Daniel
Lt. Junior Grade
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Im bereits seit mehreren Jahren andauernden Streit zwischen der Google-Tochter YouTube und der Verwertungsgesellschaft GEMA hat nun das Landgericht München die Klage gegen die Video-Plattform abgewiesen. Dabei stuften die Richter YouTube als Hoster ein, wodurch die Plattform von der gesetzlichen Privilegierung profitiert.
Zur News: GEMA-Gebührenstreit: Gericht stuft YouTube als Hoster mit Privilegierung ein
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