S
sapere
Gast
Hallo,
ich habe gegen jemanden ein gerichtliches Mahnverfahren erstellt was auch zugestellt wurde, da dieser bei mir wohnhaft war.
Jetzt muss ich ja den Vollstreckungsbescheid beantragen. Diese Person ist bei mir aber nicht mehr wohnhaft. Wie kann ich jetzt seine neue Adresse ermitteln? Reicht es zum Einwohnermeldeamt zu gehen und da die Adresse zu erfragen oder was sind da die Möglichkeiten und was wäre, wenn er gar keine neue Adresse angegeben hat. An wen oder was müsste ich dann den Antrag auf Vollstreckung stellen, damit der Bescheid auch weiter rechtskräftig bleibt?
Mein Antrag ist nun 4 Monate her und 6 Monate habe ich Zeit dafür den Vollstreckungsbescheid zu stellen. Vor 2-3 Monaten hatte mich selber das Einwohnermeldeamt angerufen, ob die Person noch bei mir wohnte, denn andere Gläubiger wollen wohl auch noch Geld von der Person.
ich habe gegen jemanden ein gerichtliches Mahnverfahren erstellt was auch zugestellt wurde, da dieser bei mir wohnhaft war.
Jetzt muss ich ja den Vollstreckungsbescheid beantragen. Diese Person ist bei mir aber nicht mehr wohnhaft. Wie kann ich jetzt seine neue Adresse ermitteln? Reicht es zum Einwohnermeldeamt zu gehen und da die Adresse zu erfragen oder was sind da die Möglichkeiten und was wäre, wenn er gar keine neue Adresse angegeben hat. An wen oder was müsste ich dann den Antrag auf Vollstreckung stellen, damit der Bescheid auch weiter rechtskräftig bleibt?
Mein Antrag ist nun 4 Monate her und 6 Monate habe ich Zeit dafür den Vollstreckungsbescheid zu stellen. Vor 2-3 Monaten hatte mich selber das Einwohnermeldeamt angerufen, ob die Person noch bei mir wohnte, denn andere Gläubiger wollen wohl auch noch Geld von der Person.