom Hersteller.

Ich habe zu der ersten Maschine eine 5 Jahresgarantie direkt vom Hersteller.

Nun ist die zweite Maschine seit letztes Jahr auch das dritte mal defekt.
Immet das gleiche Problem.
Letzte Reparatur 12.22 und aktuell schon wieder.

Jetzt die Frage.

Woe verhält es sich mit der Garantie bei Gerätetasuch? Wird die neu anfangen oder läuft diese trotzdem ausgehend vom Kauf?

Wie sieht das mit der Garantie auf reparierte Teile aus? Wird dann die Garantie auf die ersetzten Teile 2 Jahre sein oder nicht?

Habe ich überhaupt nach nun der dritten Reparatur noch die Möglichkeit das Gerät abermals tauschen zu lassen?

Garantie wäre offiziell bei Kauf 01.18 ja nun zuende, deshalb die Fragen.

Danke
 
Garantien und Gewährleistungen beziehen sich natürlich auf das Kauf/Rechnungsdatum.
 
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AllesPutt schrieb:
Wird dann die Garantie auf die ersetzten Teile 2 Jahre sein oder nicht?
siehe @DarkAngel2401
Immer gerechnet ab Kaufdatum, Garantie läuft für das komplette Gerät, i.d.R. nicht für einzelne Ersatzteile während dieser Laufzeit.

Gibt aber Ausnahmen - Zitat:

"Ob aber eine Nacherfüllung auch zum Neubeginn der Verjährungsfrist führt, ist eine Frage des Einzelfalls. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs kommt es nämlich darauf an, ob Sie die Reparatur oder auch den Austausch als Anerkenntnis der Mängelbeseitigungspflicht des Verkäufers ansehen können. Manchmal bekommen Sie eine Reparaturbestätigung, auf der sich der Zusatz "Gewährleistungsfall" oder Ähnliches findet. Dann ist die Sache einfach. Für das ausgetauschte oder reparierte Gerät beginnt die Verjährungsfrist neu und läuft wieder für 2 Jahre.

Haben Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, wird es schwieriger. Es kommt dann beispielsweise auf Umfang, Dauer und die Kosten der Reparaturarbeiten an. Besonders umfangreiche und kostspielige Arbeiten deuten eher auf ein Anerkenntnis der Nacherfüllungspflicht hin. Kleinstreparaturen oder der Austausch günstiger Ersatzteile spricht eher für eine Kulanzlösung. Hat der Verkäufer die Mängelbeseitigung aus reiner Kulanz übernommen oder um einen Streit gütlich zu beenden, beginnt die Gewährleistungsfrist nicht neu zu laufen."
Quelle: https://www.ergo.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/gewaehrleistungs-nach-reparatur
 
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Die Gewährleistung dürfte hier wahrscheinlich auch irrelevant sein, da es ja um eine zusätzlich vereinbarte Garantie geht.
Die Garantie dürfte nun auch ausgelaufen sein (Genaues geben da aber nur die Garantiebedingungen her.)
Ggf. könnte auf die im Rahmen der Garantie erfolgten Arbeiten eine gesetzliche Gewährleistung greifen. Weiß nicht, ob das so ist. Und wenn, dann bezieht sich das aber nur auf die konkrete Reparatur. Also nicht "gestern wurde die Tür repariert, also hab ich jetzt 2 Jahre Gewährleistung auf die Funktion des Kabels."
 
deYoda schrieb:
siehe @DarkAngel2401
Immer gerechnet ab Kaufdatum, Garantie läuft für das komplette Gerät, i.d.R. nicht für einzelne Ersatzteile während dieser Laufzeit.

