Gebrauchte Karte als Neu verkauft ?

NoiseBlocker76

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Hallo, nachdem ich hier im Forum gut beraten wurde habe ich mich für eine Sapphire Pulse RX 6700 XT von Mindfactory entschieden. Habe etwas über 400€ gezahlt und musste heute bei Auspacken Feststellen das die Karte gebraucht wirkt. es ist das spätere Model mit den Größeren Abmessungen aus 2022.

Deshalb würde ich gerne mal eure Meinung dazu hören:

Die Siegel des Kartons waren in Ordnung mit Sapphire Logo.
Die Antistatische Folie war aber nicht verschlossen, kein Klebestreifen etc, einfach offenes Ende. (Unboxing Vid hat andere Folie und Klebestreifen.)
An der Karte war kein PCIe Stecker Schutz aus Gummi.
An der Karte war keine Folie zum abziehen vorhanden. ( Unboxing Vid sieht man aber das da ne Folie drauf ist)
Der Pci Stecker weißt leichte Gebrauchsspuren, wie es typisch ist für das Ein/Aus stecken in den PCIe/slot auf.

Hat jemand diese Karte und kann sagen ob es bei ihm auch so war ?
Werden die Karten getestet und eingesteckt woher diese Spuren kommen könnten ?
Ist es vll üblich das der Hersteller einfach gebrauchte Karten wieder neu verpackt ?
Mindfactory sagte mir dazu am Telefon das die Karte vom Hersteller als Neuware geliefert wurde.
 
Sapphire hat vermutlich einfach Verpackungskosten gespart.
Wenn du Spuren am PCIe Slot hast, kann das auch vom Test in der Fabrik kommen
 
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Wie jeder andere Händler auch, darf mindfactory Retouren, welche einwandfrei funktionieren, als Neuware verkaufen.
Also ist es möglich, dass die Karte schon einen "Vorbesitzer" hatte. Trotzdem darf sie als Neuware deklariert werden, sofern sie keinen Defekt aufweist.
 
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Hi,

ich hatte die Karte auch gekauft, allerdings nicht von MF.

NoiseBlocker76 schrieb:
Die Siegel des Kartons waren in Ordnung mit Sapphire Logo.

War bei mir auch, beide Kartonöffnungen waren versiegelt.

NoiseBlocker76 schrieb:
Die Antistatische Folie war aber nicht verschlossen, kein Klebestreifen etc, einfach offenes Ende. (Unboxing Vid hat andere Folie und Klebestreifen.)

War nicht zugeklebt (nur umgeschlagen)

NoiseBlocker76 schrieb:
An der Karte war kein PCIe Stecker Schutz aus Gummi.

War bei mir auch nicht.

NoiseBlocker76 schrieb:
An der Karte war keine Folie zum abziehen vorhanden.

Folie war vorhanden, allerdings nicht auf den Lüftern.
 
Das ist normal.

Hab Spaß damit.
 
NoiseBlocker76 schrieb:
Ist es vll üblich das der Hersteller einfach gebrauchte Karten wieder neu verpackt ?
Mindfactory sagte mir dazu am Telefon das die Karte vom Hersteller als Neuware geliefert wurde.
Ist ein offenes Geheimnis. Kunde bringt Ware zurück, weil gefällt nicht. Ware wird getestet, Ware OK - also wieder verpacken und verkaufen.
Ist zwar nach deutschen Recht nicht erlaubt, aber wo kein Kläger dort kein Richter und so. Ja, absolut unverschämt, aber leider bekomme ich sowas öfter mit.
Ob das ganze nun bei Sapphire so gelaufen ist oder bei Mindfactory kann ich dir nicht sagen.
 
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MF ist leider relativ bekannt dafür Retouren als Neu wieder zu verkaufen.
Du wirst eine Karte haben die zu dem Schema "Ich kauf mir X Karten und behalte nur die Beste" gehörte, das passiert bei MF ständig, und nicht nur da.
Leider gobt es weiterhin viel zu viele Vögel welche sich Karten zum "Durchtesten" bestellen um dann eben die beste zu behalten und bilden sich ein das des ja völlig in Ordnung ist. Das der Händler diese Karten dann eig. als Gebraicht oder mindestens B-Ware verkaufen muss (mit entsprechendem Preisabschlag -> Verlust), ist diesen "Individuen" völlig egal. Das die Händler es auch nicht so MACHEN wie es vorgeschrieben ist ... gibt eben diesen Gestallten auch noch Recht.

