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Kann mir mal wer sagen, ob es illegal ist, z.B. einen Film aus dem netz zu saugen, welcher von einem (deutschen) Fernsehsender, sagen wir, VOX, bereits ausgestrahlt wurde?
Eigentlich hätte ich mir den ja auch selber aufnehmen können.
Bei sowas würde's mich dann eigentlich nicht so dolle stören.
Naja , ist ja nichts neues. Auf Audio-Cassetten musste man auch schon GEMA Gebühren bezahlen, auch wenn man sie nur für sein Diktiergerät oder für eigene Aufnahmen verwendet hat.
@Bombwurzel
BMG (Bertelmann Music Group)
Ich glaube das heißt Bertelsmann Medien GMBH
Die machen auch Bücher und Zeitschriften und anderen Krempel bei uns hier in Gütersloh
Aber auch egal wie sich der Verein Schimpft
@23:
BMG steht für Bertelsmann Music Group. Diese Firma ist Teil des Konzerns Bertelsmann AG. Die Bücher und Zeitschriften stammen von anderen Konzernfirmen.
ist so nicht korrekt. sicher kann man gerippte tv-sendungen herunterladen und anschauen. wenn sich jemand strafbar dabei macht ist es allein derjenige, der die aufzeichnung verbreitet (bzw. im internet bereitstellt).