Luxuspur schrieb:
Da es sich dabei nachweislich um eine Urheberrechtsverletzung handelt ( anders als bei den Massenabmahnungen) findest du da problemlos einen Staatsanwalt der die IP Adressrausgabe unterzeichnet ... und das sogar alles im Rahmen der Gesetze!
Laut Gesetz muss es schon eine "Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß" sein, sonst gibt es keine Auskunftspflicht des Providers.
Wobei man sich von dieser Formulierung nicht verwirren lassen darf. "Gewerbliches Ausmaß" kann alles mögliche bedeuten, hat aber
nichts mit der eigentlichen Definition eines Gewerbes (regelmäßige Tätitgkeit mit Gewinnerzielungsabsicht usw.) zu tun, denn das Ausmaß gehört gar nicht zu den Merkmalen eines Gewerbes. (Ein Gewerbe kann jedes beliebige Ausmaß haben.) Diese Formulierung im Gesetz ergibt somit ungefähr so viel Sinn, wie "rundes Ausmaß" oder "grünes Ausmaß" usw.
Also hängt es letztlich an Richtern, die sich einen Reim auf die unsinnige Formulierung machen müssen, falls z.B. ein Provider sich mal weigert die Infos rauszurücken und dagegen vor Gericht zieht. So gab es z.B. ein Urteil, nach dem das unrechtmäßige Verbreiten von Kinofilmen dann "gewerbliches Ausmaß" hat, wenn der zu dem Zeitpunkt noch in den Kinos läuft. Aber Urteile gelten halt auch nur für die jeweiligen Einzellfälle. Der nächste Richter kann es im nächsten Fall wieder ganz anders sehen.
Letztlich herrscht also komplette Rechtsunsicherheit. Das war wohl auch beanbsichtigt vom Gesetzgeber, bzw. den Lobbyisten, die für die den Gesetzestext formuliert haben. Es soll bei Urheberrechtsverletzungen gar keine klaren Grenzen geben, damit sich niemand sicher fühlen kann und ein Klima der Angst herrscht, in dem sich "hoffentlich" irgendwann niemand mehr irgendetwas traut, selbst dann, wenn es eigentlich völlig legal wäre.
Den Antrag zur Rausgabe der Daten durch den Provider muss inzwischen übrigens ein Richter unterschreiben, kein Staatsanwalt.
Das ist einer der Gründe, warum die direkte Providerauskunftspflicht überhaupt geschaffen wurde. Man wollte die Staatsanwaltschaften entlasten, die vorher von Abmahnanwälten systematisch mit Anzeigen gegen Unbekannt überhäuft wurden, nur um, wenn das Strafverfahren erwartungsgemäß wegen mangelnder Schwere eingestellt bzw. abgelehnt wurde, Akteneinsicht zu fordern und so an die Namen und Adressen der Abmahnopfer bzw. für Zivilprozesse zu kommen.
Jetzt dürfen sich die Abmahner und Zivilkläger direkt beim Provider bedienen, ohne damit die Strafverfolgungsbehörden zu blockieren, die ja besser richtige Verbrecher jagen sollen. Die Unterschrift des Richters ist dabei nur eine Formalität. Ob die Anfragen, die sich auf ihrem Schreibtisch stapeln, im Einzelfall berechtigt sind oder nicht, können die ja gar nicht beurteilen. Schon allein wegen der gewollt unklaren Rechtslage, aber auch, weil die Richter nicht die Möglichkeiten hat, alles selbst nachzuprüfen und blind glauben müssen, was in den Anträgen so alles behauptet wird.
Die Anträge werden in der Regel von den Richtern deshalb einfach ungeprüft "am Fließband" massenweise unterschrieben. So kam es z.B. vor einiger Zeit zu den absurden, offensichtlich illegalen Massenabmahnungen gegen Nutzer (nicht Uploader) einschlägiger Porno-Streamingportale. Ziemlich peinlich für die Richter, die das abgesegnet hatten. Aber Schlud sind nicht die armen, überlasteten Beamten eigentlich nicht an diesen Umständen. Das haben die Gesetzgeber im Auftrag der Rechteverwertungslobby angerichtet.