Opfer sind das Personen wie du. Die Karte dürfte ein paar Bench-Runs inkl. OC bis Absturz hinter sich haben, sollte aber normal laufen. NEU ist sie trotzdem nicht (wirklich).
 
Man darf auch ausgepackte oder mal eingebaute Karten als Neuware verkaufen, alles andere wär ja auch verrückt aus sicht des Händlers.

Ich würde die Karte einfach einbauen und verwenden, egal ob sie schonmal ausgepackt oder sie einbaut war hast du trotzdem Gewährleistung und Garantie,.
 
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Lan_Party94 schrieb:
Ist zwar nach deutschen Recht nicht erlaubt, aber wo kein Kläger dort kein Richter und so. Ja, absolut unverschämt, aber leider bekomme ich sowas öfter mit.

Selbstverständlich ist das erlaubt, sofern es sich um Online bestellte und verkaufte Ware handelt.
Und das wird sicherlich auch so bleiben, solange es Honks gibt, die sich einen Artikel bei drei Händlern bestellen und dann den behalten, der als erstes geliefert wird, oder im Falle von Grafikkarten z.B. die, die am leisesten ist.
Was sollen denn Händler sonst mit den retournierten Artikeln machen?
Entsorgen?
 
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Lan_Party94 schrieb:
Ist zwar nach deutschen Recht nicht erlaubt
Absoluter Unsinn.
Lan_Party94 schrieb:
aber wo kein Kläger dort kein Richter und so.
Da wurde schon oft geklagt. Wird abgewiesen, wenn die Ware im Neuzustand ist.
Selbst Verbraucherschutzzentralen sehen darin kein Problem..
Lan_Party94 schrieb:
Ja, absolut unverschämt, aber leider bekomme ich sowas öfter mit.
Ebenfalls absoluter Quatsch. Soll alles als Gebraucht mit X Prozent Rabatt verkauft werden, weil es mal wer in der Hand hatte oder kurz eingebaut hat?


hamju63 schrieb:
Selbstverständlich ist das erlaubt, sofern es sich um Online bestellte und verkaufte Ware handelt.
Das ist offline genauso erlaubt :D Es geht ja um die Ware und du willst doch nicht nen Offlinehändler benachteiligen, weil er kulant ist und was zurücknimmt?^^
 
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Ja es DARF als "Neuware" verkauft werden ABER !! Es muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden das es eine Rücksendung bzw. bereits geöffnete Ware ist ohne Abnutzungsspuren. Selbst auf EBay MUSS das angegeben sein sonst knüpppelt der Käuferschutz SEHR gerne den unehrlichen Verkäufer zusammen (hatte ich schon).
 
Fernabsatz heisst nicht, eine Grafikkarte auf Herz und Nieren im Rechner zu testen und dann einen Widerruf zu machen. Ein Gerät nach widerrufenem Kaufvertrag als neu zu verkaufen, ist total legal.
UmkehrSchluss: fernabsatz sagt, Prüfung wie im Geschäft. Wenn sich ein Kunde im Geschäft die Ware anschaut und prüft, ist sie danach  nicht gebraucht, oder?
 
NatokWa schrieb:
Ja es DARF als "Neuware" verkauft werden ABER !! Es muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden das es eine Rücksendung bzw. bereits geöffnete Ware ist ohne Abnutzungsspuren. Selbst auf EBay MUSS das angegeben sein sonst knüpppelt der Käuferschutz SEHR gerne den unehrlichen Verkäufer zusammen (hatte ich schon).

Bitte den dafür aktuell geltenden Gesetzestext angeben.
 