Gibt aber Ausnahmen - Zitat:

"Ob aber eine Nacherfüllung auch zum Neubeginn der Verjährungsfrist führt, ist eine Frage des Einzelfalls. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs kommt es nämlich darauf an, ob Sie die Reparatur oder auch den Austausch als Anerkenntnis der Mängelbeseitigungspflicht des Verkäufers ansehen können. Manchmal bekommen Sie eine Reparaturbestätigung, auf der sich der Zusatz "Gewährleistungsfall" oder Ähnliches findet. Dann ist die Sache einfach. Für das ausgetauschte oder reparierte Gerät beginnt die Verjährungsfrist neu und läuft wieder für 2 Jahre.

Haben Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, wird es schwieriger. Es kommt dann beispielsweise auf Umfang, Dauer und die Kosten der Reparaturarbeiten an. Besonders umfangreiche und kostspielige Arbeiten deuten eher auf ein Anerkenntnis der Nacherfüllungspflicht hin. Kleinstreparaturen oder der Austausch günstiger Ersatzteile spricht eher für eine Kulanzlösung. Hat der Verkäufer die Mängelbeseitigung aus reiner Kulanz übernommen oder um einen Streit gütlich zu beenden, beginnt die Gewährleistungsfrist nicht neu zu laufen."
Quelle: https://www.ergo.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/gewaehrleistungs-nach-reparatur
das ist so stark verkürzt, dass es falsch ist.

https://autokaufrecht.info/2018/04/...bei Vornahme von Nachbesserungsarbeiten,1 BGB).

"Vielmehr müssen besondere Umstände vorliegen, die es ausnahmsweise rechtfertigen, von einem Neubeginn der Verjährung auszugehen. Dieser kann deshalb allenfalls angenommen werden, wenn es um denselben Mangel oder um die Folgen einer mangelhaften Nachbesserung geht und die Maßnahmen des Verkäufers unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls als konkludentes Anerkenntnis seiner Pflicht zur Mängelbeseitigung anzusehen sind."

@TE
sollte die Frist tatsächlich um sein, wäre letzter Notnagel ggf. noch ein sog. "Weiterfresserschaden", einfach Mal googeln, wird mir jetzt zu lang.
 
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Mickey Cohen schrieb:
das ist so stark verkürzt, dass es falsch ist.
Sagt im Grundsatz das gleiche, Deine Formulierung ist nur komplizierter
Ausserdem redet er von einer Waschmaschine...:)
 
nein, aus der Seite von der ergo geht nicht hervor, dass es sich um den selben Mangel handeln muss oder der weitere Mangel gerade durch die Reperatur verursacht worden sein muss, was aber ganz wesentlich ist.
außerdem redet die ergo Seite auch von einem Fernseher...?
 
Mickey Cohen schrieb:
es sich um den selben Mangel handeln muss
erschliesst sich eig aus dem Kontext für mich: DIE Reparatur und DEN Austausch, nicht EINE Reparatur oder EINEN Austausch.

Darfst aber gerne recht haben, Juristendeutsch hab ich leider nicht studiert.

Mickey Cohen schrieb:
von einem Fernseher...?
Jo, stimmt - nur bei Autos sind halt auch die Verkäufer deutlich "spitzfindiger", koschd ja au bissle mehr als die anderen Kleinteile :freak:

In meinem Baumarkt waren da beide Seiten meist auch deutlich entspannter...😉
 
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Hey und Guten Abend zusammen

Danke dass ihr euch einen Kopf gemacht habt. 👍

Zum Thema

Es ist der exakt gleiche Fehler wie zuvor auch.
Ist sogar im Fehlerspeicher festgehalten.
Techniker war auch heute da und nahm die Störung auf.

Ich habe laut Kaufvertrag auf 2018 zwar keine Garantie mehr aber es wurde 2019 das Gerät aus 2018 getauscht und zwar komplett.

Jetzt wurde dieses wieder 2 x wegen den gleichen Fehlern, wie das alte Gerät repariert.

Man will nun eine Kulanz prüfen, da es wirklich die Serie für mich war und die letzte Reperatur im Dezember 22 erfolgte. Garantieauslauf war 4.1.23.

