Geld zurück verlangen

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itzev_45

Gast
Hallo,

Ich habe mir vor 4 Monaten eine Grafikkarte bei einem Onlineshop gekauft. Das Problem ist dass diese, naja, defekt ist. Ständige Abstürze, Fehlermeldungen und was weiß ich. Mit meiner alten Grafikkarte läuft alles prima. Ich war sogar bei einem PC-Laden und die meinte es liegt an der GPU

Sie war schon mal vor 2 Monaten in der Reparatur und dann ging es erstmal, vor zwei Wochen traten aber wieder die Probleme auf….


Am Telefon sagten die zu mir:

Sobald du die Grafikkarte versendet hast schicken wir dir sofort einen Ersatz zu.

Dann bekomme ich eine Mail in der steht dass sie nochmal in die Reparatur geschickt wird.

Ich habe denen gesagt dass es wahrscheinlich nichts bringen wird weil sie ja schonmal in der Reparatur war und dies nichts geholfen hat. Die meinten dann ja tut uns leid Msi will das aber bla bla bla.


Jetzt frage ich mich nur eine Sache:

Wenn das Teil nach der zweiten Reparatur immer noch defekt sein wird, kann ich mein Geld zurück verlangen, oder?

Ich sehe dass nämlich nicht ein dass ich bei jeder Reparatur 3 Wochen warten muss obwohl die mir einen direkten Ersatz zugesprochen haben und ich einen Preis bezahlt habe der 300€ über der UVP lag.
 
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Das würde ich auch heute so umsetzen, @Idon, aber aus der Praxis meiner eigenen Versuche und derer von Verwandten/Bekannten, kann ich berichten, dass das Einschicken zur Reparatur (oder fürderhin: der Versuch) bei fast allen Händlern Usus ist. Ebenso wie der Versuch, das auf die Garantie abzuwälzen
 
Eben darum sollte man in der Praxis zeitnah Fristen zur Mängelbeseitigung setzen, damit das Teil nicht sechs Wochen lang bei irgendwelchen Drittanbietern zur Reparatur rumdümpelt, während man selbst auf dem Trockenen sitzt. Oft schieben die Händler die Verantwortung nämlich auf die externen Partner, die sich Zeit lassen. Dass der Verbraucher sich die Art der Mängelbeseitigung theoretisch aussuchen kann und der zeitlich zu erwartende Ausfall dabei ebenso ein Maß an Verhältnismäßigkeit erfordert, wird dabei natürlich nicht erwähnt.

Bezüglich Rücktritt ist das halt auch immer eine Frage, wie kulant der Händler ist. Eine Wertminderung kann, muss er aber nicht ansetzen. Muss man halt alles im Einzelfall abwägen, wie kooperativ der Händler da erscheint.

So mal ganz nebenbei bemerkt kann es übrigens auch sein, dass es sich bei solch einer Karte, die immer wieder kaputt geht, um eine wiederaufbereitete Karte (refurbished) handelt, die vom Händler oder Zulieferer falsch deklariert wurde.
 
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