Irgendwie reden wir aneinander vorbei.
Wenn man einen DNS-Server aufsetzt
oder der Router-eigene DNS die Namen bereits auflöst, ist natürlich alles in Butter. Es gibt jedoch auch Geräte, die sich zwar beim DNS mit ihrem Namen registrieren, selbiger ist aber nicht konfigurierbar und dann steht da sowas wie "EinDrucker_4711", wobei die 4711
keine Modellnummer, sondern zB Teil der Seriennummer ist. Auch nicht wirklich intuitiv, oder?
new Account() schrieb:
Und wenn es Probleme mit der Namensauflösung gibt, funktionierts nicht - klar.
Selbes gilt aber für alles, inkl. IP-Addresse. Selbst für MAC-Addressen.
Während IP- oder gar MAC-Adressen für die Funktion des Netzwerk essentiell sind, ist die lokale Namensauflösung rein optional. Macht man sich
zusätzlich zur Namensauflösung Gedanken zur IP dahinter - ist ja nu kein Ding im DHCP eine IP zu reservieren - kann man im Falles eines Falles die IP als Fallback nutzen
@Pandora : Soweit ich weiß gilt der DNS-Rebind-Schutz nur für externe Domains, die man auf eine lokale IP auflösen möchte. Beispielsweise wenn man von unterwegs mit einer DDNS-Domain auf das Heimnetzwerk zugreifen will und auf dem heimischen Sofa
dieselbe DDNS-Domain nutzen möchte,
ohne den Umweg quer durch die Bude über den WAN-Port des Routers zu gehen, sondern stattdessen
direkt auf die IP des Zielgeräts.
Die Fritzbox verhindert, dass man blabla.irgendwas.de auf eine lokale IP bindet. Der fritz.box Namespace ist jedoch rein lokal und hat mit dem DNS-Rebind-Schutz nichts zu tun. Es ist ja Sinn der Sache, dass fritz.box
lokal ist.