Man kann jedoch diese Maschine, da sie nicht mehr gebaut wird, nicht liefern und hat bereits eine vergleichbare Ersatzmaschine gefunden. Jetzt liegt die Sache bei der Prüfung, wobei ich große Hoffnung auf Annahme habe, denn die Abteilung hat auch gerade angerufen und noch mal die genaue Bezeichnung der Ersatzmaschine erfragt um keine Fehler zu machen. Das würde man alles nicht machen, denn offiziell wäre ich ja raus und man bräuchte sich diese Mühe nicht mehr machen.

Werde berichten.

Natürlich könnte man bei der Reparatur aus Dezember 22 jetzt peŕ Anwalt was versuchen aber so ist es nervenschonder und bis jetzt sehr entgegenkommend. Den Techniker z.B. brauchte ich nicht zahlen.

👍
 
AllesPutt schrieb:
Man kann jedoch diese Maschine, da sie nicht mehr gebaut wird, nicht liefern und hat bereits eine vergleichbare Ersatzmaschine gefunden.
Darf ich mal fragen, wie die Marken der alten und neuen Maschine heißen?
 
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AllesPutt schrieb:
und bis jetzt sehr entgegenkommend
Na das ist ja wohl der beste Lösungsweg
Viel Erfolg!
Ergänzung ()

AllesPutt schrieb:
peŕ Anwalt was versuchen
Kann halt in Stress ausarten, versuchs erstmal auf Kulanz
 
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@wuselsurfer

Klar. Siemens 👍

@de

Das mit dem Anwalt war nur darauf bezogen, ohne Kulanz und ohne Garantie, quasi ein Versuch durch fehlerhafte Reparatur z.B.

Das war auch nur als Beispiel, denn wir reden hier von einer 1600€ Waschmaschine 😉

Das Modell war jedoch nicht lange am Markt, wird wohl Gründe haben.
Ist eine Avantgarde WM14U840, alles Touchscreen usw.
Probleme machte jedoch immer das Dosiersystem iDos. Es schaltete sich einfach ab. iDOS ist ein Zweikammersystem für Flüssigwaschmitel.

Eigentlich eine wirklich schicke Waschmaschine, Design top, Funktionen top aber anscheinend eine Fehlkonstruktion.

Nun steht in der Auswahl eine WM14VE43
Dort ist zwar auch wieder iDos aber eine neuere Version.
 
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wuselsurfer schrieb:
Und ich kauf noch die 100.- EUR teurere.
Da war dann bestimmt schon der Servicemonteur eingepreist... :heilig:
 
AllesPutt schrieb:
iDOS ist ein Zweikammersystem für Flüssigwaschmitel.

Bei Miele nennt sich das TwinDos und hat bei uns auch schon Probleme gemacht. Zum Glück war es in dem Fall nicht die Maschine sondern die Kartuschen die einen Konstruktionsfehler hatten. Diese haben sich immer zusammengezogen sodass die Maschine diese nicht mehr erkannt hat. Mittlerweile haben die Kartuschen hinten ein kleines Loch zur Entlüftung damit das nicht mehr passiert :D
Haben vom Techniker damals eine blanko Kartusche bekommen zum Umfüllen.

Kann mir aber durchaus vorstellen das solche Systeme gerne mal stunk machen. Siemens scheint ja bisher kulant bei dir zu reagieren.

Kenne es ehrlich gesagt auch so, dass eine Garantie durchaus neu beginnen kann wenn der Fehler wieder und wieder Auftritt. Bin aber kein Jurist - vielleicht hatte ich bisher immer Glück.
 
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ich bin jetzt nicht so tief drin im Waschmaschinenmarkt, aber ist das das waschmischenenäquivalent zu Kapsel-Kaffeemaschinen?
 
Guten Morgen

So, heute habe ich Post bekommen.

Siemens tauscht mir auf Kulanz meine Maschine in den nächsten Tagen, kostenlos, aus.
Ich durfte mir auch eine vergleichbare Maschine aussuchen und es wird, wie bereits gesagt, die WM14VE43.

👍
 
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