News Gericht: RedTube-Abmahnungen waren unberechtigt

Andy

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Dass die RedTube-Abmahnungen nicht rechtmäßig waren, hat das Amtsgericht Potsdam in einem Versäumnisurteil entschieden. Weil der – angebliche – Rechteinhaber The Archive AG und die prozessbevollmächtigte Kanzlei U+C noch eine Frist haben, um Einspruch einzulegen, ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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einfach grundlos nicht auftauchen und schon hat man mehr zeit??? sorry aber ohne triftigen grund, wie unfall gehabt oder so, sollte man glatt noch eine missachtung des gerichts urteil draufschlagen.
 
Stimmt, als Missachtung des Gerichts sollte man das ohne Entschuldigungsgrund schon sehen. Die Gerichte sind ohnehin überlastet !

Diese Kanzlei sollte mal eine Abmahnung bekommen.
 
Was ist mit denen, die schon gezahlt haben? Wenn das Urteil rechtskräftig wird, haben die eine Chance ihr Geld wieder zu bekommen?
 
und wieder einmal angeschiessen sind die, die eine Abmahnung bekommen haben und den Schwanz eingekniffen haben und frühzeitig gezahlt haben um "Ärger" aus dem Weg zu gehen!

Ich empfehle es immer wieder bei Abmahnungen für Urheberrechtsverletzungen Anwalt nehmen und es vor Gericht kommen lassen ( es sei den man ist sich bewusst das man die Urheberrechtsverletzung tatsächlich 100% begangen hat, dann kannst dir das sparen). In Deutschland ist noch kein unberechtigter Fall je vor Gericht gelandet!
 
Es ist doch unglaublich, mit welchen einfachen Mitteln sich in unserem Rechtssystem Zeit verschafft werden kann. Die Abmahner kassieren von Ahnungslosen in der Zeit einfach weiter ab. Erst wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist wird dann die Unrechtmäßigkeit festgestellt. Dann können die Betroffenen versuchen, sich ihr Geld zurückzuholen, wobei jetzt schon klar ist, dass sie das Geld nie wieder sehen werden. Quo vadis, Rechtssystem? Wenn der Ausgang so absehbar ist, warum unternimmt niemand etwas. Mal ganz vom Skandal abgesehen, wie die Kanzlei und The Archive AG an die IP-Adressen gekommen sind, um überhaupt abzumahnen. Ein Grund mehr warum ich Juristen zu den 5 Berufsgruppen zähle, denen ich am wenigsten Vertrauen entgegen bringe.

​so long and greetz
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun wenn die jetzt jedesmal nicht bei Gericht anwesend sind und dann jedesmal einen einfachen Einspruch herheben oder Beanspruchen, wie oft kann man sowas machen?
Was haben die davon alles Künstlich in die länge zu Ziehen? Das ist doch dann ein "Fass ohne Boden".
 
jo, wahrscheinlich hat die Anwaltskanzlei und deren Auftraggeber schon genug Kohle eingestrichen. Eine Schande, dass man damit so einfach Geld machen kann.
 
Luke S. schrieb:
Was ist mit denen, die schon gezahlt haben? Wenn das Urteil rechtskräftig wird, haben die eine Chance ihr Geld wieder zu bekommen?

Dazu müsste man sehen, was die genau unterschrieben haben.
Es dürfte in jedem Fall schwierig werden.
Optimal wäre es, wenn sich die Geschädigten zusammentun.

Wieviel hast du denn gezahlt?
 
Ich wüsste mal gerne wieviele Geschädigte es bis jetzt gibt. Bei den Wellen, die die Affaire geschlagen hat glaube ich kaum, dass das sonderlich viele Leute sind.
 
Abmahnungen sind dazu da um die Leute zu erpressen und auszuquetschen . Das legalisierte Verbrechen ist durch Unsere Politiker entstanden , für diese Leute wird jedes Gesetz so zusammengefasst das drin Lücken entstehen und schon haben die Abmahnanwälte es geschafft um weiterzukommen . Das nennt man auch eine Hand wäscht die andere System , es hat eigentlich nichts mit dem Urheberecht zu tun. Es geht eher um nichts zu tun und viel Geld zu verdienen. Ihr müsst euch mal anschauen was die Abmahnrechtsanwälte pro Monat verdienen , da reicht das ganze jahresbruttogehalt nicht . Nichts bezahlen , nichts unterschreiben oder je drauf antworten .
 
