Leserartikel Garantiefall: absolutes Ärgernis und der Kunde ist der Dumme

AnkH

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Hallo Leute,

Ich muss hier jetzt mal ordentlich Dampf ablassen. Folgendes Szenario: vor etwas mehr als einer Woche hat sich der VRAM meiner ASUS GTX-670 DCII TOP verabschiedet. Garantiefall. Also die Karte brav meinem Händler vorbeigebracht und als Garantiefall angemeldet. Die Dame am Tresen, schön unhöflich wie viele Angestellten in der Schweiz, machte mich bereits darauf aufmerksam, dass dieser Spass zwei bis vier Wochen dauern könnte. Etwas verstimmt stimmte ich zu, da ich als Optimist eher mit zwei Wochen rechnete, da der Defekt ja bekannt war.

Nun, etwas mehr als eine Woche später und erst auf mein Nachfragen hin wurde mir vom Händler sehr freundlich mitgeteilt, dass der Händler da keinerlei Einfluss nehmen kann auf die Dauer des RMA Auftrags und dass ich im Falle von ASUS mit mindestens sechs (6!) Wochen rechnen müsse. Ich solle mich doch Ende November wieder melden...

Gehts sonst noch? Da platzt mir echt der Kragen. Ich habe für die Karte bezahlt und ohne meine lächerliche HD4000er im i5 könnte ich meinen PC jetzt als Kunstobjekt ohne Funktion bestaunen. Sechs Wochen Wartezeit ohne Ersatzgerät? Dazu noch die Frechheit, im selben Mail auf sowieso entstehende Kosten hinzuweisen? Und als Kunde ist man der Dumme, es gibt keine Möglichkeit, dem Händler oder ASUS da Druck machen zu können. Eine absolute Frechheit. Einzig die dämliche Fristsetzung könnte ich versuchen, wohl aber auch ohne Erfolgsaussichten. Mir geht das echt auf den Senkel, für jedes noch so dämliche Gerät kriegt man einen Ersatz, weil die Leute wissen, dass es nicht ohne geht. Bei einer Grafikkarte schaust Du in die Röhre. Mich nervt das. Nicht nur, weil es genau beim Release von BF4 passieren muss, auch sonst finde ich es absolut stossend, dass ich sechs Wochen ein unbrauchbarer PC zu Hause rumstehen habe und am Ende noch dafür bezahlen muss, dafür, dass ich sechs Wochen lang keine Grafikkarte hatte. Kundenverarsche. Nicht mehr und nicht weniger. Viel Spass denjenigen Kunden, welche einen Laptop zur Reparatur schicken müssen und sonst keinen Computer besitzen. Sechs Wochen verzicht und nichts kannst Du machen. Lächerlich.

Grafikkarte: ASUS GTX-670 DCII TOP mit 2GB VRAM
Händler: digitec AG in der Schweiz

So, nun habe ich mich wieder beruhigt... :D
 
Tja; Servicewüste Deu... äähhh... Schweit eben.

Aber im Ernst: Hast doch überall nur Ärger; wenns um Service geht.
 
Ich frage mich, warum Du bei einem Garantiefall die Karte nicht direkt an Asus gibst.
Der Händler hat damit doch eigentlich dann gar nichts mehr zu tun.
 
Sechs Wochen ist bei Asus noch relativ wenig. Ich hab meine defekte 560Ti von Asus über den Händler eingeschickt. 4 Monate und etwaige Nachfragen und Beschwerden später war noch immer nichts von Asus zu hören. Der Händler konnte sich auch nur für die Unannehmlichkeiten entschuldigen und hat mir daraufhin den Kaufpreis erstattet.

Ich werden um Asus wenn möglich einen Bogen machen. Bis dato war ich zumindest von den Produkten von Asus überzeugt.
 
Und der Händler kann wirklich nichts machen, der schickt die Karte ja auch nur weiter und wartet dann. Deinen Frust solltest du also am Hersteller auslassen.
 
