Garantie Umtauschrecht?

RaZeR86

Lt. Commander
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Hallo liebe Leute.

Ich habe mir eine Logitech G9 Lasermaus gekauft (72€).
Diese war nach einem halben Jahr defekt.
Also bin ich in den Laden meines damaligen Vertrauens gegangen.
Da ich ja nicht ohne Maus konnte habe ich mir die Roccat Kone + gekauft.
Jetzt nach 5 Wochen erhalte ich eine Email meine Maus wäre wieder da.

Aber nicht mehr in Form einer G9 oder G9xx sondern in Form einer 30€ maus.
Einer Logitech G500 :eek:

Habe 4 Tage Zeit sie ab zu holen.
Was kann ich jetzt machen?

Finde das schon eine dezente Frechheit mir so einen Austausch an zu bieten.
Mir gehts einfach ums Prinzip.
Stell ja auch kein Porsche hin und bekomm nen VW beetle wieder.
Auch wenn die G500 eine gute Maus ist, mag alles sein, aber was hab ich da für chancen?

Achso der Laden heißt kmshop.
 
Hi,
ich würde erstmal anrufen ob es sich um einen Fehler in der Mail handelt.
Sonst einfach mal den Einlieferbescheid raus kramen und den mitnehmen und zeigen das es sich um eine ander Maus handelt die eingeschickt wurde.

gruß
 
Ich würde denen gehörig meine Meinung sagen und die kaputte Maus zurückverlangen und dann direkt zu Logitech schicken.
Soweit ich weiß, gibt es bei Logitech einen recht guten Endkundenservice.
 
g9 oder geld zurück. verarschen können die nen anderen ...
 
Gehst du in den Laden und sagst entweder G9 du hast ja schliesslich eine G9 gekauft oder Geld, was anderes akzeptierst du einfach nicht und setzt denen eine Frist das zu klären.
 
Musst du nicht annehmen.
Einfach darauf pochen eine neue G9 zu erhalten, die alte reparieren zu lassen (gut dafür isses zu spät) oder aber das Geld zurückfordern.

Der Shop hat übrigens nichts mit der Garantie zu tun, die gibt Logitech. Der Shop macht das auf Basis der Gewährleistung.
 
Innerhalb der ersten 6 Monate liegt die Beweispflicht auf jeden Fall beim Hersteller/Verkäufer. Sie müssen anstandslos deine Maus entweder durch ein gleichwertiges Modell ersetzen oder dir den vollen Kaufpreis zurückerstatten.
 
Gut lasst sie 7 monate in meinem Besitz gewesen sein.
Darauf will ich mich nicht festbeißen.

Also habe ich da eine reale Chance ja?
Es war eigentlich nur das Mausrad kaputt (ist wohl ne Krankheit).

Ich meine ich seh das wie ihr, man kauft für teuer Geld was hochwertiges.
Und bekommt dann nur eine Mittelklasse wieder.

Bin schon echt enttäuscht da ich schon ne richtige Stange Geld in dem Laden über die Jahre gelassen hab.

Bei km kostet die G500 fast 50€ (online 32€)
Eine G9xx kostet 53€ (bei denen).

Werd da morgen mal nachfragen was das soll.
Am liebsten ist mir ja geld zurück, bzw den jetzigen Wert erstattet.
Denke aber km lässt sich darauf nicht ein, bei Reklamationen sind sie immer ganz ping...

(Hatte schon damals ein problem bei denen das mein AMD 9950BE defekt war.
Er lief nur mit wenig Takt mit normalen Takt ging er immer aus.
Da haben sie auch erst getestet und ich bekam eine andere CPU eine Tray (boxed gekauft),
war stink sauer und als ich die einsetzte und ließ AMD 9550x4 brannte ich ja lichterloh.
Wollten mir damals pertu keine 9950BE mehr rausrücken, später klärte es sich auf,
das einer eine andere CPU auch reklamiert hat und der bei km die Hüllen vertauscht hat.
Kam nur raus weil der andere Kunde den 9950 nicht zum laufen bekam da sein Board keine 140W CPU konnte, sonst wäre ich beim 9550 hängen geblieben)

Das ist quasi das 2te Ding und langsam werd ich richtig sauer.
 
