Gerichtliches Mahnverfahren richtig einleiten

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Stuntmp02

Gast
Guten Tag,

ich habe am Oktober 2010 bei der Firma Sunphon24.de ein Samsung Wave S8500 für 285€ gekauft und per Vorkasse bezahlt. Leider ist bis zum heutigen Tage weder ein Handy, noch das Geld da. Ich habe während dieser Zeit unterschiedlichste Nachrichten an den Händler geschickt und immer nur irgendwelche Trost-Mails, gar keine Antwort oder Standard-Sätze bekommen. Nun möchte ich ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, doch leider habe ich hier überhaupt keine Ahnung. Was muss ich nun konkret tun?

Als erstes mal scheint der Gang zu einem Anwalt für Internetrecht am logischten. Ist das soweit richtig? Wer übernimmt die Kosten für Anwalt und Mahnverfahren? Mit welchen Kosten habe ich zu rechnen? Eine Rechtsschutzversicherung habe ich im übrigen nicht, da sich das für mich nicht lohnt. Das ist das erste mal, das ich überhaupt in meinem Leben zum Anwalt muss.

Also jetzt erstmal zu einem Anwalt, oder? Was kostet mich das und wer übernimmt die Kosten?
 
Geh einfach hin und frag nach, er wird sich wohl auskennen.

Aber mach dir keine große Hoffnung. Ich habe auch ein Mahnverfahren eingeleitet und es über ein ganzes Jahr gedauert, bis letztendlich ein Haftbefehl ausgefertigt wurde. Ob ich mein Geld bekomme, steht auch noch offen.
 
Wichtig ist doch nur, dass du Rache nehmen kannst :evillol: Würde es auf jeden Fall machen...
 
Musst Du alles selber bezahlen, da kommst Du nicht dran vorbei. Ich würde eher drüber nachdenken eine Anzeige wegen Betruges einzureichen, denn dann muss, sofern es zu einem Verfahren vor Gericht kommt, der Verlierer alle Kosten tragen. also in Deinem Fall der Händler. Wenn Du ein gerichtliches Mahnverfahren anstrengst legst Du zuerst alles aus, der Anwalt versucht sich das Geld beim Händler zu holen aber wenn er es da nicht bekommt steht er wieder vor Deiner Tür.

MfG
 
Du brauchst keinen Anwalt bei diesen geringen Summen. Ein Fachanwalt für Internetrecht wird schon gar nicht benötigt. Das ist stink-normales Zivilrecht.

Für Mahnverfahren gibt es zumindest hier in Hessen ein zuständiges Gericht. Erkundige dich mal wie das in deinem Bundesland geregelt ist. Vermutlich bekommst du von den Justizfachangestellten (Gerichtsdiener) vor Ort die passenden Hinweise.
 
naja Rache hin oder her, du mußt abwägen so ein Prozess kostet Geld, auch der Gerichtsvollzieher kostet Geld wen die Firma nicht zahlen will,

Du mußt es genau abwägen ob es sich lohnt überhaupt zu klagen
 
Hi,

such dir aus deinem Bekanntenkreis einen Juristen (Vergleichbares) und schreibe einen sehr "bösen" Brief an die Firma, mit dem Schluss: Wenn das Geld nicht kommt, ist eine Klage zu erwarten.

Das hat bei mir schon mal sehr gut funktioniert in der Vergangenheit.

Danach würde ich klagen. Kann ja nicht angehen.

Ist die Firma insolvent?

VG
 
Ich würde mich an die Verbraucherschutzzentrale wenden, da dieses Unternehmen schon öfters aufgefallen ist.
Vielleicht würde eine Verbandsklage gehen, was die Kosten für den Einzelnen gering hält.

Würde Dir WOT für deinen Browser zudem empfehlen, dieser hätte Dich davor gewarnt.
 
@eXEC-XTX,

zuerst würde ich mal nachforschen, ob das von dir überwiesene Geld auch tatsächlich auf das richtige Konto überwiesen wurde!

