Gelten Rechnungen als PDF?

Acrylium

Vice Admiral Pro
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Ich habe mir bei Amazon von einem Sub-Händler (Planet4One) einen 600-Euro-Monitor von EIZO gekauft der angeblich 5 Jahre Vor-Ort-Ausstauschservice hat. Doch dazu brauche ich doch eine Rechnung, oder? Denn Planet4One hat mir lediglich ein PDF geschickt welches ich als Rechnung nutzen soll; auf meine Anfrage hin könnte diese "bei einem eventuellen Kulanzantrag hilfreich sein".

Geht das? Habe ich keinen Anspruch auf eine gedruckte Rechnung? Gilt eine Rechnung in PDF-Form bei Garantieansprüchen?
 
Druck sie doch einfach aus.
 
Ich denke, man hat da als Käufer keinen Anspruch mehr auf eine gedruckte Rechnung. Einige Unternehmen machen es aber so, daß sie auf Nachfrage und evtl. gegen Aufpreis eine Rechnung versenden.
 
Ich bekomm z.B meine Rechnung von der Telekom nur noch per mail. Spart mir 1,40 euro:evillol:
 
@surfix: Das glaub ich dir nicht.
 
Zuletzt bearbeitet: (war missverständlich)
Juhu! Das papierlose Büro ist endlich da!

Im Prinzip kannst du auch eine gedruckte Rechnung nachträglich verändern. Also vor dem Hintergrund ist eine PDF-Rg. mittlerweile normal.
 
kommt auf den shop an aber normalerweise gilt das als rechnungsbeleg
 
Rechtlich ist es auf jeden fall in Ordnung, weil für den Kaufvertrag (mit ein paar Ausnahmen) die Formfreiheit gilt. Wenn sich z.B. Verkäufer und Käufer einigen, das Geschäft per Handschlag zu besiegeln ist das genauso gültig wie eine gedruckte Rechnung oder eine E-Mail.
 
Also würde im zweifelsfall EIZO die PDF-Rechnung voraussichtlich auch als Kaufnachweis akzeptieren? Ok, danke für eure Antworten.

Wie sieht das aus: Das Rechnungsdatum ist der 13.1, geliefert wurde aber erst am 19.1. Damit ist mir fast eine Woche Garantiezeit verloren gegangen. Habe ich Anspruch auf eine Rechnung mit dem korrekten Lieferdatum?
 
Hoppihopp schrieb:
naja. von sparen kann da nicht die Rede sein. Es würde nur mehr als normal kosten, wenn man eine Papier-Rechnung verlangt

Ich wollte nur auf das Zitat antworten. Ich glaube das nicht.
 
Acrylium schrieb:
Wie sieht das aus: Das Rechnungsdatum ist der 13.1, geliefert wurde aber erst am 19.1. Damit ist mir fast eine Woche Garantiezeit verloren gegangen. Habe ich Anspruch auf eine Rechnung mit dem korrekten Lieferdatum?

Die Rechnung ist wie schon gesagt in jedem Fall gültig. Zu Prüfen ist aber ob sie alle Relevanten Daten enthält. Dazu ist der Händler verpflichtet! Und eine solche Regel besagt, dass auf der Rechnung sowohl das Rechnungsdatum als auch das Leistungsdatum zu stehen hat oder zumindest der allgemeine Hinweis: Rechnungsdatum entspricht Leistungsdatum.

In wie weit Dein Händler das nun ändert ist seine Entscheidung da wegen sowas mit Anwalt zu eskalieren ehen nicht realistisch ist.

Ich empfehle Dir also Rechnung als pdf speicher, einmal Ausdrucken für die Ablage (sofern Du magst) und das ganze so akzeptieren

lg Abe
 
Doch, es stimmt schon mit den Telekom Rechnungen. Bekomme meine Rechnung auch nur noch per Mail. Eine gedruckte würde tatsächlich 1,40 Euro pro Monat kosten.

BTT:

Habe auch schon mehrere Rechnungen per Mail bekommen. Falls irgendwer trotzdem nicht an die Echtheit glaubt, gibt es zur Not ja auch noch den Lieferschein.
 