Du ärgerst dich wegen der 6 Wochen. Wie es in der Schweiz ist, weiß ich nicht. In Deutschland muss man das im Zweifelsfall hinnehmen. Der Händler hat drei Versuche, der erste ist der Verkauf, dann darf er zweimal Nachbessern. Wie schnell das Nachbessern gehen soll, ist nicht wirklich festgelegt. Gute Händler hätten direkt eine neue Karte ausgegeben und würden den RMA-Fall im Hintergrund mit dem Hersteller regeln. Manche machen es eben nicht - leider. Chancen bei einer Klage hat man bei 6 Wochen noch nicht, eher nach einem Vierteljahr. Sofern sich eine "Klage" bei einer Grafikkarte überhaupt lohnt.

Zusätzlich ist deine Karte 1,5 Jahre alt, oder? In Deutschland müsstest du beweisen, dass der Defekt beim Kauf schon vorhanden war. Das ist fast unmöglich. Man ist auf die Gnade des Händlers oder Herstellers angewiesen.

Hauptsache, der Dampf ist abgelassen. Ist auch wichtig. :)
 
hamju63 schrieb:
Ich frage mich, warum Du bei einem Garantiefall die Karte nicht direkt an Asus gibst.
Der Händler hat damit doch eigentlich dann gar nichts mehr zu tun.

Asus nimmt seit 2006 keine RMAs (Mobos&Grakas) von Endkunden mehr an (Ausnahme Händlerinsolvenz). Sehr zum Ärger der Kunden.
 
Wilhelm14 schrieb:
Du ärgerst dich wegen der 6 Wochen. Wie es in der Schweiz ist, weiß ich nicht. In Deutschland muss man das im Zweifelsfall hinnehmen.

Man muss dies überhaupt nicht hinnehmen. Richtig ist, dass man dem Händler eine angemessene Zeitspanne einräumen muss, welche sich bei 2-4 Wochen einpendelt. Wobei 4 Wochen schon äußerst grenzwertig ist. Nach 2 Wochen kannst Du allerdings eine Frist von bspw. 3 Tagen setzen. Wird diese Frist nicht eingehalten so erhöhe die Frist um weitere 7 Tage. Wird diese Frist nicht eingehalten, kannst Du vom Kaufvertrag zurück treten (auch außerhalb der 14 Tage Widerruf) und der Händler muss Dir den vollen Kaufpreis zurück erstatten.

Wie lange darf eine Reparatur dauern?

Es kommt immer auf die defekte Ware und den damit zusammenhängenden Aufwand der Reparatur an. In der Regel müssen Sie dem Händler bis zu zwei oder drei Wochen Zeit geben, damit dieser das defekte Produkt wieder in einen funktionsfähigen Zustand versetzen kann. Sehr lange Reparaturdauern von beispielsweise fünf oder sechs Wochen müssen Sie keinesfalls hinnehmen.

Sollte das der Fall sein, so setzen Sie dem Händler, bei dem Sie das Produkt gekauft haben, per Einschreiben mit Rückschein eine Frist von einer Woche und verlangen die sofortige erfolgreiche Beendigung der Reparatur, und kündigen Sie im gleichen Schreiben an, dass Sie ansonsten vom Kaufvertrag zurücktreten werden. Schicken Sie diesen Brief nicht an die Reparaturwerkstatt oder den Hersteller der Ware, Ihr Ansprechpartner ist nur der Verkaufsladen, in dem Sie das Produkt gekauft haben.

Quelle: http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reklamation-und-umtausch/
 
Ehm darum kauf ich nur bei Amazon :D

Ist der Artikel kaputt .... gibt's das Geld zurück .... keine lange Wartezeit und co.

Klar dafür zahlt man im Endeffekt 5-10% mehr aber das ist es mir wert.

Bestes Beispiel meine 770, die gabs überall für 360€ und ich habse für 389€ bei Amazon gekauft.

Sollte die jetzt jedoch innerhalb der Garantiezeit kaputt gehen, geht ne Mail an Amazon raus und Schwupps bekomme ich 389€ zurück.
 
