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Youtube zahlt auch für das verlinkte Beispiel in den USA nichts. Dennoch sperren sie es mit dem Verweis auf die GEMA. Und wie Du bereits sagtest, sie sperren auf Verdacht. Und Youtube zahlt auch in Großbritannien für Content aus den USA. Und in den USA für Content aus Großbritannien.
Man mag vielleicht der GEMA die schuld datran geben, dass die einigung so viel Zeit in ansüpruch nimmt und gemapflichtiger Content hier nicht zu sehen ist. Aber was ist mit dem übrigen Content? Wie sollte die GEMA dort Einfluss nehmen.
Und nun zum letzten Punkt. Die GEMA muss die Einnahmen durch den Content amerikanischer Musiker, die z.B. bei der BMI registriert sind, auch an die BMI zurückführen abzüglich eines Verwaltungsanteils. Diesen Behält die BMI allerdings auch ein, wenn sie Geld an die GEMA zurück führt.
Sorry, ich kann leider nichts dafür, wenn du dich mit dem Thema nicht auskennst oder dich nicht hinreichend informierst. Ich beschäftige mich aus Berufswegen täglich damit.
@Jelais99: "Aber dennoch kann für diese Fälle auch die GEMA nichts."
Das ist so nicht richtig. Durch die unberechtigten Forderungen der GEMA, hat es ja erst das Verhalten von YT (Videos auf Verdacht für DE zu sperren) herausgefordert. Gänge es bei den Forderungen der GEMA wirklich nur um 12 Videos, dann hätte YT da rein wirtschaftlich überhaupt kein Problem, das zu bezahlen und es würde keinen Sinn machen seitens YT die Videos zu sperren, die überhaupt nicht im Zuständigkeitsbereich der GEMA liegen.
Das ist jetzt wirklich totaler Stuss, denn du da zusammenschreibst.
Unberechtigte Froderungen? Ich drücke es mal so aus: Youtube hat sich selbst in die Lage manövriert, dadurch, dass SIE Material unberechtigt nutzen. Die GEMA und Youtube hatten bis 2009 einen Vertrag. Diesen wollte Youtube nicht verlängern.
YT sieht es lediglich nicht ein, für Videos (vornehmlich US Musik-Clips) nochmals Kohle abzudrücken, da ja bereits in den USA dafür bezahlt wurde.
Auch das ist wieder falsch.
Hier geht es um geltendes Recht, das hat mit "einsehen" herzlich wenig zu tun.
Die "Kohle", die gezahlt wurde deckt die Verwertungsrechte in den USA, NICHT die der restlichen Welt, bzw. Deutschland.
Ich muss es leider nochmals sagen, wenn man hier nur Halbwissen oder gar kein Wissen vorträgt, dann sollte man sich in solchen Diskussionen einfach nicht zu Wort melden.
Das bringt niemand etwas!
@Stevie: Aus rein juristischer Sicht hat die GEMA Recht. Meiner Meinung nach, ganz speziell als US-Musikerin deren Video durch diesen Irrsinn bis heute gesperrt ist, fordert sie zu Unrecht Geld von YT. Das hat nichts mit Halbwissen zu tun, es spiegelt nur meine persönliche Rechtsauffassung wieder.
Denn, was bei der ganzen Diskussion immer wieder vergessen wird, ist die Frage, ob YT für Videos die in den USA gehostet werden, die US-Urheber Material enthalten und die einfach nur durch das technische Prinzip "Internet" auch in DE aufrufbar sind, überhaupt als AUFFÜHRER in die Zahlungspflicht genommen werden darf.
Für deutsche Musikvideos von deutschen Urhebern wäre das keine Frage.
Aber YT führt ja nicht die Videos auf. YT hostet die Videos und stellt die (software-) und technischen Vorraussetzungen zur Verfügung.
