Gerät zum 3 mal beschädigt

abdi-61

Lieutenant
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Okt. 2011
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Hi,

Also ich habe vor 3-4 Monaten einen Fernseher bei Amazon bestellt.
Nach einem Monat trat dann der Fehler auf das, dass Gerät nach dem anschalten sich
selbständig wieder ausschaltet.
Bei Amazon gemeldet die haben den Fernseher abgeholt und an Sertronics zum reparieren geschickt.
Nach 3 Wochen kam der Fernseher dann zurück dieses mal war das ganze Display Panel kaputt.
Also dieses mal direkt bei Sertronics gemeldet weil sich der Amazon eigene Reparatur dienst nicht
gemeldet hat und wieder kamen sie das Gerät abholen und ich wartete 4 Wochen.
Heute kam das Gerät gerade an und nachdem aufbauen habe ich gemerkt das nun hinten bei den
Eingängen die "Karosserie" vom Fernseher beschädigt ist.



und nun zu meiner Frage soweit ich weis hat der Händler die Chance 2 mal den Fehler zu beheben.
Aber zählt das nur wenn mehrmals den gleiche Fehler hat oder auch wenn man verschiedene hat.


Danke
 
Bevor du die rechtliche Schiene nimmst, versuch mit Amazon zu sprechen. Die sind meist Kulant. Sollte dir dann etwas nicht gefallen, meld dich nochmal mit neuen Infos.
 
Habe mich bei Amazon gemeldet und sie haben mir angeboten mir den Kaufpreis zu erstatten :)

danke
 
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Es ist gut, dass es so gelaufen ist, denn rechtlich hätte das nicht so rosig ausgesehen.

Es muss sich um ein und denselben Mangel handeln, der zweimal erfolglos nachgebessert (im Falle der Nachbesserung) wurde, bevor ein Rücktrittsrecht besteht.


MfG,
Dominion.
 
Siehe zB hier, Unterpunkt "Rücktritt vom Vertrag oder Minderung":

http://www.adac.de/infotestrat/fahr...neuwagenkauf/maengel-neufahrzeug/default.aspx

Die Quelle bezieht sich zwar auf Fahrzeugkaufverträge, ein Rechtsgebiet, in welchem unter anderem besondere von der Rechtsprechung entwickelte Grundsätze gelten, doch ist die besagte Regelung eine allgemeine.


Ob im vorliegenden Fall davon auszugehen ist, dass die auftretenden Mängel die unmittelbare Folge der Nachbesserungsversuche sind, ist unklar. Wenn dem so wäre, so wäre ein Rücktritt uU denkbar. Denn natürlich darf sich ein Hersteller, der bei seinen Nachbesserungsversuchen selbst andere Mängel "produziert" hat, nicht auf die Andersartigkeit der Mängel berufen.


MfG,
Dominion.
 
Das ergibt sich schon aus dem Wortlaut des § 440 BGB, denn vom Fehlschlagen nach 2 Versuchen kann ja nur dasselbe Mangelsymptom umfasst sein.

Lesestoff: BGH, AZ: VIII ZR 266/09

Im Übrigen hat der Verkäufer hier nach der Schilderung lediglich einen Nachbesserungsversuch gehabt.
 
Es ging mir um die Aussage "es muss der selbe Mangel sein". Was eben so nicht stimmt. Dein Verweis auf BGH AZ: VIII ZR 266/09 Doc Foster ist auch nicht exakt passend zum Thema Gewährleistung und wann sind die Reparaturversuche aufgebraucht und damit gescheitert. Es gibt auch bis heute dort unterschiedliche Auffassungen! Aber das alles hat nichts mit dem Theard zu tun.
 
Was eben so nicht stimmt. Dein Verweis auf BGH AZ: VIII ZR 266/09 Doc Foster ist auch nicht exakt passend zum Thema Gewährleistung

Selbstverständlich stimmt das geschriebene und natürlich ist auch die zitierte Entscheidung hierfür ein ausreichender Beleg.
Vielleicht ist es einfach vermessen, sich als Laie mit der Interpretation von höchstrichterlicher Rechtsprechung zu befassen, aber ich versuche es dir trotzdem verständlich zu erklären.

Zitat aus obig zitierter Entscheidung des BGH:

" Der Käufer ist beweisbelastet dafür, dass ein Mangel bei Übergabe der Kaufsache (§ 434 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 446 Satz 1 BGB) vorlag und dieser trotz Nachbesserungsversuchen des Verkäufers weiter vorhanden ist. Die aus § 363 BGB folgende Beweislastverteilung gilt gleichermaßen, wenn der Käufer die Kaufsache nach einer erfolglosen Nachbesserung wieder entgegengenommen hat. In diesem Fall muss der Käufer das Fortbestehen des Mangels, mithin die Erfolglosigkeit des Nachbesserungsversuchs, beweisen (Senatsurteil vom 11. Februar 2009 - VIII ZR 274/07, aaO Rn. 14 f.)."

Aus diesen Worten lässt sich nun herauslesen, dass ein Fehlschlagen der Nachbesserung im Sinne des § 440 BGB nur möglich ist, wenn der Verkäufer denselben Mangel bzw. dasselbe Mangelsymptom grds. zwei Mal erfolglos zu reparieren versucht hat.

Auch Weidenkaff bezieht sich in seiner Kommentierung zu § 440 BGB im Palandt auf den (Singular, konkretisiert) Mangel bei Gefahrübergang, welcher vom Verkäufer auch nach dem zwieten Versuch nicht erfolgreich nachgebessert wurde.
 
Ist zwar schon durch das Thema aber ich denke die Beschädigungen von Chassis und Panel haben nichts mit dem eigentlichen Mangel zu tun von dem wir ja nichteinmal wissen ob dieser behoben worden ist.

Manchmal reichen auch kleine Einstellungen wie HBBTV ausstellen, Netzreset, Software Update und der TV ist nicht wirklich defekt, ist mein Tagesgeschäft und ein Großteil der TV´s die wir zur Reparatur bekommen haben keine Fehler, Bedienfehler beim Kunden, womit ich jetzt aber nichts unterstellen möchte.

Die beiden letzteren Fehler sind beim Transport passiert, fallen also unter Transportschaden und sind vom Transportunternehmen oder der Firma Sertronics (oh die gibts noch :p) zu regulieren, wird leider in einigen Fällen auf dem Rücken des Kunden ausgetragen der ewig wartet bis die Parteien sich mal einigen wer das Gerät nun repariert oder die Kosten dafür trägt.

Und merke: Transportschäden sofort reklamieren, am besten das Gerät erst gar nicht annehmen wenn man Mängel offensichtlich erkennen kann, sonst dreht jemand noch einen Strick daraus und begründet dies mit der getätigten Empfangsbestätigung, zig mal erlebt.

In dem Fall warst du gut beraten das Gerät über Amazon gekauft zu haben, so kulant sind die wenigsten.
 
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