"Rechnungsdatum entspricht Lieferdatum" steht auf der Rechnung drauf, doch stimmt das halt keines Falls.

Lieferschein ist keiner dabei gewesen, deswegen wundert mich diese PDF-Rechnung ja unter anderem so.
 
Dann forder eine neue an ... Warum du bei 5 Jahren Garantie allerdings auf 1 Woche wert legst, versteh ich nich so ganz. PDF ist als Rechnung gültig, da du dieses theoretisch nicht mehr verändern kannst - das es trotzdem geht, weiß ich ;). Hebe diese Nachricht mit der Rechnungs-PDF auf, druck zusätzlich die Rechnung nochmals aus. Anspruch auf eine Rechnung in Schriftform hast du nicht

edit: § 126a BGB
Soll die (gesetzlich vorgeschriebene) schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen.
Beispiel: Rechnung im PDF-Format
Das dieses Geschäft theoretisch der Formfreiheit unterliegt, ist natürlich richtig. Das hier trotzdem eine Schriftform, wie bei fast allen Geschäften vorliegt, dient beider Seiten als Sicherheit - ist ja üblich so
Ich kauf keine Sachen per Handschlag ;)

edit2:
Und hier gibts bei Adobe mehr Informationen:
http://www.adobe.com/de/security/digsig.html
Bedeutet also, dass die Rechnung im PDF Format erst dann 100% gültig ist, wenn diese signiert ist. Eine Veränderung eines PDF Files ist optisch möglich (auch das kann schon illegal sein --> Betrug), aber eine Mitnahme + Beibehaltung der Signatur geht nicht (und falls doch wäre das erst recht illegal)

edit3:
Anleitung zum prüfen elektronischer Signaturen im Adobe Reader Version 8
-> Beispielanleitung von Air Berlin - sollte dem kein Abbruch tun, da reproduzierbar
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe schon etwas vom Signaturgesetz gehört, aber mir fallen spontan zwei Möglichkeiten ein, eine PDF-Rechnung nach meinen Gunsten zu verändern. Also, wie ist das dann geregelt? Geht man dann vor Gericht davon aus, dass die Rechnung beim Händler die "Richtige" ist oder kommt dann CSI Berlin?
 
Als Nachweis das die Rechnung o.K. ist, kann man zur Not ja den Zahlungsbeleg beifügen (Kontoauszug der Bank).
 
@Odium
Darüber bin ich mir noch nicht im Klaren ...
Was wir ja schonmal sagen können: Diese Regelung muss fälschungssicher sein - alles andere würde ja eine Signierung unsinnig machen.

Verstanden habe ich bisher, dass die Firma/Verkäufer einen Zugang bekommt (wahrscheinl. staatliche Stelle) damit sie Dokumente signieren kann. Wenn also der Verkäufer etwas signiert, meldet er sich irgendwo an, seine Daten werden überprüft und die Rechnung wird signiert.

Frage: Wird eine Kopie irgendwo abgelegt, werden Kennzahlen im Dokument herausgegriffen (unwahrscheinlich)?
Sicher bin ich mir jedenfalls, dass 3 Stellen (Verkäufer - Käufer - staatl. Stelle oder andere Stelle) beteiligt sind.

edit: Ich werde mir mal heute Abend das hier
http://de.wikipedia.org/wiki/Elektronische_Signatur
zu Gemüte führen - auf jeden Fall ist das Thema interessant :)

@Odium: Siehe im Wiki Artikel: "Einsatz in der Praxis"
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn dir der Händler eine Rechnung gibt, dann ist die doch auch nur ausgedruckt ;) Und selbst SW-Kopien der Rechnung gelten. Und wegen der 1 Woche ... Mach mal bitte keinen Aufstand! Der Händler hat am 13.01. geliefert. Wenn die Post so lange braucht, dann ist das, als wenn du vom Ladengeschäft 5 Tage nach Hause und zum Anschließen brauchst. Irrelevant. Was soll er denn auf die Rechnung schreiben? Wann es vorraussichtlich bei dir eintreffen wird? :lol: Und wenn es sowieso entscheidend sein soll, dann kannst du wohl auf Kulanz von Eizo rechnen.
 
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