Gelten Rechnungen als PDF?

Ich mach wegen der einen Woche ja keinen Aufstand, mich hat nur eben gewundert, dass es zum einen keine schriftliche Rechnung und keinen Lieferschein gab, und eben dass dazu noch dieser falsche Passus "Rechnungsdatum entspricht Leistungsdatum" drauf steht. Das alles zusammen hat für mich fragwürdig bis unseriös gewirkt. Und da ich, falls beispielsweise der Monitor in drei Jahren kaputt gehen sollte, nicht fest stellen will, dass die Rechnung da wertlos und ungültig sei, wollte ich mich hier mal eben umfassend erkundigen.
 
Das Gerät hat den Händler am Tag X verlassen und ist in Deinen Besitz übergegangen, auf diesen Tag ist dann wohl auch die RE ausgestellt worden, egal wie lange der Versand dauert. Der Bote kann ja auch 3 x bei Dir gewesen sein und hat Dich nicht angetroffen?
 
lenny.chem.dat schrieb:
Rechtlich ist es auf jeden fall in Ordnung, weil für den Kaufvertrag (mit ein paar Ausnahmen) die Formfreiheit gilt. Wenn sich z.B. Verkäufer und Käufer einigen, das Geschäft per Handschlag zu besiegeln ist das genauso gültig wie eine gedruckte Rechnung oder eine E-Mail.
Du hast wohl nicht verstanden, worum es geht. Nämlich nicht um die Frage, ob hier ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, sondern darum, ob die elektronische Rechnung ausreicht, einen eventuellen Garantieanspruch zu belegen.

Drachton schrieb:
edit: § 126a BGB

Beispiel: Rechnung im PDF-Format
Das dieses Geschäft theoretisch der Formfreiheit unterliegt, ist natürlich richtig. Das hier trotzdem eine Schriftform, wie bei fast allen Geschäften vorliegt, dient beider Seiten als Sicherheit - ist ja üblich so
Ich kauf keine Sachen per Handschlag ;)

[...]
Du hast wohl den Unterschied zwischen Textform und Schriftform nicht verstanden. Zeig' mir mal den Mitarbeiter eines größeren Versandhändlers der alles eigenhändig unterschreibt :P Im vorliegenden Fall reden wir wie es mE auch verkehrsüblich ist von Textform, hierfür ist eine PDF-Datei vollkommen ausreichend, das Signaturgesetz hat damit auch nichts zu tun, da geht es um Verträge/Willenserklärungen die per Gesetz schriftlich abgegeben werden müssen (Bürgschaftserklärung etc.)
 
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