Man könnte das auch mit einem Media-Markt/Saturn vergleichen, der den Laden zur Verfügung stellt, der die Werbung macht und die CD's in physischer Form "hostet". Da kommt auch keiner auf die Idee, dass die MSH als Aufführer in die Zahlungspflicht genommen wird. Denn "angehört/aufgeführt" wird ja dann bei dem jenigen der sich eine CD kauft.
Das selbe gilt grundsätzlich auch für YT Videos.
Denn die eigentliche Musik-Video-"Aufführung" findet ja im privaten Umfeld der YT-User statt, wenn die sich ein Video zu Hause ansehen. Also müssten wenn schon, denn schon dann die YT-User an die GEMA bezahlen.
YT selber führt definitiv die Videos nicht auf!
Dummerweise reicht es laut deutscher Gesetze schon aus, wenn man eine Musikdatei auf einem Webrechner speichert und wenn diese Datei in irgendeiner Form "erreichbar" (Suchmaschine/Link) ist, dass man dann als "Aufführer" behandelt wird. Selbst wenn man dafür keine Werbung macht. Was dann auch für YT gilt.
Das was du als "Halbwissen" bezeichnest, ist nichts anderes als meine Auffassung von Recht.
@Stevie: Aus rein juristischer Sicht hat die GEMA Recht. Meiner Meinung nach, ganz speziell als US-Musikerin deren Video durch diesen Irrsinn bis heute gesperrt ist, fordert sie zu Unrecht Geld von YT. Das hat nichts mit Halbwissen zu tun, es spiegelt nur meine persönliche Rechtsauffassung wieder.
Dann soll Youtube es entsperren, wo ist das Problem? Es zählt nicht zu den 12 gesperrten Videos.
Denn, was bei der ganzen Diskussion immer wieder vergessen wird, ist die Frage, ob YT für Videos die in den USA gehostet werden, die US-Urheber Material enthalten und die einfach nur durch das technische Prinzip "Internet" auch in DE aufrufbar sind, überhaupt als AUFFÜHRER in die Zahlungspflicht genommen werden darf.
Für deutsche Musikvideos von deutschen Urhebern wäre das keine Frage.
Ja, können sie. Allein schon deswegen, weil Youtube ein deutsches Angebot bereithält.
Es war schon immer so, dass die entsprechende VWG im Aufführungsland sammelt und dann an alle anderen Länder ausschüttet.
Das ist bei der SACEM, AKM, SUISA, PRS, und wie alle heißen, nicht anders. Nur, weil das Internet nahezu flächendeckend existiert, bedeutet dass doch nicht, dass es keine Ländergrenzen gibt. Kommt ein Land hinzu, kommen auch mehr Zuschauer / User hinzu, also muss auch anders ausgeschüttet werden, weil die Nutzung ausgedehnt wurde.
Aber YT führt ja nicht die Videos auf. YT hostet die Videos und stellt die (software-) und technischen Vorraussetzungen zur Verfügung.
Man könnte das auch mit einem Media-Markt/Saturn vergleichen, der den Laden zur Verfügung stellt, der die Werbung macht und die CD's in physischer Form "hostet". Da kommt auch keiner auf die Idee, dass die MSH als Aufführer in die Zahlungspflicht genommen wird. Denn "angehört/aufgeführt" wird ja dann bei dem jenigen der sich eine CD kauft.
Das ist Verleugnen auf höchstem Niveau. Natürlich führt Youtube die Videos auf, wer denn bitte sonst, der ISP?
Sie schalten zu Videos ja schließlich auch Werbung (sprich auf den aufgeführten Content).
Das CD Beispiel ist echt der Burner. Gleich werden wieder die Autos als Beispiel angeführt...
Wenn MSH Werke in ihren Läden aufführt, dann müssen sie dafür auch Nutzungsrechte zahlen.
Nur vom "rumliegen" einer CD in der Auslage werden keine Nutzungsrechte fällig...
Das selbe gilt grundsätzlich auch für YT Videos.