Und dann würde ich deinen Fall in allen Computerforen reinschreiben und vor allem auch auf den Seiten von Verbraucherschutzforen.

Es scheint wohl nicht ungewöhnlich zu sein, dass sunphone24.de entweder schlampig ist oder, sagen wir mal, absichtlich unseriös (ich umgehe mal den Begriff betrügerische Absichten).

Schau mal, hier gibt es einen ähnlichen Fall: http://de.reclabox.com/beschwerde/35824-internetagentur-horx-pirna-handy-bestellt-bezahlt-und-nicht-geliefert . In dieses Forum würde ich auch reinschreibseln ... ;)
 
Würde ich genauso wie Koerschken sehen: ein gut formuliertes Schreiben mit Fristsetzung rausschicken, am besten per Gerichtsvollzieher zustellen lassen - beweiskräftig und die sicherste Zustellungsform. Der Spaß kostet zwar etwas mehr als per Einschreiben mit Rückschein, jedoch oftmals wirkungsvoller ... :-)

Der Weg zur Polizei bringt oftmals nicht viel, schadet andererseits nicht, wenn das Unternehmen schon einschlägig bekannt ist.

Vor einer zivielrechtlichen Durchsetzung sollte man sich jedoch informieren - wie schon geschrieben wurde, wenn die Insolvenz im Raum steht oder es auf Grund der finanziellen Situation des Inhabers (sofern inhabergeführt) unmöglich scheint ... keine weiteren Gelder verpulvern ...
 
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Was redet ihr dann da alle für eine Scheiße!
Sorry aber das muss einfach mal gesagt werden, denn es ist heutzutage einfach in Mode zu jedem Thema seinen Senf abzulassen, auch wenn man überhaupt keine Ahnung hat.
Du kannst ein Gerichtliches Mahnverfahren ganz einfach über ein Formular beim Gericht bei dir um die Ecke einleiten. Da gibt es erstmal keinen Prozess oder sonstwas! Das kostet in deinem Fall knapp 18 Euro, die bei einem Sieg der Schuldner zahlen muss. Das Gericht prüft erstmal gar nicht ob die Forderung berechtigt ist. Erst wenn der Schuldner Einspruch einlegt, was er nie machen wird, wird geprüft! Hier kann es dann doch zu einer Verhandlung kommen, die dann bei Sieg wiederrum der Schuldner zahlen muss und der wird zum Teufel komm raus sich nicht auf so eine Scheiße einlassen.
Und selbst wenn kannst du immer noch den Schwanz einziehen, was dumm wäre.

Ein Mahnschreiben per Gerichtsvollzieher rauszuschicken wäre noch dümmer, da es schon einen Grund geben wird wieso XYZ nicht zahlt oder liefert. Das kostet 20 Euro und wäre Verschwendung, weil es keinen juristischen Wert hat. Wird dann nicht gezahlt, muss eh das Gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden, da man dadurch einen Titel erwirken kann, um später wenigstens die Chance aufs Geld zu haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Servus.

Wie teils schon richtig geschrieben, soetwas leitest du mit einer Mahnung ein. Diese Mahnung auf keinen Fall per Übergabeeinschreiben schicken aber auch nicht normal, sonder per Einwurfeinschreiben. Dies hat den Vorteil, daß man die Annahme nicht verweigern kann und die Zustellung in den Briefkasten bei so einer Firma reicht zu 100% aus, als Beweis der Zustellung und dem Zugang.
In der Mahnung eine ausreichende Frist setzten, ca. 7Tage passt. Als Forderung stellst du die Vertragserfüllung an, also die Lieferung innerhalb dieser Frist der bestellten Ware, oder eben den Rücktritt mit der Folge, daß die deine geleistete Leistung, also die Zahlung, zurück gewähren.
Wenn die Frist erfolglos verstrichen ist, dann rechtliche Schritte einleiten und sich zugleich an die Verbraucherzentrale wenden.

