Geld zurück fordern

Raiid

Lt. Junior Grade
Registriert
Sep. 2009
Beiträge
280
Hallo Leute,

meiner Schwester is was ziemlich dummes passiert. Bzw sie war dumm. Sie wollte ein Iphone 4 haben. Und im ICQ kannte sie jemanden der an sowas angeblich günstig rankommt. Nun gut. Die haben sich im ICQ ausgetauscht. Darauf hin hat sie ihm 500€ dafür überwiesen. Sie hat seine Handynummer. Er geht aber nichtmehr ran. Das ist jetzt 2 Wochen her. Bringt es was zum Anwalt/Polizei zu gehen oder nicht? Im ICQ meldet der Typ sich nun auch nicht mehr.
 
Deal über ICQ: Unklug
Nutzbare Rechtsmittel: schwierig

Sry aber das war einfach nur dämlich, sowas weiss man doch dass es nich klappt. Und wir können dir ncith sagen obs was bringt, wie wärs mit einfach mal machen?
 
1. Selber Schuld.
2. Wenn es denn seine handynummer war und die überweisung an dieselbe person ging könnte man wohl was machen, aber ohne schriftliche beweise, sieht es schlecht aus, weil deine schwester hätte ihm ja das geld für alles mögliche geben können
 
Ich glaube kaum, dass sich da wirklich was machen lässt. Internetanschluss kappen, dann passiert sowas so schnell nicht wieder ;-)
 
Ob es etwas bringt, wirst du erfahren, wenn du es ausprobierst.
Entweder kann dir geholfen werden - oder nicht.
Wenn du nichts machst, dann war es das mit den 500 Euro.
Wenn du zu Polizei/Anwalt gehst kannst du vielleicht noch etwas erreichen.

Was also würdest du empfehlen? Offensichtlich, oder? Da bist du ganz alleine drauf gekommen.

Wozu der Thread sein soll verstehe ich jedoch nicht so recht.
 
Das wird nichts bringen, da es keinen Nachweis für einen Kaufvertrag bzw. einen Kaufvertrag an sich gibt.
Dummheit muss bestraft werden, auch wenn es manchmal weh tut. Da bin ich hart.
 
Sie kann versuchen das Geld über ihre Bank zurückbuchen zu lassen. Aber da gibt es Fristen. Also schnellstens zur Bank gehen(!) und den Sachverhalt klären.

Ansonsten siehts eher schlecht aus. ... wie kann man einer fremden Person 500€ überweisen? Und warum glaube ich nicht, dass das deiner Schwester passiert ist? ;)
 
Ab zur Bank und ganz nett bitten, dass die die Überweisung negieren.
 
Ich glaube, man kann nur was zurückbuchen lassen, was abgebucht wurde, oder? Und sie hat es ja überwiesen. Ich bin mir aber nicht sicher.
 
für was z.b. könnte er sagen, das er ihr das geld gegeben hätte? ich weis dumm von ihr und wenn sie was machen will, soll sie immer zu meinen ellis/zu mir kommen....


//edit

sie hatte auf der überweisung als bemerkung angebeben, das es sich um ein Iphone 4 handelt. Also sie schrieben "Iphone 4 Geld"
 
Auf jeden fall anzeigen, TelNr, ICQ nummer und Bankverbindung der Polizei uebergeben...

Auch den ausgedruckten Chat vom ICQ, daraucs solte man erkennen koennen fuer was das geld bstimmt war.

EDIT: Beleg der ueberweisung auch mitnehmen
 
Nach 2 Wochen wird das mit der Rückbuchung wohl nimmer funktionieren.
 
Zum hunderttausendsten Mal:

Überweisung können nicht zurückgeholt werden. Das geht nur bei Lastschriften!
 
ja das Problem ist aber mi dem ICQ chat, der kann ganz schnell gefälscht sein. ich sage nur Quip & XML... einfach öffenen und abändern
 
naja, aber mit dem text auf dem ueberweisungsbeleg ist doch ein zusammenhang erkennbar,

EDIT: Anzeigen wuerde ich ihn auf jeden fall, lass die Polizei/Staatsanwaltschaft entscheiden ob die vorgelegten Facten ausreichen ein ermitlungsverfahren einzuleiten oder nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also möglichst alle Beweise sichern, wie etwa den ICQ-Verlauf, wenn verfügbar. Wenn nicht wirds schierig, aber mindestens, wenn kein Name bekannt ist, Anzeige gegen Unbekannt aufgrund von Betrugs stellen. Versuchen muss mans und da eine Handynummer da ist, wenn die nicht falsch, schon gelöscht ist oder nicht mehr verwendet wird, besteht noch ein Hoffnungsschimmer. Aber dass das eine dämmliche Idee war, brauche ich nicht zu sagen, oder?
 
Raiid schrieb:
zu wie viel % kann das für uns gut ausgehn?-.-

sry, das ist lustig... zu 100% hat deine schwester keinen Nachteil ausser das sie zur Polizei muss. alles andere steht in den Sternen.

EDIT: Druch die Bankverbindung laesst sich der Kerl zumindest relativ sicher ermitteln.
 
Überweisung zurückholen! Bei 2 Wochen geht das sehr wohl! Mein Sparkassenberater sagte mir, dass Überweisungen, die max. 6 Wochen zurückliegen rückgängig gemacht werden können!

Über den Rechtsweg wirst du da nix erreichen!
 
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