Denn die eigentliche Musik-Video-"Aufführung" findet ja im privaten Umfeld der YT-User statt, wenn die sich ein Video zu Hause ansehen. Also müssten wenn schon, denn schon dann die YT-User an die GEMA bezahlen.
YT selber führt definitiv die Videos nicht auf!
LOLnsen, was kommt als Nächstes? Das Fernsehen führt den Film nicht auf, weil er zu Hause angeschaut wird?
Das Internet ist genauso wie das TV einen Übertragungsmedium. Für JEDE Musik die im TV läuft rechnet die GEMA ab.
Dabei ist es egal ob Öffentlich Rechtlich oder Privat. Das Privat TV finanziert sich übrigens auch durch Werbung. Nur so am Rande...
Nur weil es sich um ein Video on Demand Angebot handelt, heißt es nicht, dass Youtube hier nicht aufführt.
Hier wird ja nach Stream abgerechnet, genauso wie sich die GEMA-Gebühren an den Einschaltquoten der TV-Sender richten.
Indirekt zahlen die User auch die GEMA, sie müssen sich die Werbung anschauen. Nur, dass momentan von den Werbeeinnahmen nichts an die GEMA (=Urheber) fließt.
Dummerweise reicht es laut deutscher Gesetze schon aus, wenn man eine Musikdatei auf einem Webrechner speichert und wenn diese Datei in irgendeiner Form "erreichbar" (Suchmaschine/Link) ist, dass man dann als "Aufführer" behandelt wird. Selbst wenn man dafür keine Werbung macht. Was dann auch für YT gilt.
@Stevie: Dein Pippi Langstrumpf Vergleich gefällt mir sehr gut. Danke
In der Tat, ich habe ein versch(r)obenes Rechtsempfinden, aber nur ganz speziell der GEMA gegenüber. Mir als Songschreiber/Urheberin ist es klar, dass es VWG's /P.R.O.'s geben muss. Keine Diskussion! Mir geht nur dieser altbackene Verein "GEMA" mächtig auf den Keks.
Lass uns doch mal hier, wo so viele mitlesen, über die Frage diskutieren: "Wie weit kann man als Urheber der GEMA vertrauen?" Ich meine damit, wie "ehrlich und fair" die Absichten der GEMA sind.
Wenn mir die GEMA mit dem Argument kommt, dass sie für JEDE öffentliche Aufführung generell Inkasso berechtigt ist (rein vom Gesetz her) und sie damit den totalen Unsinn begründet, dass ein GEMA Künstler für seine EIGENEN Songs, die er/sie als Probehör-Version auf seiner EIGENEN Band-/Musiker Webseite einbindet, Tantiemen an die GEMA zahlen muss, dann stimmt was mit den deutschen Gesetzen nicht. Und vorallem stimmt was nicht mit dem Rechtsverständnis derer, die sowas auch noch gut finden (Stevie?). Vornehmlich sind das alles GEMA Mitglieder. Vollwertige (oder wie das heisst) wohlgemerkt. Denn die "normalen" GEMA Mitglieder profitieren ja nicht vom unfairen Verteilungsschlüssel der GEMA.
Nein- die meisten, egal ob Veranstalter oder Schülerband, zahlen in die GEMA Kasse ein und die verteilt dann nicht fair "nach unten", sondern zockt zusätzlich auch noch jeden kleinen Musiker ab, der mal ein paar CD's im Presswerk anfertigen lässt. HALBWISSEN??? Du bist doch vom Fach und müsstest also wissen, dass man nicht mal eine einzige Kopie aus einem Presswerk geliefert bekommt, bevor nicht die GEMA eine Freigabe erteilt hat.
Und falls man aus Unwissenheit doch mit der GEMA einen Vertrag abgeschlossen hat, dann verlangt die GEMA vom Label (oder wer auch immer die CD pressen lässt) eine Gebühr pro CD, die man VORHER bezahlen muss, bevor die CD ('s) das Presswerk verlassen dürfen.