Zuletzt bearbeitet:
RaZeR86 schrieb:
Werd da morgen mal nachfragen was das soll.
Am liebsten ist mir ja geld zurück, bzw den jetzigen Wert erstattet.
Denke aber km lässt sich darauf nicht ein, bei Reklamationen sind sie immer ganz ping...

(Hatte schon damals ein problem bei denen das mein AMD 9950BE defekt war.
Er lief nur mit wenig Takt mit normalen Takt ging er immer aus.
Da haben sie auch erst getestet und ich bekam eine andere CPU eine Tray (boxed gekauft),
war stink sauer und als ich die einsetzte und ließ AMD 9550x4 brannte ich ja lichterloh.
Wollten mir damals pertu keine 9950BE mehr rausrücken, später klärte es sich auf,
das einer eine andere CPU auch reklamiert hat und der bei km die Hüllen vertauscht hat.
Kam nur raus weil der andere Kunde den 9950 nicht zum laufen bekam da sein Board keine 140W CPU konnte, sonst wäre ich beim 9550 hängen geblieben)

Das ist quasi das 2te Ding und langsam werd ich richtig sauer.

Da kann Ich nur sagen: Such dir einen neuen Laden deines Vertrauens.
Du hast 2 Jahre gewährleistung, nach dem ersten halben Jahr hast du zwar die Beweispflicht, aber der Händler muss dir dennoch die Ware umtauschen. Außerdem hast du ja noch Garantie.

Ich würde defekte Hardware nie zum Händler bringen. Ich würde sie gleich beim Hersteller einschicken. Das erspart einem viel Ärger, wie Ich finde. Beim Händler können solche Geschichten passieren, wie du sie gerade hier erzählst. Normal müssten die dir die Ware durch ein gleches Modell ersetzen oder den Kaufpreis voll erstatten. Aber oftmals wird da herumgezickt und mit der Unwissenheit der Leute gespielt. Die denken wir wären alle blöd und wüssten nichts von unseren Umtauschrechten.
 
Ich kann nur sagen wie es in anderen Elektronikbranchen ist, da wird gewöhnlich ein Nachfolge Modell angeboten, oder aber eben Gutschrift, je nachdem mit oder ohne Nutzungsabschlag.

Wenn die Abwicklung über den Händler stattfindet gelten dessen AGB. Ich kaufe seit 2004 bei KM ein und hatte zig Garantiefälle, und bisher nie ein Problem, sofortiger Austausch, aber vieleicht kommts ja auf die Filiale an.

Die haben ja auch noch ne Zentrale, vieleicht kannst du da auch mal anfragen.
 
Naja die Filiale ist in Berlin Mitte.
Auch immer sehr nett und Kompetent.
1ne 6870 gekauft, wurde ich gefragt was für ein Netzteil ich habe.
Ich ein Bequiet 530W.

Seine Worte:
Nein um gottes Willen das läuft niemals er hat da Erfahrung ich solle mir ein neues 750W Gerät kaufen,
er hat gerade ein Angebot für 130€.

Joa so läuft das da ab.
Selten das ich an einen wirklich fähigen gerate der nicht jemanden irgendwas aufbinden will.
 
Im Regelfall bietet Logitech eine höherwertige Maus zum Austausch. Meine VX Nano gibt es auch nicht mehr und nun bekomme ich eine Anywhere MX.

Steig denen bei KM mal aufs Dach, so geht das nicht.
 
Was mich wundert ist, warum ihr dann noch in solchen Läden einkauft?
Ich hab einmal eine schlechte Erfahrung mit unserem MM gemacht und somit hat er sichs mit mir verscherzt.

Ich rate dir, dass du entweder deine defekte Maus zurückverlangst oder eben den Nachfolger (G9X) falls es die G9 nichtmehr gibt.
Mit deiner defekten G9 meldest du dich dann beim Logitech Support, die dir zu deiner Zufriedenheit weiterhelfen werden.
 
Gut lasst sie 7 monate in meinem Besitz gewesen sein.
Darauf will ich mich nicht festbeißen.

Wenn mehr als 6 Monate her, muss der Händler nicht mehr tauschen sondern kann reparieren, bzw. einschicken.

Einfach mal nachhaken, aber ein Recht hast du nicht, bezüglich Ungleichtausch, dies fällt unter die Rubrik Restwert, denke nicht das der Händler einfach ohne Einverständnis die neue Maus versendet hat.