Grüßle ~Shar~
 
... ich finde es immer wieder köstlich, wenn sich Personen selbst ad absurdum führen *ggg*

Nur um es in Erinnerung zu rufen: das gerichtliche Mahnverfahren ist für die Durchsetzung von einfachen finanziellen Forderungen ausgelegt.

Im vorliegenden Fall steht eher die Leistung Zug um Zug im Vordergrund, auf die sich eine ggf. zu erhebende Klage beziehen würde - für den Fall der gewünschten Vertragserfüllung, ersatzweise die reine geldwerte Forderung/Erstattung (geht m. E. nicht eindeutig hervor - Ware oder Geld?); der Gang zum Anwalt, das Aufsetzen eines entsprechenden Schreibens oder die Hinzuziehung einer geeigneten Stelle ist fallbezogen sinnvoller als das bloße Einleiten des Mahnverfahrens - am Ende läuft der Titel (schlechtestenfalls) sowieso ins Leere.

Ein wichtiges Dokument (Fristsetzung oder vgl.) per Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen, hat sehr wohl einen juristischen Wert: die Zustellungsurkunde (vgl. §§ 190 ff. ZPO) ist im Prozess als öffentliche Urkunde (vgl. § 418 ZPO) zu behandeln und erbringt den Beweis ihrer Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit; alle sonstigen Zustellungsformen sind nicht beweiskräftig genug, gerade beim Einwurfeinschreiben ist das mit Vorsicht zu genießen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 29.11.2005, Az. 11 WF 1013/04 oder LG Potsdam, Urteil vom 27.07.2000, Az. 11 S 233/99; NJW 2000, 3722). Den Zugang zu beweisen, ist im Ernstfall sehr schwer, zumindest im überwiegenden Teil der Rechtsprechung.

Soweit es geht, die Angelegenheit selbst in die Hand nehmen oder wirklich professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, die fallbezogen den richtigen Ansatz liefert.
 
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Servus.

Leistung Zug um Zug liegt hier nicht zugrunde, da es ein Kauf im Internet ist, und damit die Vertragspartner als nicht anwesend behandelt werden, inkl. den Sonderheiten bei einem Versandverkauf.

Grüßle ~Shar~
 
Manchmal denke ich mir, scheint es echt einfach zu sein den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen.. alleine die Aufmachung dieser Website würde mich davor abschrecken dort zu bestellen.. zumal man nicht sehen kann, wie man bezahlen kann
 
@Shar
Ob es sich für den Fragesteller lohnt - und was nund im Vordergrund steht (letztendliche Lieferung der Ware oder Geld/-erstattung), sollte daher vorab geprüft werden; sonst wird aus dem Mobiltelefon schnell ein neuer Fernseher *ggg*
 
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Ein wichtiges Dokument (Fristsetzung oder vgl.) per Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen, hat sehr wohl einen juristischen Wert: die Zustellungsurkunde (vgl. §§ 190 ff. ZPO) ist im Prozess als öffentliche Urkunde (vgl. § 418 ZPO) zu behandeln und erbringt den Beweis ihrer Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit; alle sonstigen Zustellungsformen sind nicht beweiskräftig genug, gerade beim Einwurfeinschreiben ist das mit Vorsicht zu genießen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 29.11.2005, Az. 11 WF 1013/04 oder LG Potsdam, Urteil vom 27.07.2000, Az. 11 S 233/99; NJW 2000, 3722). Den Zugang zu beweisen, ist im Ernstfall sehr schwer, zumindest im überwiegenden Teil der Rechtsprechung.

Naja, sicherlich "kann" man es vor Gericht benutzen doch wird es ja niemals zur Verhandlung kommen und dieses Vorgehen ist eher unüblich. Ich kenne KEINEN Fall, wo irgendjemand per Gerichtsvollzieher eine Mahnung überliefert hat. Zumal auch keine Mahnung nötig ist in diesem Fall. Es wären verschwendete 20 Euro, mehr nicht!
 
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