Bei Fremdrepertoire, welches bei der GEMA registriert ist, würde diese Prozedur ja noch Sinn machen.
Bei eigenen und dummerweise vielleicht bei der GEMA registrierten Werken, ist das doch völlig überflüssig, zumal ja nachträglich nochmals von den Veranstaltern erneut abkassiert wird.
Wie kann man jemanden vertrauen, der seine eigenen Mitglieder abkassiert???
Die GEMA Praxis ist ja genauso hohl, als würde man Blumen zu gewerblichen Zwecken züchten, und man müsste dann BEVOR man auch nur eine einzige Blume verkauft hat, VORAB einen Betrag an den Blumen-Züchter-Verband abzweigen, weil der mir ja dann ein vielfaches zurückzahlen will, sobald meine Blumenzüchtungen von anderen kommerziell verwertet werden.
Was die ganzen Urheber immer wieder vergessen ist, dass ihre kreative Arbeit, ohne Label/Vertrieb/Musiker keinen einzigen Cent einbringen würden. Das grössere wirtschaftliche Risiko trägt garantiert nicht der Komponist!!!
Mir geht das Gejammer der GEMA "Voll" Mitglieder auf den Nerv, die den Hals nicht vollbekommen können.
In der Tat, ich habe ein versch(r)obenes Rechtsempfinden, aber nur ganz speziell der GEMA gegenüber. Mir als Songschreiber/Urheberin ist es klar, dass es VWG's /P.R.O.'s geben muss. Keine Diskussion! Mir geht nur dieser altbackene Verein "GEMA" mächtig auf den Keks.
Okay, in dem Punkt sind wir uns einig. Es MUSS VWG/PROs geben, die uns Künstler stärken.
Ich gehe auch mit dir konform, dass die GEMA einen faireren Verteilunsschlüssel erarbeiten muss.
Das fordern auch wir Mitglieder, die wir sind es ja, die unter der ungerechten Verteilung leiden.
Lass uns doch mal hier, wo so viele mitlesen, über die Frage diskutieren: "Wie weit kann man als Urheber der GEMA vertrauen?" Ich meine damit, wie "ehrlich und fair" die Absichten der GEMA sind.
Ich denke die inhaltliche Komplexität der Frage lässt sich nicht so lapidar beantworten. Im bin ich der Meinung, dass die GEMA das Beste für ihre Künstler will, schließlich besteht die GEMA ausschließlich aus Künstlern. Die GEMA sind die Mitglieder.
Was momentan hinderlich ist, sind die unbeweglichen Strukturen. Da muss sich auf jeden Fall was tun, keine Frage.
Wenn mir die GEMA mit dem Argument kommt, dass sie für JEDE öffentliche Aufführung generell Inkasso berechtigt ist (rein vom Gesetz her) und sie damit den totalen Unsinn begründet, dass ein GEMA Künstler für seine EIGENEN Songs, die er/sie als Probehör-Version auf seiner EIGENEN Band-/Musiker Webseite einbindet, Tantiemen an die GEMA zahlen muss, dann stimmt was mit den deutschen Gesetzen nicht. Und vorallem stimmt was nicht mit dem Rechtsverständnis derer, die sowas auch noch gut finden (Stevie?). Vornehmlich sind das alles GEMA Mitglieder.
Es gibt angeschlossene (die haben noch nichts öffentlich aufgeführt), außerordentliche (die überschreiten einen gewissen Betrag nicht) und die ordentlichen Mitglieder. Dass ausschließlich die ordentlichen Mitglieder profitieren ist Quark.
Aber wie ich bereits sagte. Das Verteilungssystem muss fairer werden! Aber daraus abzuleiten, dass die GEMA geschlossen und das Urheberrecht geändert werden soll, ist schlichtweg falsch.