So einen Mist kann ich bestätigen. Als bei einem Studienkollegen 2005 der nagelneue Laptop abgeraucht ist, bekam er ihn nach 3 Monaten wieder "repariert" zurück. Seine Daten waren natürlich futsch und als Betriebsystem gabs gratis noch das Win XP...auf niederländisch. Wie wir dann erfahren haben, hat Asus angefangen Rücklaufteile in Europa wohl zu zentralisieren um Kosten zu sparen. Das das Gerät wohl nicht für einen holländischen Kunden bestimmt war, hatte man wohl übersehen.

Inzwischen bin ich dazu übergegangen den Hersteller direkt anzuschreiben, so wie es bei bei meinen Sony Vaio war oder neulich bei meiner Canon Kamera. Der sagt mir dann welcher autorisierter Händler in der Nähe oder in Deutschland fähig ist sich der Reparartur anzunehmen. Bei dem Sony Vaio in München hatte ich ihn nach 2 Tagen wieder zurück, wenn ich den da abgegeben hätte wo ich ihn gekauft hätte so teilte man mir mit, hätte ich ein paar Wochen warten können. Diese hätten das Gerät allerdings auch nur dort hin geschickt wo ich gleich zur Reparatur hin bin. Nur im Falle von Corsair, als man mir nahe legte ich solle mich mit denen wegen meiner Wasserpumpe auseinandersetzen habe ich mich geweigert. Die Adresse war in den USA, da habe ich meinen Versandhändler dann doch das Messer auf die Brust gesetzt. ;-)
 
Wilhelm14 schrieb:
... Der Händler hat drei Versuche, der erste ist der Verkauf, dann darf er zweimal Nachbessern. Wie schnell das Nachbessern gehen soll, ist nicht wirklich festgelegt [...] Zusätzlich ist deine Karte 1,5 Jahre alt, oder? In Deutschland müsstest du beweisen, dass der Defekt beim Kauf schon vorhanden war. Das ist fast unmöglich. Man ist auf die Gnade des Händlers oder Herstellers angewiesen.

Nicht immer Gewährleistung und Garantie durcheinanderbringen.
Der TE hat einen Garantiefall angemeldet (bei dem Alter der Karte ist ein Gewährleistungsanspruch auch kaum noch durchsetzbar).
Die Garantie gibt der Hersteller und ist damit alleiniger Ansprechpartner - mit Ausnahme der Hersteller, die einen RMA-Fall mit Privatkunden nur über den Händler abwickeln (das hat verschiedene Gründe, die nicht nur zum Nachteil des Kunden sind!). Der Händler ist aber nur Erfüllungsgehilfe und auf keinen Fall zu einer Ersatzleistung verpflichtet (man stelle sich vor, Hardwareversand etc. müssten 30-40% Ersatzmaterial unterschiedlichster Hardware für solche Fälle bereithalten - die zu bezahlenden Preise würden sehr deutlich in die Höhe schnellen).

Der Frust des TE gegenüber dem Händler ist somit unbegründet (wenn vielleicht auch verständlich). Es zeigt aber auch die extreme Abhängigkeit gewisser Menschen von Dingen, die für das alltägliche Leben eher eine untergeordnete Rolle spielen. Denn wären sie lebensnotwendig (sowie z.B. ein Zweitschirm beim Fallschirmspringen), würde man die Kosten dafür auch nicht scheuen.
 
Moin,

ich hatte vor einer Woche selbst einen Garantiefall (GTX580 ist 2 Wochen vor Ende der 2-jährigen Gewährleistung abgeraucht).
Erst einmal ist zu sagen, dass die Händler die Ware zum Hersteller einschicken müssen. Der direkte Weg geht nur wenn der Händler, bei dem die Hardware erworben wurde, Inso. ist bzw. nicht mehr exisitiert.
Letzten Endes bist Du als Kunde so oder so (erstmal) der Dumme, denn eine Art Sofotaustausch existiert nicht.
Ich habe meine defekte Karte eingesandt und mir - im Bewusstsein, dass ein Austausch Wochen dauert - direkt eine neue gekauft (auch bei mir lässt BF4 grüßen ;) ).
Wenn der Ersatz für meine alte Karte da ist, werde ich die Karte entsprechend direkt weiter verkaufen.

in diesem Sinne
Grüße blueGod
 
Doc Foster schrieb:
Investiere die Energie doch lieber in das Studium deiner Rechte als Käufer.

