Gerichtliches Mahnverfahren richtig einleiten

Du kannst einen Online-Mahnantrag stellen, sogar übers Wochenende.
Nach dem Eingeben aller Daten druckst Du Dir den Antrag auf A4 Papier aus und sendest ihn an das zuständige Gericht. Danach erhältst Du per Post eine Rechnung über die Kosten des Mahnbescheides (23€). Parallel hierzu wird der Mahnbescheid schon zugestellt.

Zahlt der Shop nach Erhalt des Mahnbescheides an Dich ist alles gut.
Geht er in Widerspruch, musst Du innerhalb der nächsten 6 Monate Klage einreichen. Das kostet nochmal 23 € an Gerichtskosten, falls Du Dir keinen Anwalt nimmst. Du wirst in der Klage beweisen/nachweisen müssen, dass Du den Händler zur Rückzahlung wegen Nichtlieferung/Widerruf/Rücktritt/o.ä. aufgefordert hast und die Rückzahlfrist zum Zeitpunkt des Mahn-/Klageantrages überschritten ist. Also falls Du Deine Hausaufgaben in Bezug auf Widerruf/Rücktritt gemacht hast, dann kannst/solltest Du den Mahnbescheid angehen.
 
... und ich habe auf unserer Geschäftsstelle massig Verfahren liegen, wo tagtäglich von einer Partei behauptet wird, die Willenserklärung sei nicht zugegangen.

Sicherlich, Standardschreiben würde keiner so zustellen lassen, aber selbst ein Einschreiben mit Rückschein hat man dieselben Probleme im Ernstfall wie bei Übergabe-Einschreiben: Beweisbarkeit/Inhalt (ggf. nur mit Zeugen). Bei ernsthaften Zahlungsverweigerern oder etwaigen Betrügern bzw. immer dann, wenn mit Schwierigkeiten zu rechnen ist, unverzichtbar.

Aus diesem Grund sollte ja auch eine qualifizierte Person entscheiden, wie im konkreten Einzelfall vorgegangen werden muss; zudem sollte mindestens mit einer Fristsetzung gemahnt, in Verzug gesetzt sowie gerichtliche Schritte für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs angedroht worden sein.

Verallgemeinerungen können allenfalls eine mögliche Richtung vorgeben.
 
Zuletzt bearbeitet: (ergänzt)
Welcher Anspruch soll denn hier über das Mahnverfahren geltend gemacht werden?

Aus der Fragestellung ergibt sich für mich nämlich (noch) keiner...

Um einen Rückzahlungsanspruch zu haben, müsste der Käufer nämlich entweder von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen oder wirksam vom Vertrag zurückgetreten sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Servus.

Eben und um wirksam zurück treten zu können, muss er erstmal ein paar Dinge einhalten, so z.B. eine Mahnung an die Firma geschickt haben, ihr eine vertretbare Frist zur (Kauf-)Vertragserfüllung gesetzt haben und die Firma wiederum muss diese Frist fruchtlosen verstreichen haben lassen.
Wenn die Firma dann noch selbstverschuldet die nicht Erfüllung des Kaufvertrages bewirkt hat, kann er zurück treten.

Widerrufsrecht hat er wohl nicht mehr.

Grüßle ~Shar~
 
Um das Thema hier abschließen zu können: Ich habe das Geld zurück überwiesen bekommen, nachdem ich eine Beschwerde bei Reclabox geschrieben habe. Für alle, die es interessiert:
http://de.reclabox.com/beschwerden/Internetagentur-Horx

Es scheint so, als würde jede einzelne Forderung bei Reclabox direkt von Sunphone24 erfüllt werden - Auch von den dutzenden anderen "Opfer". Innerhalb 12 Stunden nach Freigabe der Beschwerde, war das Geld auf meinem Konto.

Und die Moral von der Geschicht: Vor jedem Online-Kauf wird in Zukunft der Reclabox-Eintrag für den Händler geprüft
 
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