Vielleicht liegt es auch ein wenig daran, dass die Leute sich vorstellen eine Unmenge an Geld zu verdienen, wenn sie vor 100 Leuten spielen. Dem ist leider nicht so. Die Reichweite ist hier einfach sehr gering. Interessant wird es erst, wenn man die großen Massen erreicht (CD-Verkauf, TV, Radio, Festivals...). Deswegen würde ich einem Künstler, der vorwiegend kleine Gigs spielt auch nicht raten in die GEMA einzutreten. Sondern erst dann, wenn wirklich ein Aufkommen zu erwarten ist.
Nein- die meisten, egal ob Veranstalter oder Schülerband, zahlen in die GEMA Kasse ein und die verteilt dann nicht fair "nach unten", sondern zockt zusätzlich auch noch jeden kleinen Musiker ab, der mal ein paar CD's im Presswerk anfertigen lässt. HALBWISSEN??? Du bist doch vom Fach und müsstest also wissen, dass man nicht mal eine einzige Kopie aus einem Presswerk geliefert bekommt, bevor nicht die GEMA eine Freigabe erteilt hat.
Yup, das mit der Freigabe ist korrekt. Die Schülerband zahlt keine GEMA. Der Veranstalter zahlt die GEMA (außer die Schülerband ist der Veranstalter). Wenn der Veranstalter der Schülerband die GEMA-Gebühren aufs Auge drückt, dann ist er ein Arsch. Jetzt musst du mir mal erläutern, warum die GEMA kleine Musiker abzockt, die CDs im Presswerk herstellen lassen.
Und falls man aus Unwissenheit doch mit der GEMA einen Vertrag abgeschlossen hat, dann verlangt die GEMA vom Label (oder wer auch immer die CD pressen lässt) eine Gebühr pro CD, die man VORHER bezahlen muss, bevor die CD ('s) das Presswerk verlassen dürfen.
Bei Fremdrepertoire, welches bei der GEMA registriert ist, würde diese Prozedur ja noch Sinn machen.
Bei eigenen und dummerweise vielleicht bei der GEMA registrierten Werken, ist das doch völlig überflüssig, zumal ja nachträglich nochmals von den Veranstaltern erneut abkassiert wird.
Wie, wo, was, es gibt Leute, die aus Unwissenheit mal schnell den Wahrnehmungsvertrag der GEMA unterschreiben?
Sorry, aber Verträge unterschreibt man nicht aus Unwissenheit! Verträge sollte man immer Ernst nehmen und von einen Anwalt prüfen lassen!
Jau, das mit der Gebühr ist richtig. So richtig cool finde ich das auch nicht, wenngleich es konsequent ist. Beim Verkauf der CDs bekommst du dann wieder GEMA-Tantiemen zurück. Aber ich versteh schon was du meinst.
Aber mal ganz abgesehen davon. Ich sage immer: die GEMA ist nicht für jedermann. Für dich definitiv nicht!
Warum sich aufregen, trete nicht ein und fertig ist der Lack. Lass dich von der PRS, BMI, ASCAP oder whatever vertreten.
Daran hindert dich niemand.
Was die ganzen Urheber immer wieder vergessen ist, dass ihre kreative Arbeit, ohne Label/Vertrieb/Musiker keinen einzigen Cent einbringen würden. Das grössere wirtschaftliche Risiko trägt garantiert nicht der Komponist!!!
Mir geht das Gejammer der GEMA "Voll" Mitglieder auf den Nerv, die den Hals nicht vollbekommen können.
Ah, das ist so nicht ganz richtig. Das kommt immer darauf an, wer der Komponist ist. Ich z.B. spiele meine Musik selbst ein, komplett.
Du vergisst, dass die meisten Verlage auch in der GEMA sind und 40% des Tantiemen-Aufkommens des Urhebers bekommen!
Wer sind denn die, die den Hals nicht vollkriegen können?
Ergänzung ()
Was ich noch hinzufügen will: alle Musiker werden Deutschland durch die GVL vertreten und bekommen für ihre Leistungen natürlich auch Geld.