Sehr gut - der (nahezu) einzige, sinnvolle Beitrag in diesem Thread... ;-)

Aber mal im Ernst: Das Ausfall- und Wartezeiten immer ärgerlich sind (egal, in welchem Zusammenhang), ist unbestritten. Mich wundert immer wieder nur, warum die Leute meinen, Anspruch auf einen umgehenden Ersatz zu haben. Oder gar auf einen Leih-Artikel während der Nachbesserungs-/Mängelbeseitigungs-Zeit. Man möge sich vorstellen, welche Auswirkungen es auf die Endpreise hätte, wenn die Händler und Hersteller allesamt einen Pool an allen möglichen Ersatz- und Leih-Artikeln anlegen würden. Nur für den Fall der Fälle, wenn König Kunde kommt & wieder meint, einen Ausfall nicht verkraften zu können...

LEUTE! Wenn ihr sowas wollt, dann bezahlt gefälligst auch dafür!!! Es gibt durchaus Händler-Angebote mit Direkt-Austausch-Garantie, 24-Stunden-Austauschservice und, und, und. So ein Service kostet aber eben deutlich mehr. Und daher sind solche Angebote eben auch in keiner "Geiz-ist-Geil-ich-bin-doch-nicht-blöd-Geizhals-billiger-de-Preisliste" im Bereich "ganz dolle billig" zu finden!

Und noch eine Bitte: Kommt nicht immer mit den Beispielen "Beim Kumper vom Schwager meiner Oma gab's sofort einen Tausch-Artikel". Das fällt schlichtweg unter Kulanz, gepaart mit "Schwein gehabt". Kein Händler verwendet eventuelle Lagerbestände gern für einen Gewährleistungs-Tausch. Was nicht umgehend nach Lager-Eingang sofort wieder in Umsatz umgewandelt wird, ist totes Kapital.

Das nur mal so als Denk-Anstoß von meiner Seite. Und um meinerseits ein wenig "Dampf abzulassen", wie der Thread-Ersteller auch. Und nun los, drescht drauf auf mich! ;-)
 
Tunguska schrieb:
Der Frust des TE gegenüber dem Händler ist somit unbegründet (wenn vielleicht auch verständlich). Es zeigt aber auch die extreme Abhängigkeit gewisser Menschen von Dingen, die für das alltägliche Leben eher eine untergeordnete Rolle spielen. Denn wären sie lebensnotwendig (sowie z.B. ein Zweitschirm beim Fallschirmspringen), würde man die Kosten dafür auch nicht scheuen.

Ehm, wenn mein Post so rüberkam, dass ich die "Schuld" dem Händler zuschieben will, dann war das unbeabsichtigt. Ist mir schon klar, dass der Händler da kaum was bewirken / ändern kann. Betreffend Kosten: ich kauf schon lange nicht mehr das günstigste Modell beim günstigsten Händler. Mit ASUS bei digitec AG dachte ich, ich habe einen guten Deal gemacht. Dass ASUS da nicht mehr so dolle ist, wusste ich nicht. Immerhin hab ich für die Grafikkarte mehr bezahlt als anderswo, gerade eben weil der Service von digitec ausgesprochen gut ist.

Theo Rehtisch schrieb:
LEUTE! Wenn ihr sowas wollt, dann bezahlt gefälligst auch dafür!!! Es gibt durchaus Händler-Angebote mit Direkt-Austausch-Garantie, 24-Stunden-Austauschservice und, und, und. So ein Service kostet aber eben deutlich mehr. Und daher sind solche Angebote eben auch in keiner "Geiz-ist-Geil-ich-bin-doch-nicht-blöd-Geizhals-billiger-de-Preisliste" im Bereich "ganz dolle billig" zu finden!