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Lan_Party94 schrieb:
Ist zwar nach deutschen Recht nicht erlaubt,
Quelle im deutschen Recht dazu bitte - Sinn oder Unsinn falls sowas existieren würde bitte auch hinterfragen. Kannst ja mal nachlesen in deinen Gesetzesquellen, wie und ob überhaupt die Begriffe "neu" oder "gebraucht" resp. "Neuware"/"Gebrauchtware" so definiert sind, wie du es hier auslegst
 
hamju63 schrieb:
Selbstverständlich ist das erlaubt, sofern es sich um Online bestellte und verkaufte Ware handelt.
Kenne ich auch so.
Cardhu schrieb:
Das ist offline genauso erlaubt :D Es geht ja um die Ware und du willst doch nicht nen Offlinehändler benachteiligen, weil er kulant ist und was zurücknimmt?^^
Kenne ich nur aus dem Online Handel. Soweit ich weis bzw. wurde mir das mal so erklärt - Geöffnete Ware bzw. gebrauchte muss als B-Ware deklariert werden. Hier z. B. werden geöffnete Waren mit 3% Nachlass verkauft - aber nur, wenn da auch drauf steht das sie geöffnet waren.

BTW:
Bei Hygiene Artikel ala Zahnbürsten oder Kopfhörer geht das nicht. Aufgemacht reicht schon um die Rücknahme abzulehnen, weil es nicht weiter verkauft werden kann/darf.

Bin Service Techniker, kein Verkäufer - mir wurde das so zugetragen. Würde mich jetzt auch nicht wundern, wenn mir die Verkäufer hier das ganze falsch aufgelegt haben - ist bei der "Kompetenz" der Kollegen hier nicht auszuschließen. ;)
 
NatokWa schrieb:
Ja es DARF als "Neuware" verkauft werden ABER !! Es muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden das es eine Rücksendung bzw. bereits geöffnete Ware ist ohne Abnutzungsspuren.
Und wo soll das stehen?
Das führt das ganze ad absurdum.
NatokWa schrieb:
Selbst auf EBay MUSS das angegeben sein sonst knüpppelt der Käuferschutz SEHR gerne den unehrlichen Verkäufer zusammen (hatte ich schon).
Was ebay macht oder verlangt, ist deren Sache. Daraus kannst du keine deutschen Gesetze ableiten..


Lan_Party94 schrieb:
Bin Service Techniker, kein Verkäufer - mir wurde das so zugetragen. Würde mich jetzt auch nicht wundern, wenn mir die Verkäufer hier das ganze falsch aufgelegt haben - ist bei der "Kompetenz" der Kollegen hier nicht auszuschließen. ;)
Als Techniker sollte man wissen, dass man nie einem Verkäufer trauen sollte :D
 
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@NatokWa
Hättest du dafür die passende gesetzliche Grundlage? Mir kommt das sehr spanisch vor.
Ich hab auch noch nicht davon gelesen, obwohl ich mich zumindest früher ganz gut in den Bereich ausgekannt hab.
 
Lan_Party94 schrieb:
Kenne ich auch so.
erst sagst du es ist nicht erlaubt, dann schreibst du das du es auch so kennst? Was nun? Mindfactory ist ein Online Händler, der Kauf war Online - bleibst du bei deiner Aussage, dass es nach deutschem Recht nicht erlaubt ist?
 
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@rinatb @abcddcba
Wenn ihr es so genau wisst - wieso schreibt ihr dann nicht wie es ist?
Anstatt hier auf "Zeig mal wo das steht" zu machen, könnte man auch mal schreiben wie es tatsächlich ist - wenn ihr es doch so genau wisst.
Bin immer dankbar, wenn ich korrigiert werde oder mir etwas beigebracht oder gezeigt wird - aber so ist das eher kontraproduktives verhalten.

abcddcba schrieb:
erst sagst du es ist nicht erlaubt, dann schreibst du das du es auch so kennst? Was nun? Mindfactory ist ein Online Händler, der Kauf war Online - bleibst du bei deiner Aussage, dass es nach deutschem Recht nicht erlaubt ist?
Richtig, Mindfactory betreibt Online Handel als auch Verkauf vor Ort. Meine Aussage war auf den lokalen Verkauf bezogen, das hätte ich besser beschreiben sollen.
 
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