unglaublich wie lange die dafür gebraucht haben, ihren eigenen fehler richtig zu stellen. Das hätte sofort geschehen müssen. Der Anwalt wusste genau, dass die Richter nicht mit einer derartigen Täuschung rechnen würden, schon gar nicht in dieser Größenordnung. Bei den Schreiben die man im Netz findet, steht der Begründung dick und fett was von "Filesharing im Rahmen einer Tauschbörse" oder so ähnlich. Denn nur bei Beteiligtsein am Sharing kann der Rechteinhaber höhere Schadenersatzansprüche stellen. Beim einfachen illegalen Download (zB. FIlehoster) wären das nämlich nur die 5€ entgangener Verkaufspreis des Filmchens.
Die Medien waren auch nicht besser. Auch Fachmagazine und selbst die befragten Juristen (Solmecke ausgenommen) haben nur lang und breit über die angebliche "Grauzone" Streaming/Download diskutiert und damit Unsicherheit geschürt. Dabei war das überhaupt nicht relevant. In der Zeit haben sicher schon hunderte aus Angst überwiesen.
 
Zuletzt bearbeitet:
JamesFunk schrieb:
Dazu müsste man sehen, was die genau unterschrieben haben.
Es dürfte in jedem Fall schwierig werden.
Optimal wäre es, wenn sich die Geschädigten zusammentun.

Wieviel hast du denn gezahlt?

Ich bin kein Betroffener. Interessiert mich nur ob die Leute eine Chance haben ihr Geld wieder zu bekommen
 
Die Entscheidungen gelten immer nur für den Einzelfall, d.h., wer die Unterlassungserklärung unterzeichnet hat, für den ändert sich nichts. Eine Unterlassungserklärung ist ein privater Vertrag, ohne Anfechtung vor Gericht kommt man da nicht wieder heraus.

Bei Abmahnungen sind Widerspruch oder negative Feststellungsklage die einzig sinnvolle Reaktion, ignorieren oder unterzeichnen bzw. modifizieren der Unterlassungserklärung sind grob fahrlässiges Verhalten, denn ignorieren = Zustimmung und Unterlassungserklärungen gelten lebenslang und können im Nachhinein beliebig vom Gericht geändert werden.
 
Auf The Archive AG können die lange Warten, die haben sich schon lange abgesetzt. Hier hätten die Staatsorgane viel schneller handeln müssen um die festzusetzen wegen Verdunkelungsgefahr


Die Verzögerungstaktik von U+C wird doch nur gefahren, weil die sonst massive Regressforderungen wohl befürchten müssten. Jetzt wird während der Wartezeit noch das Kapital durchgebracht damit man nur noch verbrannte Erde hinterlässt.
 
Luke S. schrieb:
Was ist mit denen, die schon gezahlt haben? Wenn das Urteil rechtskräftig wird, haben die eine Chance ihr Geld wieder zu bekommen?
Höchstwahrscheinlich hat man da keine Chance. Denn die Überweisung ging an The Archive AG, also den angeblichen Rechteinhaber.
Und diese Firma hat nur einen Briefkasten und sitzt im Ausland. Zudem meldet die Firma Insolvenz an und dann ist da nichts mehr zu holen.

Einzige Chance wäre, wenn die Anwälte selbst haften müssen. Das könnte passieren, wenn denen Fahrlässigkeit vorgeworfen werden würde.
 
Moin,

tja, dann sind wohl die 2 Mail's, die ich im Dez.'13 - am gleichen Tag - von U+C erhalten habe, nichtig!

Übrigens;
Ich habe von diesen Seiten nie was gesehen!!!

Naja, ich habe eh "stille geschwiegen" und nichts unternommen!

lg
Harry
 
Das Geld wird niemand zurückbekommen, die haben sich ihr Firmengeflecht schon entsprechend aufgebaut.
Das Schlimme ist, dass solche Leute weiter als Anwalt arbeiten dürfen.
Nächstes Jahr kommen sie mit einer neuen Abzock-Masche. War ja nicht die erste unrechtmäßige Abmahnaktion von denen.
 
Luke S. schrieb:
Was ist mit denen, die schon gezahlt haben? Wenn das Urteil rechtskräftig wird, haben die eine Chance ihr Geld wieder zu bekommen?
Nein, Dummheit muss bestrafft werden...
Ja, natürlich steht der Rechtsweg offen und das Geld zurückzufordern.
 
catman40 schrieb:
tja, dann sind wohl die 2 Mail's, die ich im Dez.'13 - am gleichen Tag - von U+C erhalten habe, nichtig!

Emails sind eh nichtig !

Rechtskräftig ist in dem Fall nur Einschreibebriefe. Alles andere ist nicht nachweisbar, ob du das wirklich bekommen hast.
 
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