Du hast ja keine Ahnung, wenn Du mich in die "Geiz-ist-Geil" Abteilung klassifizierst. Siehe oben. Ich bin bereit, für besseren Service etc. auch mehr zu bezahlen. Hab ich ja auch, dachte ich zumindest...

Theo Rehtisch schrieb:
Das nur mal so als Denk-Anstoß von meiner Seite. Und um meinerseits ein wenig "Dampf abzulassen", wie der Thread-Ersteller auch.

Willkommen im Club. Sowieso ein Scheisstag heute :D
 
masterrob schrieb:
Man muss dies überhaupt nicht hinnehmen. Richtig ist, dass man dem Händler eine angemessene Zeitspanne einräumen muss, welche sich bei 2-4 Wochen einpendelt. Wobei 4 Wochen schon äußerst grenzwertig ist. Nach 2 Wochen kannst Du allerdings eine Frist von bspw. 3 Tagen setzen. Wird diese Frist nicht eingehalten so erhöhe die Frist um weitere 7 Tage. Wird diese Frist nicht eingehalten, kannst Du vom Kaufvertrag zurück treten (auch außerhalb der 14 Tage Widerruf) und der Händler muss Dir den vollen Kaufpreis zurück erstatten.

...

Und wieder so ein Humburg... bitte erst mal die Quellen, die man selber zitiert, richtig lesen & auch verstehen. Ich sag nur "In der Regel...". Vor allem aber: Wie kommt man - mal unbesehen der maximal möglichen Zeitdauer für die Nachbesserung - nur auf den Rückschluss, daß der Händler im Falle einer fehlgeschlagenen Nachbesserung "den vollen Kaufpreis" zurück erstatten müsste?!? Ich wiederhole: Humburg! Denn: Es tritt eine Rückabwicklung des Kaufes "Zug um Zug" statt. Und das heißt eben nicht nur: "Ey, Händler, gib!". Sondern es heißt auch "Ey Käufer, gib!".

Will heißen: Der Käufer hat den bisher gezogenen Nutzen zurück zu gewähren, was sich letztlich in einem Nutzungs-Abzug niederschlägt, der vom Kaufpreis abgezogen wird. Womit dann i.d.R. die nächsten Streitigkeiten vorprogrammiert sind - der Händler wird natürlich (wenn er "ein guter Kaufmann" ist, sprich: Seinen Verlust klein halten will, was ja sein gutes Recht ist) den Nutzungs-Abzug recht großzügig kalkulieren.

Lirum larum: Sich um sowas alles zu streiten, Anwälte zu bemühen, und, und, und... Ich kann keinem dazu raten. Oft genug hab ich solche Fälle "für den Anwalt unseres Vertrauens" vorbereitet, oft genug saß ich als Zeuge vor Gericht. Und oft genug hab ich dann letzten Endes einen traurigen/verärgerten/weinenden Kunden von dannen ziehen sehen. Es ist nicht so, daß Händler immer "doof sind", oder "nur in die eigene Tasche wirtschaften", oder "Kunden-unfreundlich" sind. Sie wollen schlichtweg am Leben bleiben, ein erfolgreiches Geschäft betreiben. Nur, wenn sie das können, wird es sie überhaupt lang genug geben, um zukünftige Reklamationen bearbeiten zu können. Allzu oft wird das vollkommen übersehen.


@AnkH: Sorry, wenn das falsch rüber kam - ich hab dich nirgendwo hin "klassifizieren" wollen. Täte mir leid, wenn das so rüber kam. Ich hab da mehr allgemein gesprochen & nicht dich persönlich anfeinden wollen!
 
