ThomasK_7
Vice Admiral
- Registriert
- Nov. 2006
- Beiträge
- 6.856
Du kannst einen Online-Mahnantrag stellen, sogar übers Wochenende.
Nach dem Eingeben aller Daten druckst Du Dir den Antrag auf A4 Papier aus und sendest ihn an das zuständige Gericht. Danach erhältst Du per Post eine Rechnung über die Kosten des Mahnbescheides (23€). Parallel hierzu wird der Mahnbescheid schon zugestellt.
Zahlt der Shop nach Erhalt des Mahnbescheides an Dich ist alles gut.
Geht er in Widerspruch, musst Du innerhalb der nächsten 6 Monate Klage einreichen. Das kostet nochmal 23 € an Gerichtskosten, falls Du Dir keinen Anwalt nimmst. Du wirst in der Klage beweisen/nachweisen müssen, dass Du den Händler zur Rückzahlung wegen Nichtlieferung/Widerruf/Rücktritt/o.ä. aufgefordert hast und die Rückzahlfrist zum Zeitpunkt des Mahn-/Klageantrages überschritten ist. Also falls Du Deine Hausaufgaben in Bezug auf Widerruf/Rücktritt gemacht hast, dann kannst/solltest Du den Mahnbescheid angehen.
Nach dem Eingeben aller Daten druckst Du Dir den Antrag auf A4 Papier aus und sendest ihn an das zuständige Gericht. Danach erhältst Du per Post eine Rechnung über die Kosten des Mahnbescheides (23€). Parallel hierzu wird der Mahnbescheid schon zugestellt.
Zahlt der Shop nach Erhalt des Mahnbescheides an Dich ist alles gut.
Geht er in Widerspruch, musst Du innerhalb der nächsten 6 Monate Klage einreichen. Das kostet nochmal 23 € an Gerichtskosten, falls Du Dir keinen Anwalt nimmst. Du wirst in der Klage beweisen/nachweisen müssen, dass Du den Händler zur Rückzahlung wegen Nichtlieferung/Widerruf/Rücktritt/o.ä. aufgefordert hast und die Rückzahlfrist zum Zeitpunkt des Mahn-/Klageantrages überschritten ist. Also falls Du Deine Hausaufgaben in Bezug auf Widerruf/Rücktritt gemacht hast, dann kannst/solltest Du den Mahnbescheid angehen.