Gruß
 
Was du machen kannst? Einfach in den Shop gehen und nachfragen. wir haben leider weder Kontakt zu Logitech noch zu deinem Händler. Vielleicht ist da einfach ein kleiner Irrtum unterlaufen. Oder es hat jemand eine G500 eingeschickt gehabt und eure beiden Mail Adressen vertauscht...

Weiters würde ich persönlich sowieso nicht mehr dort einkaufen wenn ich genau weiß, dass wenn etwas kaputt ist immer nur Scherereien sind.

UmtauschRECHT gibt es sowieso nicht. Du hast 6 monate Gewährleistung und diese ist gesetzlich. Garantie gibt nur der Hersteller / Händler und das ist Kulanz. Deswegen musst auch DU beweisen, dass du es nicht ruiniert hast. Soviel mal zu den Basics.
 
ph0enX schrieb:
UmtauschRECHT gibt es sowieso nicht. Du hast 6 monate Gewährleistung und diese ist gesetzlich. Garantie gibt nur der Hersteller / Händler und das ist Kulanz. Deswegen musst auch DU beweisen, dass du es nicht ruiniert hast. Soviel mal zu den Basics.

Klar gibt es das Recht auf Umtausch wenn die Sache mangelhaft ist, heißt aber da Nacherfüllung. Als Käufer hat man grundsätzlich das Recht zwischen Austausch und Reparatur zu wählen, leider beachtet das keiner so genau. Und Gewährleistung sind 24 Monate, Beweislastumkehr hin oder her. Im Grunde kann dir der Hersteller bei bösem Willen schon in den ersten 6 Monaten mit teuren Gutachten beweisen, dass die Sache bei Übergabe Mängelfrei war, dann hilft dir das Recht auch nicht.

Des weiteren ist immer als erstes der Händler der erste Ansprechpartner, nicht der Hersteller. Garantie ist an das gut dünken des Herstellers gebunden, aber im Regelfall hilft es einem schon besser als die Gewährleistung.
 
NEIN du hast KEIN Recht auf Umtausch:

Kein Recht auf Umtausch
Während sowohl das Rückgaberecht als auch die Sachmängelhaftung gesetzlich geregelt sind, besteht hinsichtlich des Umtauschs kein rechtlicher Anspruch. Zwar sind viele Unternehmen aus Kulanz zum Umtausch der Waren bereit, doch sind sie hierzu keinesfalls verpflichtet. Wichtig ist: Dies gilt nur beim Kauf in einem Geschäft und auch nur, wenn die Sache nicht mangelhaft ist. Als mangelhaft gilt diese jedoch nicht schon, wenn sie dem Kunden nach dem Kauf nicht mehr zusagt.
Da der Umtauch gesetzlich nicht geregelt ist, bestehen bei der Abwicklung große Unterschiede, da dieser von jedem Verkäufer zu seinen Bedingungen angeboten werden kann. Etwaige gewohnheitsrechtliche oder regionale Bestimmungen gibt es hierbei nicht. Ist der Kunde sich beim Kauf der Ware nicht vollkommen sicher, sollte er sich daher vorher über eine eventuelle Umtauschmöglichkeit erkundigen und die Konditionen hierzu erfragen.

http://www.ekritik.de/html/umtausch__gewahrleistung_und_r.html
 
Dies gilt nur beim Kauf in einem Geschäft und auch nur, wenn die Sache nicht mangelhaft ist.

§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1.
nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2.
nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3.
nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.



Es geht hier eindeutig um eine mangelhafte Sache und mit Umtausch in diesem Falle ist im saloppen Sprachgebrauch der Eintausch gegen einen mangelfreien Sachgegenstand gemeint. Da brauchst du jetzt nicht schreien und mit Texten kommen, die das Fernabsatzgesetz zitieren, welches schon seit 2002 außer Kraft gesetzt und ins BGB aufgenommen wurde.
 
hat sich geklärt.
Nach einem kurzen Gespräch und eine Beratungsrunde mit dem Chef des Hauses kamen wir zum entschluss.
Sie wünschen mir einen schönen Tag und zahlen mir den Betrag der Maus zu 100% aus.

Damit konnt ich def. leben und bedanke mich rechtherzlich für die Anteilnahme.
Ihr habt mir hier echt geholfen meinen Willen durch zu setzen.
 
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