Zuletzt bearbeitet:
masterrob schrieb:
Wobei 4 Wochen schon äußerst grenzwertig ist.
Ja richtig. Aber was machst du, wenn es trotz Fristsetzung länger als 4 Wochen dauert? Klagen? Die Zeitangabe aus dem Rechtsanwaltslink sind nur von diesem geschätzt. Einen Paragraphen gibt es dazu nicht. Eine Klage mit Aussicht auf Erfolg halte ich nach vier Wochen für äußerst unwahrscheinlich. In dem Link finde ich auch nichts, was man machen soll, wenn sich der Händler quer stellt.

Tunguska schrieb:
Nicht immer Gewährleistung und Garantie durcheinanderbringen.
Das war nicht meine Absicht, der Unterschied ist mir klar. Gewährleistung ist verpflichtend. Und Garantie ist etwas, was der Händler freiwillig einräumt. Daher sage ich auch, dass man von der Gnade dessen abhängig ist.
 
asus hat kein Endkunden Support, man muss zum Händler schicken
wenn du eine Karte direkt an asus schickst bekommst du das Paket unbearbeitet zurück und kannst sogar eine strafe bekommen
 
Wilhelm14 schrieb:
Ja richtig. Aber was machst du, wenn es trotz Fristsetzung länger als 4 Wochen dauert? Klagen? Die Zeitangabe aus dem Rechtsanwaltslink sind nur von diesem geschätzt. Einen Paragraphen gibt es dazu nicht. Eine Klage mit Aussicht auf Erfolg halte ich nach vier Wochen für äußerst unwahrscheinlich. In dem Link finde ich auch nichts, was man machen soll, wenn sich der Händler quer stellt.

Klagen kannst Du erst wenn die von Dir gesetzte Frist verstrichen ist und selbst dann würde ich, wenn ich den Weg zum Gericht für den Besten halten würde, erneut mindestens 2 neue Fristen setzen mit der Androhung einer Klage und Schadensersatz, um mich weiter abzusichern.

@Theo Rehtisch: Ein Nutzungs-Abzug, bzw. Anrechnung des Wertverlustes der Sache, bei einer Schuldigkeit des Verkäufers halte ich persönlich für Humbug. Dieses Recht des Verkäufers ist mir bei dem Widerrufsrecht geläufig. Der Verkäufer hat schlicht und ergreifend sich nicht an den Kaufvertrag gehalten - denn eine Nachbesserung alias Reparatur fällt meines Wissens unter die Gewährleistung, welche Teil des Kaufvertrags ist und gesetzlich vorgeschrieben ist. Diese ganze Sache ist ein Streitthema hoch zehn und kann am Ende nur vom Richter entschieden werden, dazu fehlt einfach ein wirklich notwendiger Gesetzestext.
 
masterrob schrieb:
...

@Theo Rehtisch: Ein Nutzungs-Abzug, bzw. Anrechnung des Wertverlustes der Sache, bei einer Schuldigkeit des Verkäufers halte ich persönlich für Humbug. Dieses Recht des Verkäufers ist mir bei dem Widerrufsrecht geläufig. Der Verkäufer hat schlicht und ergreifend sich nicht an den Kaufvertrag gehalten - denn eine Nachbesserung alias Reparatur fällt meines Wissens unter die Gewährleistung, welche Teil des Kaufvertrags ist und gesetzlich vorgeschrieben ist. Diese ganze Sache ist ein Streitthema hoch zehn und kann am Ende nur vom Richter entschieden werden, dazu fehlt einfach ein wirklich notwendiger Gesetzestext.

Da liegst du allerdings falsch. Egal, ob bei Widerruf, oder Nichterfüllung einer aus dem Vertrag resultierenden Verpflichtung (im besprochenen Fall die Gewährleistungs-Pflicht): Es tritt in beiden Fällen eine Rückabwicklung des Kaufes ein. Und die richtet sich in beiden Fällen nach exakt den selben, gesetzlichen Voraussetzungen des BGB. Nämlich diesen:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__346.html

Klarer geht es nicht, es fehlt also mitnichten an einem "Gesetzestext".
 
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