Geld zurück fordern

hast du mal die icq nummer deiner schwester xD


sry ne geh einfach mal zur polizei was anderes kannst du nicht machen! den chat log speichern wo alles "dokumentiert" ist. den namen etc bekommt ihr ja über die bank/überweisung raus.

allerdings war es auch nicht sehr klug die aktion :>
 
nur lastschriften gehn mehr nicht. aber was will die polizei denn machen? toll name & adresse. kaufvertrag = nix, sie hat doch nix wo sie das nachweisen kann...
 
Fireball89 schrieb:
Mein Sparkassenberater sagte mir, dass Überweisungen, die max. 6 Wochen zurückliegen rückgängig gemacht werden können!

Frag ihn nochmal und klaere die begriffe "Abuchung/Lastschrift" und "Ueberweisung" mit ihm
Nein Abbuchunger koennen innerhalb von 6 Wochen rueckgaengig gemacht werden... (Bei dauerauftraegen bin ich mir gerade nicht sicher)

Fireball89 schrieb:
Über den Rechtsweg wirst du da nix erreichen!

Das wurede ich so auch ned sagen, da die Kontonummer bekannt ist, stehen die chancen zumindest ned schlecht das er eine auf die Finger bekommt. Ob sie das geld bekommt ist fraglcih das ist wahr.

Auch das es ein Chat protokoll gibt + die Uberweisung mit dem Text der den Zweck der Ueberweisung beschreibt ist eher positiv zu werten
 
Was mir nur einfällt, dass doch alles mitgeschrieben wird, was über icq abläuft. Mehr fällt mir aber auch nicht ein. Im Großen und Ganzen: Pech gehabt.

Gruß Andy
 
Entschuldigung, geht natürlich nur bei Lastschriften!
 
Raiid schrieb:
. aber was will die polizei denn machen? toll name & adresse. kaufvertrag = nix, sie hat doch nix wo sie das nachweisen kann...

ok, nochmal. Deine schwester soll alles was sie hat nehmen (ICQ Nummer + protokoll, Handynummer, Uberweisungsbeleg) und zur polizei gehen. Dort alles auf den Tresen legen und den Sachverhalt schildern, die werden dann alles weiter machen.

Sie wurde Betrogen und das sollte angezeigt werden, auch wenn sie davon evtl. keinen nutzen hat.

Aber so hat sie zumindest noch eine chance, die sie nicht hat wenn sie keine Anzeige macht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie alt ist deine Schwester? Darf sie Verträge ausführen?

Treu und Glauben - hier nicht gegeben.

Eig kannst du damit locker zur Polizei und Anzeige wegen Betrugs einreichen. Obwohl würde ich zu erst deinen Rechtsschutz informieren.
 
Schließt man rechtkültige Kaufverträger neuerdings über ICQ ab?

Ansonsten ist Doc Fosters Ansatz wahrscheinlich die letzte Rettung.
Wo kommen wir den hin, wenn wir jede Überweisung einfach so zurück buchen könnten?
 
Schließt man rechtkültige Kaufverträger neuerdings über ICQ ab?

Was sollte dagegen sprechen?

Das Problem ist hier gar nicht der Nachweis eines bestehenden Vertrages, denn wenn die Gegenseite dieses bestreitet, dann kann das Geld wegen ungerechtfertigter Bereicherung wieder herausverlangt werden.

So oder so, die Schwester hat entweder Anspruch auf Übergabe und Übereignung des Handys oder Rückzahlung des Geldes.
 
Doc Foster schrieb:
Was sollte dagegen sprechen?

ICQ wird in der Regel nicht geloggt (aufm Server)
Am eignen PC ist die Log-Datei sehr leicht zu manipulieren.

Also ich wüßte schon ein paar Dinge, welche dagegen sprechen würden.
 
Das sind Beweis- und nicht Wirksamkeitsprobleme.

Wenn ich beim Bäcker Semmeln kaufe, wird der Vertragsschluss ja auch nicht mitgeloggt.
 
Verträge kann ich auch telefonisch abschliessen, da wird auch nix mitgelogt, gültig ist der Kauf trotzdem.
 
Hm, na dann "dürfte" der Vertrag Hieb und Stichfest sein.
Problem is nur, dass am Ende (bei ICQ) jeder was anderes behauptet.
 
Mit dem Unterschied das sie 500 € für ein Iphone 4 überwiesen hat, das kann sie ja nachweisen, er aber den Versand nicht. :daumen:
 
Raiid schrieb:
aber was will die polizei denn machen? toll name & adresse. kaufvertrag = nix, sie hat doch nix wo sie das nachweisen kann...

Gegenfrage: Kann denn der ICQ Inhaber beweisen dass die Überweisung Berechtigt war?

wenn mir Aus-versehen ein Zahlendreher beim Überweisen Unterläuft und das Geld nicht an Herr Schmidt sondern an Frau Müller geht, so darf Frau Müller das auch nicht behalten :rolleyes:

Rückt sie es nicht Freiwillig raus, so muss man eben zur Polizei gehen.
Da hat man auch nicht mehr wie die Kontonummer, aber was will man auch mehr?

Ein Problem bekommt man nur wenn die Frau Müller Kein Geld mehr hat...
 
die Polizei wird einem schon mitteilen wer zuständig ist ;)

Funktioniert immer: Erstmal Dumm Stellen!
 
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