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Notiz Garantie: MSI verlängert Haftung auf Produkte um zwei Monate
- Ersteller POINTman-10
- Erstellt am
- Zur Notiz: Garantie: MSI verlängert Haftung auf Produkte um zwei Monate
Chismon
Admiral
- Registriert
- Mai 2015
- Beiträge
- 8.781
Genannt werden neben Deutschland auch Nordamerika, Australien, Bahrain, Belgien, Kanada, Frankreich, Hong Kong, Italien, Japan, Kuwait, Malaysia, Niederlande Norwegen, Singapur, SĂĽdkorea, Spanien, Schweden, Schweiz und GroĂźbritannien.
Tja, wo liegt denn bloĂź Kanada, doppelt gemoppelt ...
Ansonsten hätte man bei MSI auch weniger Knausrigkeit walten lassen können und gleich ein halbes Jahr mehr Garantie geben können als nur 2 Monate.
Das ist wohl eher ein Marketing-Gag von MSI als dass es wirklich Käufern großartig zugute kommen würde.
Zuletzt bearbeitet:
McLovin14
Lt. Commander
- Registriert
- Aug. 2013
- Beiträge
- 1.203
Schau mal die Mainboard-Tests von Hardware-Unboxed zu den X570 MSI-Boards an, dann weißt du, was die anderen damit meinen, wenn sie sagen MSI hat abgebaut...Coeckchen schrieb:Kann ich so nicht bestätigen, alle MSI Produkte die ich in den Letzten 10 Jahren gekauft hab (vor allem Mobos, auch für kollegen) hatten bisher bei mir die Beste Speicherplatzkompatiblität und bisher nicht 1 Ausfall.
B
Biertrinker
Gast
zonediver schrieb:MSI... das sind die, die eine Garantie "ab Herstellungsdatum" geben, aber ned draufschreiben, WANN das Teil produziert wurde... ein Witz-Verein - diese Pappnasen đź‘Ž
Garantiedauer des Produktes:
Diese Garantie gilt für die auf dem Etikett auf der Rückseite oder auf dem Seriennummernaufkleber des Produktes angegebene Dauer („Garantiezeit“), z. B.: 12M bedeutet 12 Monate, 24M bedeutet 24 Monate und 36M bedeutet 36 Monate ab dem Tag an dem das Produkt erstmals durch einen Endkunden erworben wurde („Kaufdatum“). Falls kein Kaufbeleg vorgezeigt werden kann, gilt das Herstellungsdatum des Produktes als Kaufdatum.
Das habe ich jetzt bei MSI direkt gefunden. Wie kommst du zu deiner Aussage?
Die steht ja im krassen Widerspruch zu dem was ich gefunden habe.
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Danke fĂĽr die Info - bis jetzt war's so, das MSI die Garantie ab Produktionsdatum festlegte, welches natĂĽrlich nicht ersichtlich war. Gut zu wissen, dass es jetzt doch "transparenter" geworden ist đź‘ŤBiertrinker schrieb:Garantiedauer des Produktes:
Diese Garantie gilt für die auf dem Etikett auf der Rückseite oder auf dem Seriennummernaufkleber des Produktes angegebene Dauer („Garantiezeit“), z. B.: 12M bedeutet 12 Monate, 24M bedeutet 24 Monate und 36M bedeutet 36 Monate ab dem Tag an dem das Produkt erstmals durch einen Endkunden erworben wurde („Kaufdatum“). Falls kein Kaufbeleg vorgezeigt werden kann, gilt das Herstellungsdatum des Produktes als Kaufdatum.
Das habe ich jetzt bei MSI direkt gefunden. Wie kommst du zu deiner Aussage?
Die steht ja im krassen Widerspruch zu dem was ich gefunden habe.
DarkSoul
Commander
- Registriert
- Aug. 2008
- Beiträge
- 2.650
Ja, aber dann vor dem Kauf. Wenn Sie Garantie dem Endkunden gegenüber geben, dann ist diese verbindlich.Knuddelbearli schrieb:Garantie ist eine freiwillige leistung da kann MSI quasi machen was sie wollen, können auch einfach gar keine geben usw.
Anscheinend schon, sonst würdest Du den Paragraphen dazu kennen: § 443 BGBKnuddelbearli schrieb:Dazu braucht man kein juristisches Hintergrundwissen
Ergänzung ()
Man kann die gekauften Produkte MSI ja wegen der Garantie registrieren... da verlangen sie aber schon noch einen Beleg, hab grad meine 2070S registriert, da ich das sonst wieder vergesse.Biertrinker schrieb:Falls kein Kaufbeleg vorgezeigt werden kann, gilt das Herstellungsdatum des Produktes als Kaufdatum.
Zuletzt bearbeitet:
(Fehlendes "kann" ergänzt)
eSportWarrior
Lieutenant
- Registriert
- Jan. 2016
- Beiträge
- 986
psychotoxic schrieb:Aber ist es nicht so, dass die Garantie Bedingungen bindend sind? Zb ich kaufe ein Gerät mit zwei Jahren Garantie zu Bedingung xyz
Kann das nach dem Kauf einfach geändert werden? Msi war ja eh ein komischer Fall, hier hing die Garantie glaube ich vom Produktionsdatum ab.
Psy
So sieht es aus, aber ich wĂĽsste nicht wer wegen einer positiven Ă„nderung klagen wĂĽrde. GGf. ist eh alles abgedeckt mit Klauseln im Vertrag.
M
Maike23
Gast
Schon falsch. Wenn man Garantie und Sachmängelhaftung(Gewährleistung) in einem Satz verwendet, kommtcbtestarossa schrieb:p.s. Das Kaufdatum ist ausschlaggebend und nur das zählt wann Gewährleistung und Garantie beginnt und endet.
selten eine korrekte Aussage dabei heraus.
Beispiel:
https://de.msi.com/page/warranty/vga
Grafikkarten Servicerichtlinie
Garantiedauer: 3 Jahre
Die Garantie von 36 Monaten gilt fĂĽr alle MSI Grafikkarten, ab Produktionsdatum.
Bin durch Zufall auf das Thema hier gestoĂźen und wollte etwas anmerken.zonediver schrieb:Danke fĂĽr die Info - bis jetzt war's so, das MSI die Garantie ab Produktionsdatum festlegte, welches natĂĽrlich nicht ersichtlich war.
Den von Biertrinker zitierten Passus konnte ich auf der Internetseite von MSI nicht finden. Allerdings gibt es ihn 1 zu 1 so auf der Internetseite von Asus.
Bei MSI steht, wie Maike23 auch schon geschrieben hat:
In der Regel 36 Monate ab Produktionsdatum. Ausnahmen bilden Fertig-PCs, Laptops und Gehäuse, dort ist das Kaufdatum entscheidend.
Den Status der Garantie kann man wohl nach der Registrierung des Produktes auf der MSI Kundenseite einsehen. Siehe: https://de.msi.com/support/technical_details/product-warranty-related
Das Produktionsdatum findet man anhand der Seriennummer: https://us.msi.com/page/warranty/mb
Aus irgendwelchen GrĂĽnden ist diese Information auf der deutschen Variante der Garantieseite nicht zu finden.
In den USA gibt es die 3 Jahre Garantie sogar ab Rechnungsdatum.
The warranty period will begin on the date of purchase the end user made from an authorized retailer if an invoice is provided as a proof of purchase.